Zielgruppe

Für Qualitätsbeauftragte: den Arzneimittelprozess prüfbar beschreiben und auditieren

Verfahrensanweisungen, interne Audits, Fehlermeldungen und externe Prüfungen: Wie das Qualitätsmanagement einer Pflegeeinrichtung den Umgang mit Arzneimitteln abbildet – und wo es auf das Qualitätsmanagement der Apotheke trifft.
Detailansicht der Einzelbeutelprüfung am Bildschirm im Verblisterungsraum der antares Apotheke
Kurz beantwortet: Wie bildet das Qualitätsmanagement einer Pflegeeinrichtung den Umgang mit Arzneimitteln ab?

Das Qualitätsmanagement einer Pflegeeinrichtung beschreibt den Arzneimittelprozess als Kette von der Verordnung über Belieferung, Lagerung, Richten oder Blisterkontrolle und Gabe bis zur Dokumentation und Beobachtung – mit klaren Zuständigkeiten, Nachweisen und internen Audits. Bei verblisterter Versorgung kommt eine Schnittstelle zum Qualitätsmanagement der Apotheke hinzu, das nach § 34 Apothekenbetriebsordnung die Verblisterung selbst regeln muss.

Die antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld unterstützt Qualitätsbeauftragte nach Vereinbarung mit Schnittstellenbeschreibungen, Begehungsprotokollen und Schulungen. Die Audit-Checkliste Arzneimittel auf dieser Seite ist auch ohne antares nutzbar.

Digitale Schnittstellen im QM: Pflegesoftware und Apotheke, ePA und Medikationsliste.

Ihre Vorteile

Was Qualitätsbeauftragte mit antares konkret gewinnen

Für das QM einer Einrichtung zählt, dass die Schnittstelle zur Apotheke beschrieben, belegt und auditierbar ist. Die Leistungen im Einzelnen stehen im Abschnitt Unterstützung durch antares.

  1. Die Schnittstelle zur Apotheke schriftlich im Handbuch

    Nach Vereinbarung beschreibt antares alle Übergaben zwischen Apotheke und Einrichtung so, dass Sie sie in Ihr QM-Handbuch übernehmen können. Ihre Verfahrensanweisungen verweisen dann auf eine abgestimmte Grundlage statt auf mündliche Absprachen.

  2. Abweichungen am Blister mit Rückmeldung zur Ursache

    Meldet Ihre Pflege eine Abweichung am Blister, klärt antares die Ursache im eigenen Prozess und meldet das Ergebnis zurück. Im Audit lassen sich Feststellungen damit sauber der Apotheke oder der Einrichtung zuordnen.

  3. Prüfschritte der Herstellung, die Ihr Team erklären kann

    Im Verblisterungsraum wird die Originalpackung vor dem Befüllen gescannt und jeder Beutel kamerabasiert kontrolliert; Auffälligkeiten prüft Fachpersonal manuell. Im Fachgespräch einer externen Prüfung kann Ihr Team darlegen, welche Kontrollen vor der Lieferung stattfinden und welche danach bei Ihnen liegen.

  4. Ein zertifiziertes QM-System als Gegenüber

    Das Qualitätsmanagementsystem der antares Apotheke ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert, die Verblisterung ist darin eingebunden, und für das Verblistern gelten die Vorgaben des § 34 Apothekenbetriebsordnung. Sie sprechen mit einem QM, das in denselben Kategorien von Verfahren, Nachweisen und Abweichungen arbeitet.

