Die antares Apotheke verblistert in Hamburg-Jenfeld (Kuehnstraße 75). Pflegeheime kann sie über einen Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz in Hamburg und in den sechs an Hamburg angrenzenden Kreisen versorgen: Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Landkreis Harburg und Landkreis Stade – jeweils vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Für Heime in Kreisen, die nicht an Hamburg grenzen, etwa im Landkreis Lüneburg, ist ein Heimversorgungsvertrag mit der Apotheke in Hamburg-Jenfeld nicht genehmigungsfähig. Krankenhäuser werden nach § 14 Apothekengesetz im Einzelfall beurteilt; für Menschen im eigenen Haushalt gilt die freie Apothekenwahl, und der Lieferweg wird individuell geklärt.
Zitierfähige Angaben zu antares bündelt die Seite Fakten auf einen Blick; Ansprechpartner nennt das Fachteam.
- an Hamburg angrenzende Kreise – Nachbarkreise im Sinne des § 12a Apothekengesetz
- 6§ 12a Abs. 1 ApoG
- Landesgesetze zum Heimrecht im Versorgungsgebiet: HmbWBG, SbStG, NuWG
- 3Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
- Ort der Verblisterung: die Apotheke in Hamburg-Jenfeld, Kuehnstraße 75
- 1antares
Hamburg und seine Nachbarn: die Versorgungsregionen in Worten
Hamburg ist für das Apothekenrecht eine kreisfreie Stadt mit sechs Nachbarkreisen in zwei Bundesländern. Jede Region hat eine eigene Seite mit Rechtslage, Behörden und Praxisfragen. Die Übersicht nennt keine versorgten Einrichtungen, sondern beschreibt, was rechtlich und praktisch gilt.
Hamburg
Sitz der Apotheke und der Verblisterung im Stadtteil Jenfeld, Bezirk Wandsbek. Für Heime in allen sieben Bezirken ist die räumliche Voraussetzung des § 12a ApoG erfüllt; Heimrecht: HmbWBG. Verblisterung in Hamburg
Kreis Pinneberg
Nordwestlicher Nachbar, angrenzend an die Bezirke Altona und Eimsbüttel. Schleswig-Holstein, Heimrecht: SbStG. Von Jenfeld aus einer der längeren Wege. Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Nördlicher Nachbar mit Norderstedt direkt an der Stadtgrenze; der Kreis reicht weit nach Norden. Schleswig-Holstein, Heimrecht: SbStG. Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Östlicher Nachbar, angrenzend unter anderem an den Bezirk Wandsbek, in dem die Apotheke liegt. Schleswig-Holstein, Heimrecht: SbStG. Hier liegt auch die von antares versorgte LungenClinic Großhansdorf. Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum Lauenburg
Südöstlicher Nachbar, angrenzend an den Bezirk Bergedorf, überwiegend ländlich. Schleswig-Holstein, Heimrecht: SbStG. Kreis Herzogtum Lauenburg
Landkreis Harburg
Südlicher Nachbar jenseits der Elbe mit Buchholz, Winsen (Luhe), Seevetal und Tostedt. Niedersachsen, Heimrecht: NuWG. antares betreibt eine Apotheke in Buchholz. Landkreis Harburg
Landkreis Stade
Südwestlicher Nachbar mit Stade, Buxtehude und dem Alten Land. Niedersachsen, Heimrecht: NuWG. antares betreibt die Apotheke Stade im Medeum. Landkreis Stade
Landkreis Lüneburg
Kein Nachbar Hamburgs: Dazwischen liegen der Landkreis Harburg und der Kreis Herzogtum Lauenburg. Heimversorgung aus Hamburg-Jenfeld ist nicht genehmigungsfähig. Was in Lüneburg geht
Weitere Metropolregion
Steinburg, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und weitere Kreise grenzen nicht an Hamburg; Cuxhaven grenzt nur über die Exklave Neuwerk im Watt an. Heimversorgung aus Hamburg-Jenfeld: nicht genehmigungsfähig. Einzelheiten
Inhalt dieser Seite
- Gibt es ein festes Liefergebiet für Verblisterung?
- Was bedeutet die Nachbarkreisregel des § 12a Apothekengesetz?
- Welche Versorgungsform ist in welcher Region möglich?
- Welches Heimrecht gilt in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen?
- Welche Behörde genehmigt bei Heimen außerhalb Hamburgs?
