Zielgruppe

Träger mit mehreren Einrichtungen: ein Versorgungsstandard, viele Häuser

Für Pflegeträger und Unternehmensgruppen mit mehreren Standorten zählt nicht nur die Versorgung des einzelnen Hauses, sondern Vergleichbarkeit, Steuerbarkeit und ein Einführung, der die Organisation nicht überlastet.
Transportbox der antares Apotheke auf der automatisierten Förderstrecke im Logistikbereich
Kurz beantwortet: Wie versorgt eine Apotheke einen Träger mit mehreren Pflegeeinrichtungen?

Für Träger mit mehreren Einrichtungen kann die antares Apotheke die Arzneimittelversorgung nach Vereinbarung standortübergreifend abstimmen: einheitliche Prozesse und Meldewege, gemeinsame Qualitätsstandards und Auswertungen, eine koordinierende Ansprechperson auf Trägerebene und feste Ansprechpartner je Haus. Die Versorgung selbst bleibt individuell – jedes Haus hat seine Bewohnerstruktur, seine Arztpraxen und seine Abläufe.

Rechtlich wird jedes Heim einzeln betrachtet: Der Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz wird je Heim genehmigt und setzt räumliche Nähe zwischen Apotheke und Heim voraus. Ein Einführung beginnt deshalb mit einer Standortprüfung und verläuft in Wellen, nicht auf einen Stichtag.

Bei Zukäufen und Trägerwechseln: was mit der Arzneimittelversorgung bei einer Übernahme passiert. Häuser im Umland: Versorgungsgebiet und Nachbarkreise.

Für öffentliche und große Träger: Arzneimittelversorgung ausschreiben.

Ihre Vorteile

Was Träger mit mehreren Häusern mit antares konkret gewinnen

Geschäftsführung, zentrales Qualitätsmanagement und Einkauf brauchen einen Partner, der Häuser vergleichbar macht, ohne ihre Unterschiede zu übergehen. Die einzelnen Bausteine erklärt der folgende Abschnitt, die Gesamtsicht für Träger die Seite Vorteile für Träger.

  1. Vor dem Vertrag wissen, welche Häuser infrage kommen

    antares prüft zuerst für jeden Standort, ob eine Versorgung aus Hamburg-Jenfeld nach der Nachbarkreisregel des § 12a Apothekengesetz genehmigungsfähig und logistisch machbar ist. Sie planen die Umstellung dadurch auf einer geprüften Standortliste statt auf Annahmen; Adressen genügen, personenbezogene Daten brauchen wir dafür nicht.

  2. Ein Trägerrahmen statt paralleler Einzelprojekte

    Verfahrensanweisungen, Vertragsmuster, Bewohnerinformationen und Schulungskonzept entstehen einmal und werden je Haus angepasst. Ihr zentrales Qualitätsmanagement erhält so eine gemeinsame Grundlage, nach der auch später hinzukommende Häuser eingebunden werden.

  3. Eine koordinierende Ansprechperson für die Trägerebene

    Neben festen Ansprechpartnern je Haus können Sie nach Vereinbarung eine koordinierende Ansprechperson für übergreifende Themen wie Schulungsprogramme, Neuregelungen und Auswertungen haben. Regionalleitungen müssen dann nicht jede Grundsatzfrage einzeln mit mehreren Stellen klären.

  4. Auswertungen, die Ihre Häuser vergleichbar machen

    Wir schlagen wenige, gemeinsam definierte Kriterien vor – etwa späte Änderungsmeldungen, Rückfragen und Nachlieferungen – und erheben vor dem Start einen Ausgangswert. In vereinbarten Trägergesprächen sehen Sie, wo ein Haus nachsteuern sollte; über Medikationsfehler beim Bewohner sagen diese Werte nichts aus.

  5. Pflegeheime und Kliniken des Trägers aus einer Apotheke

    Betreibt Ihr Träger auch Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheke, kommt je nach Vereinbarung die Klinikversorgung hinzu. Bei Entlassungen zwischen Ihren eigenen Häusern sprechen Klinik und Heim dann mit Ansprechpartnern, die beide Versorgungsformen kennen.