  5. Begehungsprotokolle und Unterweisungen als Auditbelege

    Die Überprüfungen der Aufbewahrung nach § 12a Apothekengesetz hält antares in Protokollen fest, Schulungen werden nachweisbar dokumentiert. Beides können Sie im internen Audit und als Beleg für Ihre Kennzahl zur Unterweisung heranziehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Qualitätsmanagement und Arzneimittel: die wichtigsten Fakten auf einen Blick
  2. Wie beschreibt man den Arzneimittelprozess so, dass er prüfbar ist?
  3. Wo trifft das QM der Einrichtung auf das QM der Apotheke?
  4. Wie läuft ein internes Audit des Arzneimittelprozesses ab?
  5. Wie entsteht eine Fehlerkultur im Umgang mit Arzneimitteln?
  6. Welche Kennzahlen kann die Einrichtung selbst erheben?
Fachliche Ansprechpartnerin: Sinah GaebertStand: 16.10.2026

Qualitätsmanagement und Arzneimittel: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Auf einen Blick: Qualitätsmanagement im Arzneimittelprozess (Stand Oktober 2026)
FrageAntwort
QM der PflegeeinrichtungZugelassene Pflegeeinrichtungen sind nach § 112 Abs. 2 SGB XI zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement verpflichtet; Grundlage sind die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI.
QM der ApothekeJede Apotheke muss nach § 2a Apothekenbetriebsordnung ein Qualitätsmanagementsystem betreiben; für das Verblistern schreibt § 34 Apothekenbetriebsordnung zusätzliche Regelungsinhalte vor.
Externe Prüfung (Pflege)Der Medizinische Dienst oder der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung prüft die medikamentöse Versorgung nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien; die Heimaufsicht prüft nach Landesrecht, in Hamburg die Wohn-Pflege-Aufsicht nach dem HmbWBG.
Rolle der Apotheke im HeimDie heimversorgende Apotheke überprüft nach § 12a Apothekengesetz in regelmäßigen Abständen die bewohnerbezogene Aufbewahrung der Arzneimittel und dokumentiert das Ergebnis; sie ist keine Prüfinstanz.
SchnittstelleLieferung und Übergabe sind die Nahtstelle: Bis zur Übergabe verantwortet die Apotheke die Blister, danach die Einrichtung Lagerung, Kontrolle, Gabe und Dokumentation.
FehlerkulturBerichtssysteme für kritische Ereignisse (CIRS) sammeln Fehler und Beinahe-Fehler anonym und sanktionsfrei, um Ursachen im Prozess zu erkennen.
Zertifizierung bei antaresDas Qualitätsmanagementsystem der antares Apotheke ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert; die Verblisterung ist in dieses QM-System eingebunden.
Ansprechpartnerin bei antaresSinah Gaebert, Apothekerin und Fachapothekerin für klinische Pharmazie, Leitung Patientenindividuelle Verblisterung.

Wie beschreibt man den Arzneimittelprozess so, dass er prüfbar ist?

Eine prüfbare Prozessbeschreibung beantwortet für jeden Schritt vier Fragen: Wer ist verantwortlich? Was ist die Voraussetzung? Was ist das Ergebnis? Woran lässt sich später erkennen, dass der Schritt stattgefunden hat? Viele Verfahrensanweisungen beschreiben nur das „Wie“ und lassen Zuständigkeit und Nachweis offen.

Arzneimittelprozess im Pflegeheim bei verblisterter Versorgung – Regelungsbedarf je Schritt
ProzessschrittVerantwortlichWas die Einrichtung regeln sollteNachweis
Verordnung und ÄnderungArztpraxis, Weitergabe durch die PflegeMeldeweg, Annahmeschluss der Apotheke, Bestätigung telefonischer AnordnungenDokumentierte Anordnung, Meldeprotokoll
Pharmazeutische Prüfung und VerblisterungApothekeWie Rückfragen und Ergebnisse zurückgemeldet werdenHerstellungsprotokoll der Apotheke, Rückmeldungen
Lieferung und AnnahmeApotheke bis zur Übergabe, danach EinrichtungWer annimmt, was geprüft wird, Vorgehen bei UnvollständigkeitAnnahmebeleg mit Datum und Namen
LagerungEinrichtungBewohnerbezogene Aufbewahrung, Kühlung, Anbruch- und Verfalldaten, BetäubungsmittelTemperaturprotokoll, Begehungsprotokoll der Apotheke
Richten nicht verblisterter ArzneimittelEinrichtungQualifikation, Zeitpunkt, KontrolleVerfahrensanweisung, Unterweisungsnachweis
Kontrolle vor der Gabe und GabeEinrichtungAbgleich Beutel und Plan, Vorgehen bei Abweichung, Unterstützung bei der EinnahmeGabedokumentation, Abweichungsmeldung
Beobachtung und RückmeldungEinrichtung, ArztpraxisWas beobachtet wird, wann die Arztpraxis informiert wirdPflegebericht, dokumentierte Arztinformation
Rückgabe und EntsorgungEinrichtung, nach Vereinbarung ApothekeUmgang mit abgesetzten, verfallenen und nicht verwendeten BlisternEntsorgungsnachweis