- Was gilt für Kreise der Metropolregion, die nicht an Hamburg grenzen?
- Welche Rolle spielen die antares Apotheken in Stade und Buchholz?
- Wie prüfen wir, ob Ihre Einrichtung versorgt werden kann?
| Thema | Stand Oktober 2026 |
|---|---|
| Ort der Verblisterung | antares Apotheke, Kuehnstraße 75, 22045 Hamburg-Jenfeld (Bezirk Wandsbek); an den Standorten Stade und Buchholz wird nicht verblistert. |
| Pflegeheime in Hamburg | Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG möglich; Genehmigung durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. |
| Pflegeheime in Nachbarkreisen | Räumliche Voraussetzung erfüllt in den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und den Landkreisen Harburg und Stade; Genehmigungszuständigkeit im Einzelfall zu klären. |
| Pflegeheime in weiteren Kreisen | Heimversorgungsvertrag mit der Apotheke in Hamburg-Jenfeld nicht genehmigungsfähig, etwa im Landkreis Lüneburg. |
| Krankenhäuser | Versorgungsvertrag nach § 14 ApoG; maßgeblich ist unter anderem die unverzügliche Bereitstellung, Beurteilung im Einzelfall. |
| Menschen im eigenen Haushalt | Freie Apothekenwahl; die Nachbarkreisregel des § 12a ApoG gilt nicht. Ob und wie geliefert werden kann (Abholung, Botendienst), wird individuell vereinbart. |
| Heimrecht | Hamburg: HmbWBG; Schleswig-Holstein: SbStG; Niedersachsen: NuWG. |
| Weitere antares Apotheken | Stade (Landkreis Stade) und Buchholz in der Nordheide (Landkreis Harburg). |
| Ansprechpartnerin | Sinah Gaebert, Leitung Patientenindividuelle Verblisterung, 040 523 889 100. |
Gibt es ein festes Liefergebiet für Verblisterung?
Nein, jedenfalls nicht im Sinne eines Lieferdienstes mit Postleitzahlenliste. Ob eine Apotheke eine Einrichtung versorgen darf, ergibt sich aus dem Apothekengesetz – und das unterscheidet nach Versorgungsform. Für Pflegeheime zählt die Verwaltungsgrenze des Kreises, für Krankenhäuser die Fähigkeit zur unverzüglichen Versorgung, für Menschen im eigenen Haushalt allein die freie Wahl der Apotheke. Erst danach stellt sich die praktische Frage, ob Lieferung, Beratung und Akutversorgung verlässlich organisiert werden können.
Diese Seite ordnet beides: die Rechtslage je Region und die praktischen Voraussetzungen. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, beantwortet aber die häufigste Vorfrage – „Kommen wir überhaupt in Betracht?“ – für Hamburg und die Metropolregion.
Was bedeutet die Nachbarkreisregel des § 12a Apothekengesetz?
§ 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Apothekengesetz verlangt für die Genehmigung eines Heimversorgungsvertrags, dass die öffentliche Apotheke und die zu versorgenden Heime innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt liegen oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten. Die Regel soll sicherstellen, dass die Apotheke ihre Pflichten im Heim tatsächlich wahrnehmen kann: Belieferung, Beratung und die regelmäßige Überprüfung der Arzneimittelaufbewahrung.
Hamburg als kreisfreie Stadt
Hamburg ist zugleich Land und Gemeinde und gilt im Sinne der Vorschrift als kreisfreie Stadt. Die sieben Bezirke sind keine Kreise. Für die Apotheke in Jenfeld ist damit das gesamte Stadtgebiet „derselbe Versorgungsraum“ – von Rissen bis Neuallermöhe. Nachbarn im Sinne des Gesetzes sind alle Kreise, die eine gemeinsame Grenze mit Hamburg haben:
- im Norden der Kreis Segeberg,
- im Osten die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg,
- im Süden die Landkreise Harburg und Stade,
- im Westen der Kreis Pinneberg.
Die Landesgrenze spielt dabei keine Rolle: Ein niedersächsischer Landkreis kann ebenso Nachbar sein wie ein schleswig-holsteinischer Kreis. Entscheidend ist allein die gemeinsame Grenze. Eine Nachbarschaft „über Eck“ – etwa über den Landkreis Harburg hinweg nach Lüneburg – genügt nicht.
