In der außerklinischen Intensivpflege werden viele Arzneimittel über Ernährungssonden (siehe Medikamente über die Sonde), als Inhalation im Beatmungssystem oder als Infusion gegeben. Eine Apotheke für diesen Bereich muss deshalb vor allem Darreichungsformen prüfen, sterile Zubereitungen bereitstellen und Pflegeteams zur Anwendung beraten können. Patientenindividuelle Verblisterung ist hier nur eine Ergänzung für den Teil der Medikation, der fest und oral oder geprüft über die Sonde gegeben wird.
Die antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld verbindet pharmazeutisches Medikationsmanagement, Infusionslösungen und sterile Zubereitungen aus dem eigenen Sterillabor und – wo sinnvoll – Verblisterung zu einer Versorgung, deren Umfang mit jeder Einrichtung vereinbart wird.
Was Intensivpflegedienste mit antares konkret gewinnen
In der außerklinischen Intensivpflege ist die Frage nach dem Gabeweg wichtiger als die Verpackung. Hier liegen die Vorteile für Geschäftsführung, Pflegedienstleitung und Pflegeteams.
Sondengängigkeit pharmazeutisch geprüft
Nach Vereinbarung prüft antares, ob ein Arzneimittel über die Sonde gegeben werden darf, ob es zerkleinert werden kann und ob flüssige Alternativen oder andere Wirkstoffe in Frage kommen. Die Ergebnisse gehen als Hinweis an die verordnenden Ärzte.
Infusionen und parenterale Ernährung aus dem Sterillabor
Intravenöse Antibiotika nach Klinikentlassung, parenterale Ernährung oder Lösungen für Schmerzpumpen stellt antares im eigenen Sterillabor her, mit Kennzeichnung und Haltbarkeitsangabe. Welche Zubereitungen für Ihre Bewohner in Frage kommen, klären wir nach ärztlicher Verordnung und Vereinbarung.
Ein Arzneimittel je Beutel für die Sonde
Weil bei der Sondengabe jedes Arzneimittel einzeln vorbereitet wird, kann ein Beutel mit nur einem Arzneimittel praktischer sein als ein Mischbeutel. Unsere Anlage stellt beide Formate her; welches für welchen Bewohner passt, legen wir gemeinsam fest.
Beratung zur Inhalation im Beatmungssystem
Zu Arzneimitteln, zur Anwendung über Vernebler oder Dosieraerosol mit Adapter und zur Haltbarkeit angebrochener Lösungen berät die Apotheke Ihr Team. Einstellungen am Beatmungsgerät bleiben ärztliche und pflegefachliche Aufgabe.
Schulungen für wechselnde Pflegeteams
Nach Vereinbarung schulen wir zu Arzneimittelgabe über die Sonde, Inhalativa, Infusionen, Betäubungsmitteln, Lagerung und Dokumentation – auch für neue Mitarbeitende und Zeitarbeitskräfte. Schulungen für Pflegekräfte
Inhalt dieser Seite
- Wie ist die außerklinische Intensivpflege organisiert?
- Welche organisatorischen Schwierigkeiten sind typisch?
- Welche pharmazeutischen Herausforderungen stellen sich?
- Welche Rolle spielt Verblisterung in der Intensivpflege?
- Welche wirtschaftlichen Fragen stellen sich?
- Wer entscheidet – und aus welchen Motiven?
- Welche Einwände und Risiken sollten Sie kennen?
- Welche Leistungen ergänzen die Versorgung?
- Wie beginnt die Zusammenarbeit?
Diese Seite richtet sich an Geschäftsführungen, Pflegedienstleitungen und Fachbereichsleitungen ambulanter Intensivpflegedienste, an Betreiber von Intensivpflege-Wohngemeinschaften und an Pflegeeinrichtungen mit Bereichen für beatmete Bewohner. Grundlagen zu Wohngemeinschaften allgemein beschreibt die Seite Verblisterung für Wohngemeinschaften.
Wie ist die außerklinische Intensivpflege organisiert?