Die genaue Aufgabenverteilung, insbesondere beim Rezeptmanagement, wird im Versorgungsvertrag vereinbart. Die Gesamtübersicht für Arztpraxis, Apotheke und Pflege steht im Leitfaden Verblisterung für Pflegeheime.

Wo trifft das QM der Einrichtung auf das QM der Apotheke?

§ 34 Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass die Apotheke im Qualitätsmanagementsystem unter anderem regelt, welche Arzneimittel sich zum Verblistern eignen, wie Verwechslungen und Kreuzkontaminationen vermieden werden, wie Geräte gewartet und gereinigt werden und wie Herstellung und Prüfung dokumentiert werden. Diese Regelungen gelten innerhalb der Apotheke. Für die Einrichtung sind daraus vor allem die Ergebnisse relevant, die über die Schnittstelle kommen. Fordern Sie von Ihrer Apotheke deshalb ein:

  • ein Muster der Blisterkennzeichnung mit Erläuterung aller Angaben
  • die Liste der Arzneimittel, die nicht verblistert werden, und den Weg, auf dem sie geliefert werden – Hintergrund unter Geeignete Medikamente
  • Annahmeschluss und Vorgehen bei Änderungen, Überbrückung und Neuverblisterung
  • den Meldeweg, wenn die Pflege eine Abweichung am Blister feststellt, und die Rückmeldung der Apotheke zur Ursache
  • Erreichbarkeit und Ansprechpartner für pharmazeutische Rückfragen
  • Protokolle der Überprüfungen nach § 12a Apothekengesetz

Wie antares Abweichungen bearbeitet, beschreibt die Seite Qualität und Sicherheit; dort stehen auch die Prüfschritte im Verblisterungsraum. Ein Zertifikat der Apotheke ersetzt nicht die Regelung der Schnittstelle: Es belegt, dass ein QM-System betrieben wird, nicht, dass Ihre Abläufe dazu passen.

Wie läuft ein internes Audit des Arzneimittelprozesses ab?

  1. Planen

    Auditumfang festlegen (ein Wohnbereich, ein Prozessschritt oder der ganze Prozess), Stichprobe von Bewohnern bestimmen, Termin mit der Wohnbereichsleitung abstimmen.

  2. Dokumente prüfen

    Verfahrensanweisungen auf Aktualität, Medikationspläne gegen Verordnungen und Gabedokumentation, Unterweisungsnachweise, Begehungsprotokolle der Apotheke.

  3. Beobachten

    Eine Gaberunde begleiten, Lieferannahme beobachten, Medikamentenschrank und Kühlschrank ansehen. Die Beobachtung zeigt, ob beschriebener und gelebter Prozess übereinstimmen.

  4. Gespräche führen

    Pflegekräfte erklären lassen, wie sie bei einer Abweichung am Blister oder einer telefonischen Änderung vorgehen – so wie im Fachgespräch einer externen Prüfung.

  5. Bewerten und Maßnahmen festlegen

    Feststellungen nach Prozessschritt ordnen, Ursachen statt Personen benennen, Maßnahmen mit Verantwortlichen und Termin festhalten.

  6. Wirksamkeit prüfen

    Nach einer festgelegten Frist nachprüfen, ob die Maßnahme gewirkt hat. Ohne diesen Schritt bleibt ein Audit eine Bestandsaufnahme.

Für Stichproben im Wohnbereich eignet sich der Selbstcheck Medikation; die Audit-Checkliste unten betrachtet den Prozess auf Systemebene.