Nähe ist notwendig, aber nicht hinreichend
Die räumliche Voraussetzung ist nur die erste von fünf Genehmigungsvoraussetzungen. Der Vertrag muss außerdem die ordnungsgemäße Versorgung mit Zutrittsrecht und Überprüfungspflichten regeln, Information und Beratung festlegen, die freie Apothekenwahl wahren und darf keine Ausschließlichkeit begründen. Wirksam wird er erst mit der Genehmigung. Einzelheiten: Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG.
Welche Versorgungsform ist in welcher Region möglich?
Die folgende Matrix zeigt für jede Region, was aus Sicht der antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld rechtlich in Betracht kommt. „In Betracht“ heißt: Die räumliche bzw. rechtliche Grundvoraussetzung kann erfüllt sein; Genehmigung und praktische Machbarkeit werden im Einzelfall geprüft.
| Region | Pflegeheim (§ 12a ApoG) | Krankenhaus (§ 14 ApoG) | Ambulant, privat | Wohnformen ohne Heimstatus |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg | In Betracht (dieselbe kreisfreie Stadt) | Einzelfall | Ja, Lieferweg nach Vereinbarung | Ja, Einordnung nach HmbWBG klären |
| Kreis Pinneberg | In Betracht (Nachbarkreis) | Einzelfall | Lieferweg im Einzelfall | Einordnung nach SbStG klären |
| Kreis Segeberg | In Betracht (Nachbarkreis) | Einzelfall | Lieferweg im Einzelfall | Einordnung nach SbStG klären |
| Kreis Stormarn | In Betracht (Nachbarkreis) | Einzelfall; LungenClinic Großhansdorf wird versorgt | Lieferweg im Einzelfall | Einordnung nach SbStG klären |
| Kreis Herzogtum Lauenburg | In Betracht (Nachbarkreis) | Einzelfall | Lieferweg im Einzelfall | Einordnung nach SbStG klären |
| Landkreis Harburg | In Betracht (Nachbarkreis) | Einzelfall | Lieferweg im Einzelfall | Einordnung nach NuWG klären |
| Landkreis Stade | In Betracht (Nachbarkreis); Rolle der Apotheke Stade klären | Einzelfall | Lieferweg im Einzelfall; Apotheke Stade vor Ort | Einordnung nach NuWG klären |
| Landkreis Lüneburg | Nicht möglich (kein Nachbarkreis) | Einzelfall, Entfernung kritisch | Rechtlich möglich, Lieferweg im Einzelfall | Wie ambulant, Einordnung nach NuWG klären |
| Weitere Kreise der Metropolregion | Nicht möglich (kein Nachbarkreis) | Einzelfall, Entfernung kritisch | Rechtlich möglich, praktisch meist eine Apotheke vor Ort sinnvoller | Wie ambulant |
Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. „Einzelfall“ bei Krankenhäusern: Die zuständige Behörde beurteilt, ob die unverzügliche und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist. Bei Wohnformen entscheidet die heimrechtliche Einordnung, ob die Regeln für Heime oder die freie Apothekenwahl gelten. Stand Oktober 2026.
Welches Heimrecht gilt in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen?
Das Apothekengesetz gilt bundesweit. Das Heimrecht, das die Qualitätsanforderungen an Einrichtungen und die Heimaufsicht regelt, ist dagegen Landesrecht. Für eine Einrichtung zählt das Recht des Landes, in dem sie liegt – nicht das der Apotheke. Ein Heim im Kreis Stormarn, das aus Hamburg versorgt wird, unterliegt also schleswig-holsteinischem Heimrecht.
| Land | Gesetz | Heimaufsicht | Bezug zur Arzneimittelversorgung |
|---|---|---|---|
| Hamburg | Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) | Wohn-Pflege-Aufsicht der Bezirksämter | Prüfungen umfassen auch den Umgang mit Arzneimitteln; Genehmigung von Heimversorgungsverträgen durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz |
| Schleswig-Holstein | Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) mit Durchführungsverordnung | Kreise und kreisfreie Städte | Stationäre Einrichtungen werden in der Regel mindestens einmal jährlich, grundsätzlich unangemeldet geprüft; die Arzneimittelversorgung gehört zum Prüfumfang |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte; für Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie | Bewohnerbezogene Aufbewahrung, mindestens jährliche Beratung der Beschäftigten zum Umgang mit Arzneimitteln, Dokumentation von Erhalt, Aufbewahrung und Verabreichung |
Paragrafenangaben sinngemäß; maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
Für die Zusammenarbeit mit einer Apotheke heißt das: Die Apotheke muss die Anforderungen des Heimrechts im jeweiligen Land kennen, auch wenn sie selbst in Hamburg sitzt. Was Prüfer typischerweise ansehen, erläutert die Seite Medikamente bei MD-Prüfung und Heimaufsicht.