Was Träger erwarten können

Sieben Bausteine einer standortübergreifenden Versorgung

Die Kurzfassung steht unter Zusammenarbeit mit Trägern. Hier erklären wir, was hinter jedem Baustein steckt – und wo seine Grenzen liegen.

Koordinierte Zusammenarbeit

Eine gemeinsame Planung für Einführung, Schulungen, Abstimmungstermine und Auswertung über alle beteiligten Häuser – statt paralleler Einzelprojekte.

Grenze: Jedes Haus braucht trotzdem seinen eigenen Start, seine eigene Datenübernahme und seine Genehmigung.

Einheitliche Prozesse

Gleiche Meldewege, Annahmeschlüsse, Formulare und Dokumentationsvorgaben. Das erleichtert Vertretungen, Springer und den Wechsel von Leitungskräften zwischen Standorten.

Grenze: Lieferzeiten und Touren können je Standort abweichen.

Gemeinsame Ansprechpartner

Eine koordinierende Ansprechperson für die Trägerebene, ergänzt um feste Ansprechpartner aus Pharmazie und Kundenservice, die die einzelnen Häuser kennen.

Die Rollen legen wir zu Beginn gemeinsam fest.

Standortübergreifende Qualitätsstandards

Gemeinsam definierte Kriterien für Rückfragen, Meldefristen, Abweichungen und Schulungen – vergleichbar ausgewertet für alle Häuser.

Kennzahlen setzen einen gemessenen Ausgangswert voraus.

Entlastung der Organisation

Vertragsmuster, Verfahrensanweisungen, Bewohnerinformationen und Schulungskonzepte werden einmal entwickelt und dann je Haus angepasst.

Die Anpassung an jedes Haus bleibt Arbeit – nur keine doppelte.

Individuelle Versorgung je Standort

Ein Haus mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt, eines mit Kurzzeitpflege, eines mit Intensivbereich: Modell, Zyklus und Schulungsinhalte richten sich nach dem Haus, nicht nach dem Organigramm.

Einheitlich heißt nicht gleich.

Skalierung

Start mit einem Pilothaus, Auswertung, dann schrittweise Ausweitung in Wellen. Neu hinzukommende Häuser – etwa nach Übernahmen – werden nach demselben Muster eingebunden.

Voraussetzung ist für jedes Haus die räumliche Nähe nach § 12a Apothekengesetz.

Standortprüfung zuerst

Bevor über Rahmenbedingungen gesprochen wird, prüfen wir für jeden Standort, ob eine Versorgung aus Hamburg-Jenfeld rechtlich und logistisch möglich ist.

Häuser außerhalb des Versorgungsgebiets brauchen in der Regel einen anderen Apothekenpartner.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie sieht die Arzneimittelversorgung bei Trägern mit mehreren Häusern heute aus?
  2. Welche organisatorischen Schwierigkeiten sind typisch?
  3. Welche pharmazeutischen Fragen stellen sich auf Trägerebene?
  4. Was bedeutet § 12a Apothekengesetz für Träger mit mehreren Häusern?
  5. Wer entscheidet – und was braucht jedes Gremium?
  6. Warum entscheiden sich Träger für einen gemeinsamen Apothekenpartner?
  7. Wie wird ein Einführung über mehrere Standorte geplant?
  8. Welche Auswertungen sind standortübergreifend sinnvoll?
  9. Welche wirtschaftlichen Fragen stellen sich?
  10. Welche Einwände und Risiken sollten Sie kennen?
  11. Welche Leistungen ergänzen die Verblisterung?
  12. Wie beginnt die Zusammenarbeit?
Fachliche Ansprechpartnerin: Sinah GaebertStand: 16.10.2026

Diese Seite richtet sich an Geschäftsführungen, Vorstände, Regionalleitungen, zentrales Qualitätsmanagement und zentralen Einkauf von Trägern mit mehreren stationären Pflegeeinrichtungen, Wohnformen oder Diensten. Für die Grundlagen der Verblisterung im einzelnen Haus verweisen wir auf den Leitfaden Verblisterung für Pflegeheime.