Außerklinische Intensivpflege versorgt Menschen, deren Zustand eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft erfordert – häufig wegen Beatmung, einer Trachealkanüle oder einer anderen lebensbedrohlichen Gefährdung. Seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist diese Leistung als eigener Anspruch im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 37c SGB V). Leistungsorte sind unter anderem vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und die eigene Häuslichkeit. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten ist vor der Verordnung unter anderem zu erheben, ob ein Potenzial zur Entwöhnung von der Beatmung oder zur Entfernung der Trachealkanüle besteht.
Für die Arzneimittelversorgung bedeutet das: In einer Intensivpflege-WG leben die Bewohner rechtlich meist in ihrer eigenen Häuslichkeit. Jeder wählt seine Apotheke frei, die Verordnungen kommen von verschiedenen Praxen, oft von Hausärzten und spezialisierten Fachärzten gemeinsam. In stationären Einrichtungen mit Intensivbereich gelten dagegen die Regeln der Heimversorgung.
Ein typischer Wochenanfang in einer Intensiv-WG (vereinfachtes Beispiel, kein konkreter Fall): Sechs Bewohner, fünf davon beatmet, vier mit PEG-Sonde. Ein Bewohner kommt aus der Klinik zurück, das Antibiotikum soll für weitere fünf Tage intravenös über den Port laufen. Bei einer Bewohnerin wurde das Antiepileptikum umgestellt, die neue Tablette ist retardiert. Im Schrank stehen drei verschiedene Inhalationslösungen, für einen Bewohner fehlt der Adapter für das Dosieraerosol im Beatmungsschlauch. Die Pflegefachkraft im Frühdienst muss klären, was über die Sonde gegeben werden darf, woher die Infusion kommt und wer den Adapter bestellt.
Welche organisatorischen Schwierigkeiten sind typisch?
- Viele Versorgungswege gleichzeitig: Apotheke für Arzneimittel, Hilfsmittelanbieter für Beatmung und Absaugung, Homecare-Unternehmen für Sondennahrung und Verbrauchsmaterial – mit jeweils eigenen Bestellwegen.
- Mehrere verordnende Praxen je Bewohner und Entlassungen aus spezialisierten Kliniken mit Therapieschemata, die außerhalb der Klinik schwer umzusetzen sind.
- Hoher Anteil nicht standardisierter Gaben: Sonde, Inhalation, Infusion, Bedarfsmedikation, Betäubungsmittel.
- Personalwechsel und Zeitarbeitskräfte: Wissen über die richtige Gabe einzelner Arzneimittel über die Sonde ist nicht bei allen Pflegekräften gleich vorhanden.
- Lagerung: kühlpflichtige Arzneimittel, angebrochene Inhalationslösungen und Infusionen mit kurzer Haltbarkeit in einer Wohnung, nicht in einem Stationszimmer. Hinweise unter Arzneimittel richtig aufbewahren.
- Prüfungen: Qualitätsprüfungen und die Anforderungen an qualitätsgesicherte Wohneinheiten betreffen auch den Umgang mit Arzneimitteln.
Welche pharmazeutischen Herausforderungen stellen sich?
In der Intensivpflege liegt der fachliche Schwerpunkt der Apotheke nicht beim Verpacken, sondern bei der Frage, ob und wie ein Arzneimittel auf dem vorgesehenen Weg gegeben werden kann.
Arzneimittelgabe über die Sonde
- Retardierte und magensaftresistente Arzneimittel dürfen in der Regel nicht zerkleinert werden; oft gibt es flüssige Alternativen oder andere Wirkstoffe.
- Jedes Arzneimittel wird einzeln vorbereitet und gegeben, mit Spülung dazwischen – nicht gemeinsam gemörsert und nicht mit der Sondennahrung vermischt.
- Manche Wirkstoffe binden an Bestandteile der Sondennahrung oder an das Sondenmaterial; dann sind Pausen der Nahrungszufuhr oder andere Darreichungsformen zu prüfen.
- Ob die Sonde im Magen oder im Dünndarm endet, kann die Aufnahme einzelner Wirkstoffe beeinflussen.
- Flüssige Darreichungsformen sind nicht automatisch besser: Hilfsstoffe wie Sorbit können bei größeren Mengen Durchfall verursachen.
