Kontakt

So arbeiten wir zusammen: vom ersten Gespräch bis zur laufenden Versorgung

Sechs Schritte, klare Zuständigkeiten und feste Ansprechpartner – für einzelne Einrichtungen ebenso wie für Träger mit mehreren Standorten.
Apotheker und Pflegefachkraft in enger Abstimmung auf einer Wohnbereichsstation
Kurz beantwortet: Wie läuft die Zusammenarbeit mit antares bei der Verblisterung ab?

Die Zusammenarbeit mit der antares Apotheke beginnt mit einem Erstgespräch und einer Analyse der heutigen Medikationsprozesse. Danach wird das passende Versorgungsmodell festgelegt, Vertrag und Genehmigung werden vorbereitet, Pflegekräfte geschult und die Versorgung zu einem Stichtag gestartet. Im Alltag arbeiten Einrichtung und Apotheke mit festen Ansprechpartnern, vereinbarten Meldewegen und regelmäßiger Abstimmung.

Die Verantwortlichkeiten bleiben dabei klar verteilt: Ärzte entscheiden über die Therapie, die Apotheke prüft, verblistert und liefert, die Pflege kontrolliert vor der Gabe, verabreicht und dokumentiert.

Der Weg zur Versorgung

Sechs Schritte – und wer dabei was übernimmt

Für jeden Schritt beschreiben wir, was Sie vorbereiten können und was wir übernehmen. So wissen Sie vorab, welcher Aufwand auf Ihre Einrichtung zukommt.

  1. Erstgespräch

    Wir lernen Ihre Einrichtung kennen: Versorgungsform, Zahl der Bewohner, heutige Apothekenversorgung, beteiligte Arztpraxen und Ihre wichtigsten Anliegen. Das Gespräch ist unverbindlich und kann vor Ort oder telefonisch stattfinden.

    Was Sie vorbereiten: Eckdaten der Einrichtung, eine kurze Beschreibung, was heute gut läuft und was nicht, und die Frage, wer bei Ihnen die Entscheidung trifft.

    Was wir übernehmen: Wir erklären, wie Verblisterung bei antares funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und welche Alternativen es gibt – auch wenn Verblisterung für Sie nicht passt.

  2. Analyse der aktuellen Versorgung

    Gemeinsam betrachten wir Stellprozess, Rezeptwege, Änderungshäufigkeit, Bedarfsmedikation und Dokumentation. Im ersten Schritt reichen Strukturdaten, personenbezogene Gesundheitsdaten sind dafür nicht nötig.

    Was Sie vorbereiten: Wenn möglich, eine Woche Zeiterfassung mit dem Aufwandsrechner, eine Liste der beteiligten Praxen und die Zahl der Bewohner mit eigener Apotheke.

    Was wir übernehmen: Wir werten die Angaben aus, schätzen den Anteil nicht verblisterbarer Arzneimittel ein und benennen Stellen, an denen Prozesse unabhängig von der Verblisterung verbessert werden könnten.

  3. Festlegung des geeigneten Modells

    Multi-Dose für alle Wohnbereiche, ein Pilotbereich, Teilverblisterung oder zunächst nur strukturiertes Rezept- und Medikationsmanagement: Auf Basis der Analyse empfehlen wir ein Modell.

    Was Sie vorbereiten: Ihre Prioritäten und mögliche Einschränkungen, etwa Umbauten, Personalwechsel oder anstehende Prüfungen.

    Was wir übernehmen: Eine nachvollziehbare Empfehlung mit Leistungsbeschreibung, Blisterrhythmus, Lieferweg und Angebot. Multi-Dose und Unit-Dose im Vergleich

  4. Organisatorische und rechtliche Vorbereitung

    Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz mit behördlicher Genehmigung, Leistungsvereinbarung, Datenschutzregelungen, Einwilligungen der Bewohner, Stichtage, Lieferrhythmus und Kommunikationswege.

    Was Sie vorbereiten: Information der Bewohner und Betreuer, Einholen der Einwilligungen, Benennung von Verantwortlichen je Wohnbereich.

    Was wir übernehmen: Vertragsentwurf, Unterlagen für den Genehmigungsantrag, Vorlagen für die Bewohnerinformation und die Information der Arztpraxen.

  5. Einführung und Schulung

    Übernahme der Medikationspläne, pharmazeutische Erstprüfung, Schulung der Pflegekräfte und ein begleiteter Start – auf Wunsch zunächst in einem Wohnbereich.

    Was Sie vorbereiten: Aktuelle Medikationspläne, Schulungstermine für alle Schichten, Festlegung des Stichtags und des Umgangs mit Restbeständen.

    Was wir übernehmen: Prüfung der Pläne und Klärung von Auffälligkeiten mit den Praxen, Schulungen nach Vereinbarung, Begleitung der ersten Blisterzyklen. Der Einführungsleitfaden im Detail

  6. Laufende Zusammenarbeit

    Feste Ansprechpartner, vereinbarte Änderungswege, regelmäßige Abstimmung und gemeinsame Auswertung: Was funktioniert, wo muss nachgesteuert werden?