Wie entsteht eine Fehlerkultur im Umgang mit Arzneimitteln?

Fehler bei Arzneimitteln entstehen selten aus Nachlässigkeit Einzelner, sondern meist an Übergängen, unter Zeitdruck oder bei Unterbrechungen. Ein Berichtssystem für kritische Ereignisse, oft CIRS genannt, hilft, solche Muster zu erkennen. Damit es funktioniert, braucht es:

  • eine niedrige Meldeschwelle, auch für Beinahe-Fehler, die rechtzeitig bemerkt wurden
  • Anonymität oder zumindest Sanktionsfreiheit für die meldende Person, getrennt von arbeitsrechtlichen Fragen bei Vorsatz
  • eine einheitliche Einteilung nach Prozessschritt, damit Meldungen auswertbar sind
  • sichtbare Rückmeldung: Was wurde aus den Meldungen gelernt und geändert?

Betrifft ein Ereignis den Blister selbst, gehört die Meldung zusätzlich an die Apotheke, damit sie die Ursache in ihrem Prozess klären kann. Was unmittelbar nach einem Fehler zu tun ist, beschreibt die Seite Fehler bei der Medikamentengabe. Wichtig für Auswertungen: Steigende Meldezahlen nach Einführung eines Berichtssystems zeigen oft eine bessere Meldekultur, nicht mehr Fehler.

Welche Kennzahlen kann die Einrichtung selbst erheben?

Kennzahlen sind nur vergleichbar, wenn Definition und Erhebungsweg feststehen. Sinnvoll sind wenige Werte, die regelmäßig gleich erhoben werden – Soll-Werte setzen Sie selbst:

  • Anteil der Stichproben, in denen Verordnung, Plan und Gabedokumentation übereinstimmen
  • Medikationsänderungen, die nicht bis zum vereinbarten Annahmeschluss an die Apotheke gemeldet wurden
  • gemeldete Abweichungen am Blister, getrennt nach Ursache in Apotheke oder Einrichtung
  • Feststellungen aus Apothekenbegehungen und Anteil der fristgerecht umgesetzten Maßnahmen
  • Anteil der Pflegekräfte mit dokumentierter Unterweisung in den letzten zwölf Monaten
  • Arzneimittel, die zum Gabezeitpunkt nicht verfügbar waren

Was sich daraus nicht ablesen lässt: ob bei den Bewohnern weniger unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftreten. Dafür fehlt in Pflegeheimen bislang belastbare Evidenz; der IQWiG-Bericht zur patientenindividuellen Verblisterung (2019) fand für Pflegeheimbewohner keine belastbaren Studien zum patientenrelevanten Nutzen oder Schaden.

Praxisbeispiel: Eine Feststellung, zwei Ursachen (typische Situation)

Das Beispiel beschreibt eine typische, vereinfachte Situation, keinen konkreten Fall.

Im internen Audit fällt auf, dass bei zwei Bewohnern der Medikationsplan im Wohnbereich und der Inhalt des Blisters nicht übereinstimmen. Die Ursachenanalyse ergibt: In einem Fall wurde eine Dosisänderung nach der Visite erst nach dem Annahmeschluss gemeldet, die Überbrückung war korrekt, aber nicht dokumentiert. Im anderen Fall lag ein alter Plan im Ordner, der nach einer Klinikentlassung nicht als ungültig gekennzeichnet war. Beide Ursachen liegen in der Einrichtung, keine beim Blister. Die Maßnahmen: eine Ergänzung der Verfahrensanweisung zur Überbrückung und eine feste Regel, alte Pläne sofort zu kennzeichnen. Die Nachprüfung nach acht Wochen ist im Auditplan eingetragen.