Wie sieht die Arzneimittelversorgung bei Trägern mit mehreren Häusern heute aus?

Bei vielen Trägern ist die Apothekenversorgung historisch gewachsen: Jedes Haus hat „seine“ Apotheke, oft aus der Nachbarschaft, mit eigenen Bestellwegen, eigenen Formularen und eigenen Absprachen. Ein Haus verblistert, ein anderes stellt selbst, ein drittes hat vor Jahren einen Versuch abgebrochen. Für den einzelnen Standort kann das gut funktionieren. Für den Träger entstehen daraus drei Probleme:

  • Keine Vergleichbarkeit: Ob ein Haus viele Rückfragen, verspätete Änderungen oder Abweichungen hat, lässt sich nicht mit anderen Häusern vergleichen, weil niemand dieselben Dinge zählt.
  • Hohe Abhängigkeit von Personen: Das Wissen über Abläufe liegt bei einzelnen Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitungen. Wechseln sie, wechselt die Praxis.
  • Doppelte Arbeit: Verfahrensanweisungen, Schulungen und Vertragsprüfungen werden für jedes Haus einzeln erstellt.

Eine Situation, wie sie bei Trägern vorkommt (vereinfachtes Beispiel, kein konkreter Fall): Ein Träger betreibt fünf Häuser im Hamburger Raum, drei davon in der Stadt, zwei im Umland. Vier Apotheken versorgen die Häuser, zwei Häuser stellen selbst. Nach einer Prüfung durch die Aufsicht beschließt die Geschäftsführung, die Arzneimittelversorgung zu vereinheitlichen. Das zentrale QM möchte gleiche Verfahrensanweisungen, der Einkauf vergleichbare Konditionen, die Einrichtungsleitungen fürchten, dass ihre funktionierenden Absprachen verloren gehen. Und niemand weiß, ob die zwei Häuser im Umland überhaupt von derselben Apotheke versorgt werden dürfen.

Welche organisatorischen Schwierigkeiten sind typisch?

  • Zentrale Steuerung und lokale Verantwortung: Entscheidungen fallen auf Trägerebene, umsetzen müssen sie Einrichtungsleitungen, die für ihr Haus verantwortlich bleiben.
  • Unterschiedliche Ausgangslagen: Größe, Bewohnerstruktur, Zahl der Hausarztpraxen, Anteil von Kurzzeitpflege und Spezialbereichen, Stand der Digitalisierung.
  • Laufende Verträge: Bestehende Heimversorgungsverträge haben Laufzeiten und Kündigungsfristen, die den Zeitplan bestimmen.
  • Freie Apothekenwahl: In jedem Haus entscheiden die Bewohner selbst, ob sie über die heimversorgende Apotheke versorgt werden. Ein Träger kann einen Partner auswählen, aber keine Quote garantieren.
  • Mitbestimmung: Veränderte Arbeitsabläufe in der Pflege können Mitarbeitervertretung oder Betriebsrat berühren, bei größeren Trägern auch auf zentraler Ebene.
  • Gleichzeitige Projekte: Telematikinfrastruktur, neue Pflegedokumentation, Personalbemessung – die Arzneimittelversorgung konkurriert um dieselben Leitungskapazitäten.

Welche pharmazeutischen Fragen stellen sich auf Trägerebene?