    Was Sie vorbereiten: Fristgerechte Meldung von Änderungen, Rückmeldung zu Auffälligkeiten, Teilnahme an den vereinbarten Abstimmungen.

    Was wir übernehmen: Pharmazeutische Prüfung jeder Änderung, Verblisterung und Lieferung im vereinbarten Rhythmus, Überprüfung der Arzneimittelaufbewahrung im Haus nach den Vorgaben des Heimversorgungsvertrags, Beratung von Pflegekräften und Bewohnern.

Verantwortungsmatrix

Wer ist wofür zuständig? Arzt, Apotheke und Pflegeeinrichtung im Überblick

Verblisterung verändert Abläufe, aber nicht die rechtliche und fachliche Verantwortung. Die Matrix zeigt die übliche Verteilung. Im Versorgungsvertrag wird sie für Ihre Einrichtung konkret festgehalten.

Verantwortlichkeiten bei patientenindividueller Verblisterung im Pflegeheim
AufgabeArztApothekePflegeeinrichtung
VerordnungVerantwortlich: Wirkstoff, Dosis, Einnahmezeitpunkt–Informiert die Praxis über Bedarf und Beobachtungen
TherapieänderungVerantwortlichGibt pharmazeutische HinweiseMeldet Beobachtungen, die eine Änderung nahelegen
Pflege des MedikationsplansLegt die Medikation festFührt den Plan für die Verblisterung, gleicht mit Verordnungen abFührt den Plan in der Pflegedokumentation, hält ihn aktuell
Pharmazeutische PrüfungEntscheidet über Hinweise der ApothekeVerantwortlich: Plausibilität, Wechselwirkungen, Doppelverordnungen, Eignung–
RezeptanforderungStellt die Verordnung ausÜbernimmt die Anforderung, wenn vereinbartÜbernimmt sie, wenn nicht anders vereinbart
Verblisterung–Verantwortlich–
Kontrolle und Freigabe der Blister–Verantwortlich–
Lieferung–Verantwortlich im vereinbarten RhythmusBenennt Annahmezeiten und -personen
Annahme und Lagerung–Überprüft die bewohnerbezogene Aufbewahrung in regelmäßigen AbständenVerantwortlich: Annahme, Prüfung der Lieferung, sachgerechte Lagerung
Kontrolle vor der Gabe––Verantwortlich
Gabe––Verantwortlich
Dokumentation der Gabe––Verantwortlich
Beobachtung von WirkungenBewertet Wirkungen und NebenwirkungenBerät bei Fragen zu ArzneimittelnVerantwortlich für Beobachtung und Weitergabe
Information über ÄnderungenÜbermittelt geänderte VerordnungenBestätigt die Umsetzung, meldet RückfragenMeldet Änderungen fristgerecht, auch nach Klinikentlassung
Bewohnerinformation und Einwilligung–Stellt Informationsmaterial bereit, berätVerantwortlich: Information, Einholen und Dokumentation der Einwilligung

Die Matrix beschreibt die übliche Verteilung bei stationären Pflegeeinrichtungen. Einzelheiten – etwa beim Rezeptmanagement – werden im Versorgungsvertrag festgelegt. In Kliniken gelten andere Zuständigkeiten, siehe Kliniken und Krankenhäuser.

Im Alltag

Kommunikationswege, Eskalation und regelmäßige Abstimmung

Zusammenarbeit braucht Regeln, die vor dem ersten Problem feststehen. Diese drei Ebenen legen wir mit jeder Einrichtung gemeinsam fest.

Kommunikationswege

Welcher Weg für welche Information: Verordnungen und Medikationspläne über sichere Übermittlungswege wie KIM, Rückfragen telefonisch, Routinethemen schriftlich. Gesundheitsdaten nie über unverschlüsselte E-Mail oder Webformulare.

Welche Wege technisch möglich sind, hängt auch von der Ausstattung Ihrer Einrichtung ab.

Eskalation

Was passiert, wenn eine Lieferung fehlt, ein Blister nicht zum Plan passt oder eine dringende Änderung ansteht? Ein festgelegter Eskalationsweg mit Namen und Erreichbarkeit verhindert, dass im Ernstfall gesucht werden muss.

Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeiten wird im Vertrag vereinbart.

Regelmäßige Abstimmung

In einem vereinbarten Rhythmus besprechen wir mit Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitungen, was gut läuft, wo Rückfragen entstanden sind und welche Abläufe angepasst werden sollten.

Rhythmus und Teilnehmende legen wir gemeinsam fest.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Freitagnachmittag kommt ein Bewohner aus dem Krankenhaus zurück, der Entlassbrief nennt zwei neue Arzneimittel und ein abgesetztes. Ohne festgelegten Weg beginnt jetzt die Suche nach Zuständigkeiten. Mit einem vereinbarten Ablauf ist klar, wer die Hausarztpraxis informiert, wie die Apotheke die Änderung erhält, womit bis zum nächsten Blister überbrückt wird und was mit den bereits gelieferten Beuteln geschieht. So laufen Medikationsänderungen ab

Apothekerin bedient den Touchscreen der Blistersoftware im Verblisterungsraum
Was über den vereinbarten Weg gemeldet und pharmazeutisch geprüft wurde, wird in der Blistersoftware umgesetzt. Verblisterungsraum der antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld. Foto: antares-apotheke Pharma Service e. K.