Quellen und Rechtsgrundlagen
  1. § 112 Abs. 2 SGB XI (Qualitätsverantwortung); § 113 SGB XI (Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement); §§ 114, 114a SGB XI und Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationäre Pflege (QPR) in der jeweils gültigen Fassung.
  2. § 2a Apothekenbetriebsordnung (Qualitätsmanagementsystem der Apotheke); § 34 Apothekenbetriebsordnung (patientenindividuelles Stellen und Verblistern).
  3. § 12a Apothekengesetz (Heimversorgung, Überprüfung der Aufbewahrung), Stand nach Änderung vom 26.06.2026.
  4. Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG).
  5. IQWiG: Patientenindividuelle Verblisterung, Rapid Report A18-35, Mai 2019.
Vorlage zum Ausdrucken

Audit-Checkliste Arzneimittel: 18 Prüfpunkte auf Systemebene

Für das jährliche interne Audit oder die Vorbereitung eines Trägeraudits. Jeder Punkt wird mit „erfüllt“, „teilweise“ oder „nicht erfüllt“ bewertet und mit einem Beleg versehen. Die Checkliste ersetzt keine externe Prüfung und sagt kein Prüfergebnis voraus.

Regelwerk

  1. Gibt es für jeden Prozessschritt eine gültige Verfahrensanweisung?

    Mit Version, Datum, Freigabe und benannter verantwortlicher Person.

  2. Bilden die Verfahrensanweisungen beide Versorgungswege ab?

    Verblisterte Bewohner und Bewohner mit eigener Apotheke oder Selbstversorgung.

  3. Ist geregelt, wer richten, kontrollieren und geben darf?

    Nach Qualifikation, mit Regel für Zeitarbeit- und Springerkräfte.

  4. Sind Bedarfsmedikation und Betäubungsmittel gesondert geregelt?

    Siehe Bedarfsmedikation und Betäubungsmittel.

Schnittstellen

  1. Liegt eine schriftliche Schnittstellenregelung mit der Apotheke vor?

    Annahmeschluss, Überbrückung, Meldeweg bei Abweichungen, Ansprechpartner.

  2. Ist der Heimversorgungsvertrag genehmigt und aktuell?

    Änderungen der Behörde angezeigt, Zuständigkeiten mehrerer Apotheken abgegrenzt.

  3. Gibt es eine Regel für Krankenhausrückkehrer und Neuaufnahmen?

    Abgleich der Medikation, Information der Apotheke, Überbrückung.

  4. Ist der Kommunikationsweg zu den Arztpraxen festgelegt?

    Für Änderungen, Rezeptanforderungen und Rückfragen der Apotheke.

Umsetzung

  1. Wird die Lieferannahme dokumentiert?

    Datum, annehmende Person, Vollständigkeit, Vorgehen bei Fehlmengen.

  2. Stimmen Verordnung, Plan und Gabedokumentation in der Stichprobe überein?

    Stichprobe je Wohnbereich, Ergebnis festgehalten.

  3. Entspricht die beobachtete Gaberunde der Verfahrensanweisung?

    Kontrolle von Person, Zeitpunkt und Inhalt vor der Gabe.

  4. Werden Lagerungsbedingungen eingehalten und kontrolliert?

    Temperaturprotokolle, Anbruchdaten, bewohnerbezogene Aufbewahrung.

  5. Ist der Umgang mit abgesetzten und nicht verwendeten Blistern geregelt und gelebt?

    Keine Restbestände ohne Zuordnung.

Lernen und Steuern

  1. Gibt es ein Meldesystem für Fehler und Beinahe-Fehler, und wird es genutzt?

    Meldungen nach Prozessschritt ausgewertet, Rückmeldung an das Team.

  2. Werden Abweichungen am Blister an die Apotheke gemeldet und Rückmeldungen nachgehalten?

    Mit Ursache und Maßnahme.

  3. Sind die Hinweise aus der letzten Apothekenbegehung umgesetzt?

    Mit Datum, Verantwortlichen und Nachweis.

  4. Sind Unterweisungen zum Medikationsprozess dokumentiert?

    Für alle Pflegekräfte, die Arzneimittel richten oder geben, mindestens jährlich.

  5. Werden die festgelegten Kennzahlen regelmäßig erhoben und besprochen?

    In einem festen Gremium, etwa dem Qualitätszirkel.