Pharmazeutische Qualität entsteht im einzelnen Haus, bei jedem Bewohner. Auf Trägerebene geht es darum, dass sie überall nach denselben Maßstäben stattfindet:

  • Gleiche Prüftiefe: Welche Prüfung findet bei Aufnahme, bei Änderungen und in regelmäßigen Abständen statt? Die Stufen beschreibt die Seite Medikationsmanagement.
  • Gemeinsame Schwerpunkte: etwa potenziell ungeeignete Arzneimittel für Ältere, Psychopharmaka, Bedarfsmedikation oder Betäubungsmittel – mit trägerweiten Standards und hausbezogener Umsetzung.
  • Regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung: Sie ist nach § 12a Apothekengesetz Teil der Heimversorgung und sollte in allen Häusern nach derselben Systematik erfolgen.
  • Spezialbereiche: Gerontopsychiatrie, Kurzzeitpflege oder Intensivpflege brauchen eigene Regeln, die nicht in jedem Haus vorkommen.

Was bedeutet § 12a Apothekengesetz für Träger mit mehreren Häusern?

Für Träger folgt daraus:

  • Räumliche Nähe je Standort: Sie wird für jedes Heim einzeln geprüft. Ein Träger mit Häusern in Hamburg und im angrenzenden Umland kann häufig aus einer Hand versorgt werden; Häuser in weiter entfernten Regionen in der Regel nicht. Welche Regionen in Frage kommen, beschreibt Regeln im Hamburger Umland.
  • Rahmen und Einzelverträge: Gemeinsame Standards, Leistungsbeschreibungen und Konditionen lassen sich auf Trägerebene vereinbaren. Die Heimversorgungsverträge und ihre Genehmigung beziehen sich auf die einzelnen Heime. Wie das konkret gestaltet wird, stimmen wir mit Ihnen und der zuständigen Behörde ab.
  • Mehrere Apotheken im Haus: Wo Bewohner bei ihrer bisherigen Apotheke bleiben, muss jedes Haus beide Wege abbilden. Das gehört in die trägerweiten Verfahrensanweisungen.
  • Neuregelung 2026: Bei bestehendem Heimversorgungsvertrag dürfen Arztpraxen Verordnungen seit Juli 2026 nach Absprache direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln; die Regelung ist bis Ende 2028 befristet. Wie das trägerweit genutzt werden kann, steht unter Neuregelung 2026.

Ausführlich zum Vertrag: Heimversorgungsvertrag; zum Wechsel aus bestehenden Verträgen: Heimversorgende Apotheke wechseln. Öffentliche oder kommunale Träger sollten zusätzlich prüfen, ob vergaberechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Wer entscheidet – und was braucht jedes Gremium?

Bei Trägern scheitern Projekte selten an der Versorgung, sondern an Entscheidungswegen, in denen eine Rolle zu spät einbezogen wurde. Die folgende Übersicht hilft, die Gremien vorzubereiten.

Entscheidungsrollen bei Trägern mit mehreren Einrichtungen
RolleTypische FragenWas wir dafür vorbereiten
Geschäftsführung, VorstandStrategischer Nutzen, Risiken, Vertragsbindung, ZeitplanStandortprüfung, Einführungplan, Darstellung von Leistungen und Grenzen
Zentraler EinkaufLeistungsumfang, Konditionen, Vergleichbarkeit von Angeboten, Laufzeit und KündigungLeistungsbeschreibung je Baustein, Konditionsmodell nach Vereinbarung
Zentrales QualitätsmanagementVerfahrensanweisungen, Meldewege, Abweichungsmanagement, Prüfungen durch Aufsicht und Medizinischen DienstProzessbeschreibungen, Vorschlag für gemeinsame Kennzahlen, Schulungskonzept
RegionalleitungenReihenfolge der Häuser, Belastung der Leitungskräfte, Umgang mit BesonderheitenWellenplanung, Pilotkriterien, Ansprechpartner je Region
Einrichtungs- und PflegedienstleitungenWas ändert sich im Haus, was bleibt bei der Pflege, wie laufen Änderungen?Hausbezogene Bestandsaufnahme, Schulung, begleiteter Start
IT und DatenschutzKommunikationswege, KIM, Einwilligungen, DatenflüsseBeschreibung der Datenwege, Musterinformationen für Bewohner
Mitarbeitervertretung, BetriebsratVeränderung von Arbeitsabläufen, SchulungenDarstellung der Aufgabenverteilung vor und nach der Umstellung

Gemeinnützige und kirchliche Träger haben oft zusätzliche Aufsichtsgremien. Das verlängert die Vorbereitung, nicht den Einführung selbst – wenn die Gremien früh mit belastbaren Unterlagen versorgt werden.