Mehr zur Teilbarkeit und Zerkleinerung unter Tabletten bei Schluckstörungen und Eignung von Arzneimitteln.
Inhalation und Beatmung
Inhalative Arzneimittel werden bei beatmeten Menschen über Vernebler oder Dosieraerosole mit Adapter im Beatmungssystem gegeben. Welche Kombination aus Arzneimittel, Vernebler und Adapter geeignet ist, hängt vom Beatmungsgerät und vom Schlauchsystem ab. Die Apotheke berät zu Arzneimittel, Anwendung und Haltbarkeit angebrochener Lösungen; Einstellungen am Beatmungsgerät bleiben ärztliche und pflegefachliche Aufgabe.
Infusionen und sterile Zubereitungen
Intravenöse Antibiotika nach Klinikentlassung, parenterale Ernährung oder Schmerztherapie über Pumpen erfordern sterile Zubereitungen mit klarer Kennzeichnung und Haltbarkeitsangabe. antares stellt Infusionslösungen und sterile Zubereitungen im eigenen Sterillabor her; dessen Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Welche Zubereitungen für Ihre Bewohner in Frage kommen, klären wir nach ärztlicher Verordnung und Vereinbarung. Mehr unter Sterile Herstellung.
Betäubungsmittel und Bedarfsmedikation
Opioide und andere Betäubungsmittel gehören in der Intensivpflege häufig zur Dauer- und Bedarfsmedikation; hinzu kommen sedierende Arzneimittel wie Benzodiazepine, die in üblichen Fertigarzneimitteln meist von den Betäubungsmittelvorschriften ausgenommen sind, aber ebenso sorgfältig gehandhabt werden müssen. Betäubungsmittel unterliegen besonderen Regeln für Verordnung, Aufbewahrung und Dokumentation; Hintergründe unter Betäubungsmittel.
Welche Rolle spielt Verblisterung in der Intensivpflege?
Verblisterung ist in der Intensivpflege nur ergänzend sinnvoll. Ein großer Teil der Medikation ist flüssig, inhalativ oder parenteral und gehört nicht in einen Blister. Dennoch kann sie für einzelne Bewohner entlasten:
| Darreichungsform | Typische Versorgung | Hinweis |
|---|---|---|
| Feste orale Arzneimittel, Bewohner schluckt selbst | Verblisterung möglich | bei stabiler Dauermedikation wie in anderen Wohnformen |
| Feste Arzneimittel zur Gabe über die Sonde | Verblisterung nur nach Prüfung, bevorzugt ein Arzneimittel je Beutel | Jedes Arzneimittel muss einzeln vorbereitet werden; Mischbeutel erschweren das. |
| Flüssige Arzneimittel, Tropfen, Säfte | Originalpackung | Abmessen durch die Pflege nach Plan |
| Inhalativa | Originalpackung, Beratung zur Anwendung im Beatmungssystem | Haltbarkeit nach Anbruch beachten |
| Infusionen, parenterale Ernährung | patientenbezogene Herstellung oder Fertigarzneimittel | nach Verordnung, mit Kennzeichnung und Haltbarkeitsangabe |
| Bedarfsmedikation, Betäubungsmittel | Originalpackung | gesonderte Aufbewahrung und Dokumentation |
Für Arzneimittel, die über die Sonde gegeben werden, kann ein Beutel mit nur einem Arzneimittel – das Einzeldosis-Prinzip – praktischer sein als ein Mischbeutel, weil die Pflege jedes Arzneimittel ohnehin getrennt vorbereiten muss. Unsere Anlage kann beide Formate herstellen; welches Format für welchen Bewohner sinnvoll ist, legen wir gemeinsam fest. Ob ein Arzneimittel überhaupt über die Sonde gegeben werden darf, ist vorher pharmazeutisch und ärztlich zu klären – der Blister beantwortet diese Frage nicht.
Welche wirtschaftlichen Fragen stellen sich?