Unterstützung durch antares

Was die antares Apotheke zum Qualitätsmanagement beitragen kann – und was nicht

Schnittstellenbeschreibung

Nach Vereinbarung eine schriftliche Beschreibung aller Übergaben zwischen Apotheke und Einrichtung, die in Ihr QM-Handbuch übernommen werden kann.

Grenze: Die Verfahrensanweisungen der Einrichtung erlässt die Einrichtung.

Schulungen

Unterweisungen zu Blisterkontrolle, Lagerung, Betäubungsmitteln und Dokumentation, nachweisbar dokumentiert. Inhalte unter Schulungen für Pflegekräfte.

Grenze: Die Umsetzung im Alltag verantwortet die Einrichtung.

Für die Rolle der Pflegedienstleitung im Medikationsprozess gibt es eine eigene Seite für Pflegedienstleitungen mit einer Vorlage zur Ist-Analyse.

Häufige Fragen

Fragen von Qualitätsbeauftragten

Muss die Verblisterung im QM-Handbuch der Pflegeeinrichtung beschrieben werden?

Die Herstellung der Blister regelt die Apotheke in ihrem eigenen Qualitätsmanagementsystem. In das QM-Handbuch der Einrichtung gehören die Schritte, für die die Einrichtung verantwortlich ist: Änderungsmeldung, Lieferannahme, Lagerung, Kontrolle vor der Gabe, Gabe, Dokumentation und der Meldeweg bei Abweichungen.

Ist die Verblisterung bei antares zertifiziert?

Das Qualitätsmanagementsystem der antares Apotheke ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert, und die Verblisterung ist in dieses QM-System eingebunden. Ein eigenes Zertifikat speziell für die Verblisterung gibt es nicht; die Anforderungen an das Verblistern ergeben sich aus § 34 Apothekenbetriebsordnung.

Was ist der Unterschied zwischen Apothekenbegehung und internem Audit?

Die Begehung der heimversorgenden Apotheke ist eine Pflicht nach § 12a Apothekengesetz und betrachtet vor allem die Aufbewahrung der Arzneimittel. Ein internes Audit der Einrichtung betrachtet den gesamten Arzneimittelprozess einschließlich Zuständigkeiten, Dokumentation, Schnittstellen und Fehlerkultur.

Wie oft sollte der Arzneimittelprozess intern auditiert werden?

Eine feste gesetzliche Frequenz für interne Audits des Arzneimittelprozesses gibt es nicht. Üblich ist ein Auditplan, der jeden Wohnbereich mindestens einmal im Jahr erfasst und zusätzliche Audits nach Anlässen vorsieht, etwa nach einer Umstellung auf Verblisterung, nach einem schwerwiegenden Ereignis oder nach Prüfungsfeststellungen.

Wem melden wir eine Abweichung am Blister?

Intern nach Ihrer Verfahrensanweisung und zusätzlich der Apotheke über den vereinbarten Meldeweg. Der betroffene Beutel sollte aufbewahrt werden, bis die Ursache geklärt ist. Die Gabe des betroffenen Arzneimittels erfolgt erst nach Klärung, gegebenenfalls aus einer Originalpackung; bei zeitkritischen Arzneimitteln wird die Klärung sofort telefonisch mit Apotheke oder Arztpraxis herbeigeführt, damit keine Dosis unbemerkt ausfällt.

Verbessert Verblisterung das Ergebnis externer Prüfungen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Gekennzeichnete Blister und dokumentierte Herstellung können zu einer klareren Ordnung beitragen. Für Gabe, Dokumentation, Beobachtung und die Lagerung nicht verblisterter Arzneimittel bleibt die Einrichtung verantwortlich, und genau diese Punkte werden geprüft.

Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin für Schnittstellen und Qualität
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sie möchten die Schnittstelle zwischen Ihrem Qualitätsmanagement und der Apotheke sauber beschreiben oder ein Audit vorbereiten? Sinah Gaebert bespricht mit Ihnen, was sinnvoll ist.

Wie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?

Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

Zertifizierte Qualität und sichere Prozesse

Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

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