Warum entscheiden sich Träger für einen gemeinsamen Apothekenpartner?

  • Steuerbarkeit: vergleichbare Abläufe und Auswertungen über alle Häuser
  • Prüfungssicherheit: einheitliche Verfahrensanweisungen zum Umgang mit Arzneimitteln, die in jedem Haus gleich gelebt werden
  • Entlastung der Pflege vom Stellen geeigneter fester Arzneimittel – dort, wo das Modell passt
  • Weniger Abhängigkeit von Einzelpersonen durch dokumentierte Prozesse
  • Ein Ansprechpartner für übergreifende Themen wie Schulungsprogramme, Digitalisierung oder Neuregelungen

Diese Motive sind verschieden und sollten nicht gleichgesetzt werden: Einheitlichkeit ist nicht automatisch Qualität, Zeitersparnis nicht automatisch Kostenersparnis. Für Pflegeheimbewohner fand der IQWiG-Bericht zur patientenindividuellen Verblisterung (2019) keine belastbaren Studien zum patientenrelevanten Nutzen. Wir argumentieren deshalb mit Prozess- und Organisationsvorteilen, die Sie in Ihren Häusern messen können.

Wie wird ein Einführung über mehrere Standorte geplant?

Ein Einführung über mehrere Häuser verläuft in Wellen. Jede Welle profitiert von den Erfahrungen der vorherigen; kein Haus wird gleichzeitig mit anderen auf einen Stichtag umgestellt.

  1. Standortprüfung und Ist-Analyse

    Für jedes Haus: räumliche Nähe, bestehende Verträge und Fristen, Bewohnerzahl, Spezialbereiche, heutiger Stellaufwand, Zahl der Arztpraxen. Ergebnis: Welche Häuser kommen in Frage, in welcher Reihenfolge?

  2. Trägerrahmen

    Gemeinsame Standards, Meldewege, Kennzahlen, Vertragsmuster, Musterinformationen für Bewohner und Arztpraxen, Schulungskonzept. Einmal entwickelt, je Haus angepasst.

  3. Pilothaus

    Ein Haus mit engagierter Leitung und überschaubarer Komplexität, auf Wunsch zunächst ein Wohnbereich. Vertrag, Genehmigung, Einwilligungen, Datenübernahme, Schulung, begleiteter Start.

  4. Auswertung

    Nach einigen Monaten: Was hat funktioniert, wo muss nachgesteuert werden? Anpassung des Trägerrahmens, bevor weitere Häuser folgen.

  5. Wellen

    Weitere Häuser in einer Reihenfolge, die Leitungskapazitäten, Vertragsfristen und Belastungsspitzen wie Urlaubszeiten oder angekündigte Prüfungen berücksichtigt.

  6. Regelbetrieb

    Feste Ansprechpartner je Haus, regelmäßige Trägergespräche mit gemeinsamer Auswertung, Einbindung neuer Häuser nach demselben Muster.

Die Schritte im einzelnen Haus beschreiben der Einführungsleitfaden und die Seite Die ersten 90 Tage. Einen realistischen Zeitplan erstellen wir erst nach der Standortprüfung, weil Genehmigungsdauer und Vertragsfristen ihn bestimmen.

Welche Auswertungen sind standortübergreifend sinnvoll?