Die Arzneimittel werden über ärztliche Verordnungen zulasten der Krankenkasse abgerechnet, einschließlich gesetzlicher Zuzahlung. Die Verblisterung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung; ihre Vergütung wird vereinbart. In der Intensivpflege liegt der wirtschaftliche Hebel meist nicht beim Stellen, sondern bei Fehlbestellungen, Verwurf teurer Inhalations- und Infusionslösungen, Notfallbeschaffungen und dem Zeitaufwand für Rückfragen. Eine ehrliche Betrachtung beginnt deshalb mit diesen Positionen. Mehr unter Kosten und Wirtschaftlichkeit.
Wer entscheidet – und aus welchen Motiven?
Beteiligt sind in der Regel Geschäftsführung und Pflegedienstleitung des Intensivpflegedienstes, Fachbereichsleitungen oder Atmungstherapeuten, das Qualitätsmanagement und – bei WGs – die Bewohner selbst oder ihre rechtlichen Betreuer, die ihre Apotheke wählen. Die verordnenden Ärzte sollten früh einbezogen werden. Typische Motive:
- eine Apotheke, die Sondengabe, Inhalation und Infusion fachlich beurteilen kann
- weniger Bestellwege und klare Zuständigkeiten für Arzneimittel und apothekenübliche Medizinprodukte
- Unterstützung bei Klinikentlassungen mit komplexen Therapieschemata
- Schulung wechselnder Pflegeteams zu Anwendung, Lagerung und Dokumentation
Welche Einwände und Risiken sollten Sie kennen?
„Unsere Bewohner bekommen kaum Tabletten.“ Dann ist Verblisterung kein Thema – die pharmazeutische Begleitung bei Sonde, Inhalation und Infusion bleibt es trotzdem.
„Wir brauchen alles aus einer Hand.“ Beatmungsgeräte, Absauggeräte und viele Hilfsmittel werden in der Regel über spezialisierte Leistungserbringer mit eigenen Kassenverträgen versorgt. Welche Medizinprodukte, Verbandmittel oder Sondennahrung antares mitliefern kann, klären wir im Erstgespräch.
„In einer WG können wir keine Apotheke vorgeben.“ Richtig. Jeder Bewohner wählt frei. Der Dienst kann aber eine Apotheke als Partner anbieten und gemeinsame Abläufe für alle Bewohner vereinbaren, die sich dafür entscheiden.
Grenze: Die Apotheke ersetzt weder die ärztliche Therapieentscheidung noch die pflegefachliche Verantwortung für Gabe, Beobachtung und Dokumentation. Reaktionszeiten, etwa bei Entlassungen am Wochenende, werden vereinbart, nicht pauschal zugesagt.
Welche Leistungen ergänzen die Versorgung?
Je nach Vereinbarung gehören zur Versorgung durch antares: pharmazeutische Prüfung der Medikation auf Darreichungsform, Sondengängigkeit, Wechselwirkungen und Doppelverordnungen im Rahmen des Medikationsmanagements; Infusionslösungen und sterile Zubereitungen; individuelle Rezepturen, etwa flüssige Zubereitungen, wenn kein geeignetes Fertigarzneimittel verfügbar ist; Verblisterung für geeignete feste Arzneimittel; Ernährungsmanagement durch eine Oecotrophologin (M. Sc.) bei Fragen zu Sondennahrung und Mangelernährung; Schulungen für Pflegekräfte zu Inhalativa, Infusionen, Betäubungsmitteln und Dokumentation. Die Koordination der Verordnungen beschreibt Rezeptmanagement.
Wie beginnt die Zusammenarbeit?
Kurz gefasst: Erstgespräch mit Dienst oder Einrichtung, Bestandsaufnahme der Bewohner nach Darreichungsformen und Versorgungswegen (ohne personenbezogene Daten im ersten Schritt), Klärung der rechtlichen Konstellation je Wohnform, Einwilligungen der Bewohner, pharmazeutische Erstprüfung der Medikationspläne, Festlegung, für wen Verblisterung sinnvoll ist, Schulung des Teams und Vereinbarung der Bestell- und Meldewege. Details unter So arbeiten wir zusammen.