Was eine gute Änderungsmeldung enthält

  • Name und Wohnbereich der Person
  • Was sich ändert: neues, geändertes oder abgesetztes Arzneimittel, Dosis, Einnahmezeitpunkt
  • Ab wann die Änderung gilt
  • Grundlage: Verordnung, Entlassbrief oder ärztliche Anweisung
  • Wer meldet und wie die Person für Rückfragen erreichbar ist

Typische Themen der regelmäßigen Abstimmung

  • Rückfragen und Unstimmigkeiten seit dem letzten Termin
  • Einhaltung von Stichtagen auf beiden Seiten
  • Lieferengpässe und Präparatewechsel
  • Ergebnisse der Überprüfung der Arzneimittelaufbewahrung
  • Schulungsbedarf, etwa für neue Mitarbeitende
Träger mit mehreren Standorten

Mehrere Einrichtungen, ein abgestimmtes Vorgehen

Für Träger mit mehreren Häusern im Versorgungsgebiet stimmt antares die Zusammenarbeit standortübergreifend ab. Ziel ist, dass Prozesse vergleichbar und Qualitätsstandards einheitlich sind, während jede Einrichtung die Versorgung erhält, die zu ihren Bewohnern und Abläufen passt.

  • Koordinierte Zusammenarbeit: Eine abgestimmte Planung für Einführung, Schulungen und Auswertung über alle Häuser.
  • Einheitliche Prozesse: Gleiche Meldewege, Stichtage und Dokumentationsvorgaben erleichtern Vertretungen und Wechsel zwischen Standorten.
  • Gemeinsame Ansprechpartner: Eine koordinierende Ansprechperson auf Trägerebene, ergänzt um feste Ansprechpartner je Haus.
  • Standortübergreifende Qualitätsstandards: Vergleichbare Kennzahlen zu Rückfragen, Meldefristen und Abläufen – auf Basis gemeinsam definierter Kriterien.
  • Entlastung der Organisation: Vertragsgestaltung und Schulungskonzepte werden einmal entwickelt und dann je Haus angepasst.
  • Individuelle Versorgung je Standort: Bewohnerstruktur, Wohnbereiche und Arztpraxen unterscheiden sich – die Versorgung berücksichtigt das.
  • Skalierung: Start mit einem Haus, schrittweise Ausweitung auf weitere Standorte nach gemeinsamer Auswertung.
Lieferfahrzeuge der antares Apotheke vor dem Standort in Hamburg-Jenfeld
Eigene Auslieferung aus Hamburg-Jenfeld. Lieferrhythmus und Touren werden je Standort vereinbart.
Häufige Fragen

Fragen zur Zusammenarbeit

Bleibt die Pflege für die Gabe der Arzneimittel verantwortlich?

Ja. Die Kontrolle des Blisters vor der Gabe, die Verabreichung, die Beobachtung von Wirkungen und die Dokumentation der Gabe bleiben pflegefachliche Verantwortung. Die Apotheke verantwortet die pharmazeutische Prüfung, die Verblisterung, die Kontrolle und Freigabe der Blister sowie die Lieferung.

Wer fordert die Folgerezepte bei den Arztpraxen an?

Das wird im Versorgungsvertrag festgelegt. Die Apotheke kann die Anforderung übernehmen; andernfalls bleibt sie bei der Einrichtung. Wichtig ist eine eindeutige Regel, damit keine Versorgungslücken entstehen. Mehr zum Rezeptmanagement

Haben wir feste Ansprechpartner?

Ja. Für die patientenindividuelle Verblisterung ist Sinah Gaebert, Apothekerin und Fachapothekerin für klinische Pharmazie, verantwortlich. Zu Beginn der Zusammenarbeit legen wir fest, wer für Ihre Einrichtung in Pharmazie und Kundenservice zuständig ist und wie Sie diese Personen erreichen.

Können Träger mit mehreren Häusern einen gemeinsamen Vertrag schließen?

Die Zusammenarbeit lässt sich auf Trägerebene koordinieren. Der Heimversorgungsvertrag und seine Genehmigung beziehen sich jedoch auf die einzelnen Heime, und die räumliche Nähe nach § 12a Apothekengesetz muss für jeden Standort gegeben sein. Wie das im Einzelnen gestaltet wird, klären wir im Gespräch.

Wie oft stimmen wir uns ab?

In den ersten Wochen nach dem Start eng, danach in einem gemeinsam vereinbarten Rhythmus. Bei Bedarf, etwa nach einem Vorfall oder bei größeren Veränderungen in der Einrichtung, jederzeit zusätzlich.

Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sinah Gaebert und das Team der patientenindividuellen Verblisterung sind Ihre Ansprechpartner für das Erstgespräch. Für Krankenhäuser ist Insa Goll, Abteilungsleitung Klinikversorgung, Ihre Ansprechpartnerin.

Wie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?

Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

Zertifizierte Qualität und sichere Prozesse

Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

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