Auswertungen sind nur so gut wie die Definitionen dahinter. Wir schlagen vor, mit wenigen, gemeinsam definierten Kriterien zu beginnen und vor dem Start einen Ausgangswert zu erheben:

  • Anteil der Bewohner, die über die heimversorgende Apotheke versorgt werden, und davon verblistert
  • Änderungsmeldungen nach dem vereinbarten Annahmeschluss
  • Rückfragen der Apotheke an Arztpraxen und Häuser, nach Anlass gruppiert
  • Nachlieferungen und Überbrückungen
  • gemeldete Abweichungen und ihre Bearbeitung
  • Schulungsteilnahme je Haus

Was sich daraus nicht ablesen lässt: ob weniger Medikationsfehler beim Bewohner ankommen. Dafür bräuchte es eine eigene, methodisch saubere Erhebung. Hintergründe unter Zeit, Prozess, Fehler, Nachvollziehbarkeit, Geld.

Welche wirtschaftlichen Fragen stellen sich?

Die Verblisterung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung; ihre Vergütung wird zwischen Apotheke und Einrichtung vereinbart. Die Arzneimittel werden wie bisher über Verordnungen abgerechnet. Bei Trägern stellen sich zusätzlich drei Fragen: Lassen sich Konditionen trägerweit vereinbaren, obwohl Leistungsumfang und Logistik je Haus abweichen? Wie wird der Aufwand eines Hauses vor und nach der Umstellung vergleichbar gemessen? Und ob und wie dürfen Kosten an Bewohner weitergegeben werden – eine heim- und leistungsrechtliche Frage, die Sie vorab prüfen sollten. Kostenbestandteile und einen Aufwandsrechner je Haus finden Sie unter Kosten und Wirtschaftlichkeit.

Welche Einwände und Risiken sollten Sie kennen?

„Wir machen uns von einer Apotheke abhängig.“ Der Heimversorgungsvertrag darf keine Ausschließlichkeit begründen, Laufzeit und Kündigung werden vereinbart. Fragen Sie jeden Anbieter, wie ein Rückweg oder Wechsel organisiert würde – auch uns.

„Unsere Häuser verlieren funktionierende Absprachen.“ Das Risiko ist real. Deshalb beginnt jede Welle mit einer hausbezogenen Bestandsaufnahme, und bewährte lokale Regeln fließen in den Trägerrahmen ein.

„Nicht alle Häuser liegen im Versorgungsgebiet.“ Dann ist ein gemischtes Modell ehrlicher als eine erzwungene Einheitslösung: gemeinsame Standards, die auch ein anderer Apothekenpartner umsetzen kann.

„Ein Einführung überlastet unsere Leitungen.“ Wellen mit Abstand, ein Pilothaus und zentral vorbereitete Unterlagen sollen genau das vermeiden. Den Zeitplan bestimmen Sie mit.

Grenze: Einheitliche Prozesse ersetzen weder die ärztliche Verordnung noch die pflegefachliche Verantwortung in jedem Haus. Fehlerfreiheit kann niemand garantieren.

Welche Leistungen ergänzen die Verblisterung?

Die antares Apotheke versorgt Einrichtungen auch über die Verblisterung hinaus mit Arzneimitteln; nach eigenen Angaben arbeiten mehr als 70 Kliniken und Gesundheitseinrichtungen regelmäßig mit ihr zusammen. Für Träger kommen je nach Vereinbarung in Betracht: Medikationsmanagement nach trägerweiten Standards, Rezeptmanagement, digitale Kommunikationswege über die Telematikinfrastruktur, trägerweite Schulungsprogramme für Pflegekräfte, Infusionslösungen und sterile Zubereitungen aus dem eigenen Sterillabor, Ernährungsmanagement durch eine Oecotrophologin sowie – für Träger mit eigenen Kliniken – die Klinikversorgung.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Am Anfang steht ein Gespräch auf Trägerebene mit einer Liste Ihrer Standorte. Daraus entsteht die Standortprüfung als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Personenbezogene Daten brauchen wir dafür nicht. Die Schritte der Zusammenarbeit im einzelnen Haus beschreibt So arbeiten wir zusammen; Kriterien für einen fairen Angebotsvergleich enthält der Entscheidungsleitfaden für die Partnerwahl.