Warum Einzeldosen bei Sondengabe praktisch sein können
Unsere Prüfstation fotografiert jeden Beutel und gleicht den Inhalt automatisch ab; Fachpersonal kontrolliert das Ergebnis am Bildschirm. Enthält ein Beutel nur ein Arzneimittel, ist er für die Pflege eindeutig zuzuordnen – und bei der Sondengabe muss nichts aus einem Mischbeutel herausgesucht werden.
Welches Format sinnvoll ist, hängt von der Zahl der Arzneimittel, vom Gabeweg und von der Arbeitsorganisation des Teams ab.
Fragen aus der außerklinischen Intensivpflege
Können Arzneimittel für die Sondengabe verblistert werden?
Feste Arzneimittel, die zerkleinert oder in Wasser zerfallen und über die Sonde gegeben werden dürfen, können grundsätzlich verblistert werden. Das muss für jedes Arzneimittel geprüft werden. Retardierte und magensaftresistente Präparate sind in der Regel ungeeignet. Ein Beutel je Arzneimittel ist für die Sondengabe oft praktischer als ein Mischbeutel.
Brauchen Intensivpflege-WGs einen Heimversorgungsvertrag?
In der Regel nicht, weil die Bewohner einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in ihrer eigenen Häuslichkeit leben und ihre Apotheke frei wählen. Für Pflegeeinrichtungen mit Intensivbereich gilt dagegen die Heimversorgung nach § 12a Apothekengesetz. Die Einordnung im Einzelfall klären wir vorab.
Liefert antares auch Infusionen und parenterale Ernährung?
antares stellt Infusionslösungen und sterile Zubereitungen im eigenen Sterillabor her. Welche Zubereitungen für Ihre Bewohner möglich sind und wie die Belieferung organisiert wird, vereinbaren wir nach ärztlicher Verordnung im Einzelfall.
Übernimmt antares auch Beatmungszubehör und Hilfsmittel?
Beatmungs- und Absauggeräte werden in der Regel über spezialisierte Hilfsmittelanbieter versorgt. Welche apothekenüblichen Medizinprodukte, Verbandmittel oder Sondennahrung wir mitliefern können, klären wir im Erstgespräch.
Wie unterstützt die Apotheke bei Klinikentlassungen?
Nach Vereinbarung prüft die Apotheke den Entlassplan auf Umsetzbarkeit außerhalb der Klinik, etwa auf Sondengängigkeit und verfügbare Darreichungsformen, und klärt Rückfragen mit den verordnenden Ärzten. Die Therapieentscheidung bleibt ärztlich.
Bietet antares Schulungen für Intensivpflegeteams an?
Ja, nach Vereinbarung. Themen sind etwa Arzneimittelgabe über die Sonde, Anwendung von Inhalativa, Umgang mit Infusionen und Betäubungsmitteln, Lagerung und Haltbarkeit sowie Dokumentation.
Intensivversorgung gemeinsam planen
Versorgung besprechen
Sie suchen eine Apotheke für Ihre Intensiv-WG, Ihren Intensivpflegedienst oder Ihren Intensivbereich und möchten wissen, was antares übernehmen kann.
Versorgungswege prüfen
Wir betrachten gemeinsam Bestellwege, Darreichungsformen und Schnittstellen zu Hilfsmittelanbietern – ohne personenbezogene Daten im ersten Schritt.
Als Träger anfragen
Sie betreiben mehrere Wohngemeinschaften oder Standorte und möchten einheitliche Abläufe.
Sinah Gaebert, Fachapothekerin für klinische Pharmazie und Leitung der patientenindividuellen Verblisterung, bespricht mit Ihnen Medikationsmanagement, Verblisterung und die Einbindung von Sterillabor und Ernährungsmanagement.
Weiterführend für die Intensivpflege
Wohngruppen & WGs
Senioren- und Demenz-WGs: wer entscheidet und wie Versorgung organisiert wird.
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Geeignete Arzneimittel
Was in den Blister gehört, was nicht – und wie der Rest versorgt wird.
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Medikationsmanagement
Plausibilität, Wechselwirkungen, Medikationsanalyse und ärztliche Abstimmung.
WeiterlesenWie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?
Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