Welche Behörde genehmigt bei Heimen außerhalb Hamburgs?
Für Heime in Hamburg ist die Lage klar: Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz, genehmigt Heimversorgungsverträge; der Vertrag wird erst mit dem in der Genehmigung angegebenen Datum rechtswirksam. Für Heime in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, die von einer Hamburger Apotheke versorgt werden sollen, ist nicht ohne Weiteres festgelegt, ob die Hamburger Behörde oder eine Stelle im Land des Heims zuständig ist. Wir klären die Zuständigkeit vor Antragstellung und planen die Bearbeitungszeit als festen Puffer ein. Wie sich das in eine Umstellung einfügt, beschreibt die Seite Umstellung auf Verblisterung.
Was gilt für Kreise der Metropolregion, die nicht an Hamburg grenzen?
Die Metropolregion Hamburg reicht weit über die Nachbarkreise hinaus. Für die Heimversorgung aus Hamburg-Jenfeld ist das unerheblich: Maßgeblich ist allein, ob ein Kreis an Hamburg grenzt.
| Kreis | Land | Heimversorgung aus Hamburg-Jenfeld |
|---|---|---|
| Kreis Steinburg | Schleswig-Holstein | Nicht möglich – kein Nachbarkreis |
| Landkreis Cuxhaven | Niedersachsen | Keine Landgrenze zum Hamburger Festland; Sonderfall Neuwerk siehe Hinweis |
| Landkreis Rotenburg (Wümme) | Niedersachsen | Nicht möglich – kein Nachbarkreis |
| Heidekreis | Niedersachsen | Nicht möglich – kein Nachbarkreis |
| Landkreis Lüneburg | Niedersachsen | Nicht möglich – kein Nachbarkreis (Einzelheiten) |
| Landkreis Ludwigslust-Parchim | Mecklenburg-Vorpommern | Nicht möglich – kein Nachbarkreis |
| Landkreis Nordwestmecklenburg | Mecklenburg-Vorpommern | Nicht möglich – kein Nachbarkreis |
Die Insel Neuwerk im Wattenmeer gehört zu Hamburg und liegt vor der Küste des Landkreises Cuxhaven. Ob daraus eine Nachbarschaft im Sinne des § 12a Apothekengesetz folgt, ist rechtlich nicht geklärt. Wir gehen für Heime im Landkreis Cuxhaven nicht von einer genehmigungsfähigen Heimversorgung aus Hamburg-Jenfeld aus und würden eine solche Frage nur nach Klärung mit der zuständigen Behörde weiterverfolgen.
Für Menschen im eigenen Haushalt in diesen Kreisen gilt die freie Apothekenwahl. Praktisch ist bei größerer Entfernung meist eine Apotheke vor Ort die bessere Wahl, schon wegen Änderungen und Akutbedarf. Woran Sie eine geeignete verblisternde Apotheke erkennen, zeigt der Leitfaden Fragen an Ihren Apothekenpartner.
Welche Rolle spielen die antares Apotheken in Stade und Buchholz?
Neben der Apotheke in Hamburg-Jenfeld gehören zu antares die antares-apotheke Stade e. K. im Medeum (Harsefelder Str. 6, 21680 Stade) und eine Apotheke in Buchholz in der Nordheide. Beide liegen in Landkreisen, die an Hamburg grenzen. Verblistert wird an keinem der beiden Standorte, sondern ausschließlich in Hamburg-Jenfeld.
Ob die Apotheke in Stade oder Buchholz in einer konkreten Heimversorgung Vertragspartner wird und wie Verblisterung, Begehungen und Akutversorgung dann aufgeteilt werden, ist rechtlich und organisatorisch im Einzelfall zu klären. Das gilt erst recht für Heime in Kreisen, die zwar an den Landkreis Stade oder Harburg grenzen, nicht aber an Hamburg – hier gibt es keine Zusage, nur einen Prüfauftrag. Mehr dazu auf den Seiten Landkreis Stade und Landkreis Harburg.
Wie prüfen wir, ob Ihre Einrichtung versorgt werden kann?