Logistik aus Hamburg-Jenfeld

Ein Lager, viele Touren

Die Arzneimittel werden im Lager in Hamburg-Jenfeld automatisiert kommissioniert und mit eigenen Fahrzeugen ausgeliefert. Lieferrhythmus und Touren werden je Standort vereinbart; einheitliche Annahmeschlüsse und Meldewege sorgen dafür, dass jedes Haus weiß, bis wann was gemeldet sein muss.

Mehr zur Arzneimittellogistik

Kommissionierautomat mit Greifarm zwischen Regalreihen im Arzneimittellager der antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld
Automatisierte Kommissionierung im Lager der antares Apotheke. Foto: antares-apotheke Pharma Service e. K.
Häufige Fragen

Fragen von Trägern mit mehreren Einrichtungen

Können wir einen Vertrag für alle Häuser schließen?

Gemeinsame Standards, Leistungen und Konditionen lassen sich auf Trägerebene vereinbaren. Der Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz und seine Genehmigung beziehen sich jedoch auf die einzelnen Heime, und die räumliche Nähe muss für jeden Standort gegeben sein. Die konkrete Gestaltung stimmen wir mit Ihnen und der zuständigen Behörde ab.

Welche Standorte kann antares versorgen?

Einrichtungen in Hamburg und – abhängig von Versorgungsform und rechtlichen Vorgaben – im angrenzenden Umland. Für jedes Haus prüfen wir die räumliche Nähe nach § 12a Apothekengesetz einzeln, bevor wir über Rahmenbedingungen sprechen.

Müssen alle Häuser gleichzeitig umstellen?

Nein, das raten wir ausdrücklich nicht. Bewährt hat sich ein Pilothaus mit anschließender Auswertung und eine Ausweitung in Wellen, die Vertragsfristen und Leitungskapazitäten berücksichtigt.

Bekommen wir standortübergreifende Auswertungen?

Ja, auf Basis gemeinsam definierter Kriterien, etwa zu Meldefristen, Rückfragen, Nachlieferungen und Abweichungen. Welche Kennzahlen sinnvoll sind und in welchem Rhythmus wir sie besprechen, legen wir zu Beginn fest. Ein Ausgangswert vor der Umstellung macht Vergleiche erst aussagekräftig.

Was passiert mit Bewohnern, die ihre Apotheke behalten möchten?

Sie werden weiter von ihrer Apotheke versorgt. Die freie Apothekenwahl gilt in jedem Haus. Die trägerweiten Verfahrensanweisungen sollten deshalb beide Wege abbilden.

Können Häuser unterschiedliche Modelle nutzen?

Ja. Einheitliche Prozesse bedeuten nicht, dass jedes Haus gleich versorgt wird. Ein Haus kann vollständig verblistert werden, ein anderes zunächst nur einen Wohnbereich umstellen, ein drittes mit strukturiertem Rezept- und Medikationsmanagement ohne Verblisterung beginnen.

Nächster Schritt

Mit der Standortprüfung beginnen

Eine Liste Ihrer Standorte genügt für das erste Gespräch.

Träger

Trägergespräch vereinbaren

Sie möchten die Arzneimittelversorgung mehrerer Häuser vereinheitlichen und wissen, welche Standorte in Frage kommen und wie ein Einführung aussehen könnte.

Als Träger anfragen
Analyse

Ein Haus zuerst prüfen

Sie möchten mit der Prozessanalyse in einem Haus beginnen, bevor Sie über den Träger entscheiden.

Prozesse gemeinsam prüfen
Selbst vergleichen

Entscheidungsleitfaden

Die wichtigsten Fragen an Apothekenpartner – um Angebote für Ihre Häuser fair zu vergleichen.

Leitfaden öffnen
Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin für Träger
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sinah Gaebert, Fachapothekerin für klinische Pharmazie und Leitung der patientenindividuellen Verblisterung, koordiniert das Trägergespräch und bindet je nach Thema Kundenservice, Logistik und Klinikversorgung ein.

Wie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?

Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

Zertifizierte Qualität und sichere Prozesse

Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

Termin buchen

AnrufenAnfrage