Einordnung
Versorgungsform (Heim, Klinik, ambulant, Wohnform), Kreis und heimrechtliche Einordnung. Damit steht fest, welche Rechtsgrundlage gilt.
Praktische Machbarkeit
Lieferweg, Liefertag, Akutversorgung, Präsenz für Beratung und Begehungen. Wo eine Apotheke vor Ort besser passt, sagen wir das.
Vertrag und Genehmigung
Abstimmung der Vertragsinhalte, Klärung der zuständigen Behörde, Antrag und Puffer für die Bearbeitungszeit.
Umstellung
Stichtag, Übernahme der Medikationsdaten mit Einwilligung, Schulung des Teams. Ablauf: Umstellung und Onboarding.
- § 12a Apothekengesetz (Heimversorgung), Abs. 1–4, Fassung nach Änderung vom 26.06.2026; § 14 Apothekengesetz (Versorgung von Krankenhäusern); § 11 Apothekengesetz (Zuweisungsverbot).
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz: Merkblatt „Heimversorgung durch Apotheken“ (Stand 07/2026).
- Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG).
- Schleswig-Holstein: Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) und SbStG-Durchführungsverordnung; Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde 2021–2022.
- Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG); Merkblatt der Heimaufsicht Niedersachsen zur Eingliederungshilfe (03/2024); Nds. Sozialministerium, Formular „Anfragen an die Fachaufsicht NuWG“ (Stand 11/2024).
- Stormarn-Lexikon: Freie und Hansestadt Hamburg (Nachbarkreise).
Fragen zu Versorgungsregionen
Welche Kreise grenzen an Hamburg?
An Hamburg grenzen der Kreis Segeberg im Norden, die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg im Osten, die Landkreise Harburg und Stade im Süden und der Kreis Pinneberg im Westen. Für die Heimversorgung nach § 12a Apothekengesetz sind das die Nachbarkreise Hamburgs.
Darf eine Hamburger Apotheke Pflegeheime in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen versorgen?
In den an Hamburg angrenzenden Kreisen kann die räumliche Voraussetzung des § 12a Apothekengesetz erfüllt sein, unabhängig von der Landesgrenze. Der Heimversorgungsvertrag wird erst mit behördlicher Genehmigung wirksam; welche Behörde zuständig ist, klären wir im Einzelfall.
Warum kann antares kein Pflegeheim in Lüneburg versorgen?
Weil der Landkreis Lüneburg nicht an Hamburg grenzt. § 12a Apothekengesetz verlangt, dass Apotheke und Heim im selben oder in einander benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten liegen. Eine Nachbarschaft über einen dazwischenliegenden Kreis genügt nicht.
Gilt die Nachbarkreisregel auch für Krankenhäuser?
Für Krankenhäuser gilt § 14 Apothekengesetz. Maßgeblich ist dort unter anderem die unverzügliche und bedarfsgerechte Bereitstellung der Arzneimittel und die persönliche Beratung des Krankenhauspersonals. Ob das gewährleistet ist, beurteilt die zuständige Behörde im Einzelfall.
Können Privatpersonen außerhalb Hamburgs verblisterte Arzneimittel von antares bekommen?
Für Menschen im eigenen Haushalt gilt die freie Apothekenwahl ohne gesetzliche Nähegrenze. Ob eine Lieferung möglich und sinnvoll ist, vereinbaren wir im Einzelfall; die Abholung in Hamburg-Jenfeld ist möglich.
Wo verblistert antares?
Ausschließlich in der antares Apotheke in der Kuehnstraße 75 in 22045 Hamburg-Jenfeld, Bezirk Wandsbek. An den antares Standorten in Stade und Buchholz wird nicht verblistert.
Welches Heimrecht gilt für ein Heim im Umland, das aus Hamburg versorgt wird?
Das Heimrecht des Landes, in dem das Heim liegt: in Schleswig-Holstein das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG), in Niedersachsen das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG). Das Hamburger HmbWBG gilt nur für Einrichtungen in Hamburg.
Sinah Gaebert, Leitung Patientenindividuelle Verblisterung, prüft mit Ihnen, ob Ihre Einrichtung aus Hamburg-Jenfeld versorgt werden kann – und sagt Ihnen offen, wenn eine Apotheke vor Ort besser passt. Für Krankenhäuser ist Insa Goll Ihre Ansprechpartnerin.
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