Ablauf

Von der Anfrage zum Start: was wann passiert

Kein Blindflug nach dem Absenden: Welche Schritte folgen, was Sie bei jedem Schritt von uns bekommen, was wir von Ihnen brauchen – und wo Sie jederzeit aussteigen können.
Apothekerin bearbeitet einen Verblisterungsauftrag am Touchscreen der Blistersoftware
Kurz beantwortet: Was passiert nach einer Anfrage zur Verblisterung?

Nach Ihrer Anfrage meldet sich das Team Verblisterung der antares Apotheke und vereinbart mit Ihnen ein Erstgespräch. Darin klären wir Ihre Ausgangslage und ob Verblisterung zu Ihrer Einrichtung passt. Wenn ja, folgen auf Wunsch eine gemeinsame Prüfung Ihrer Medikationsprozesse, ein schriftliches Angebot mit Vertragsentwurf, der Heimversorgungsvertrag mit behördlicher Genehmigung und die begleitete Umstellung. Nach jedem Schritt entscheiden Sie, ob es weitergeht.

Für Pflegeheime und Einrichtungen

Sechs Schritte – und was Sie bei jedem bekommen

Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verpflichtet zum nächsten.

  1. Anfrage

    Über das Formular, per Telefon oder als Rückrufwunsch. Wir brauchen nur Art und Ort der Einrichtung, die ungefähre Größe und Ihr Anliegen.

    Sie bekommen: eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für das Erstgespräch.

  2. Erstgespräch

    Telefonisch, online oder bei Ihnen. Wir sprechen über Ihren heutigen Ablauf, Ihre Ziele und Ihre Fragen – nicht über einen Vertrag.

    Sie bekommen: eine offene Einschätzung, ob und für wen Verblisterung bei Ihnen sinnvoll ist – auch wenn die Antwort „eher nicht“ lautet.

  3. Prozessanalyse (optional)

    Auf Wunsch sehen wir uns Stellen, Kontrolle, Rezeptwege und Änderungen gemeinsam mit Ihrem Team genauer an.

    Sie bekommen: ein gemeinsames Bild Ihrer Abläufe – mit Stärken und Schwachstellen, unabhängig von der späteren Entscheidung.

  4. Angebot und Vertragsentwurf

    Auf Basis Ihrer Ausgangslage: Leistungsumfang, Lieferrhythmus, Zuständigkeiten, Konditionen, Laufzeit und Ausstieg.

    Sie bekommen: ein schriftliches Angebot, das Enthaltenes und Ausgeschlossenes benennt – geeignet für Ihre Entscheidungsvorlage.

  5. Vertrag und Genehmigung

    Für Pflegeheime ist ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz nötig, den die zuständige Behörde genehmigt. Die Versorgung über diesen Vertrag beginnt erst nach der Genehmigung.

    Sie bekommen: einen unterschriftsreifen Vertrag und Unterstützung bei den Unterlagen für die Behörde.

  6. Umstellung und Start

    Bewohner und Betreuer informieren, Einwilligungen einholen, Medikationspläne übernehmen und prüfen, Team schulen, mit einem Bereich starten.

    Sie bekommen: einen gemeinsamen Projektplan und feste Ansprechpartner – Details unter Umstellung und Onboarding.

Wie lange das dauert

Eine seriöse Zeitangabe gibt es erst nach dem Erstgespräch. Die Dauer hängt vor allem von Dritten ab: von der Genehmigung durch die Behörde, von Kündigungsfristen eines bestehenden Vertrags, von rechtlichen Betreuern und Arztpraxen. Was die Umstellung im Einzelnen beeinflusst, zeigt die Seite Umstellung auf Verblisterung.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Sie für das Erstgespräch brauchen – und was nicht
  2. Wer sich bei Ihnen meldet
  3. Abweichender Ablauf für Kliniken
  4. Abweichender Ablauf für Privatpersonen und Angehörige
  5. Was mit Ihren Angaben passiert

Was Sie für das Erstgespräch brauchen – und was nicht

Für das erste Gespräch genügen Eckdaten, die eine Leitung meist aus dem Kopf kennt: Zahl der Plätze, Zahl der beteiligten Arztpraxen, wie heute gestellt und kontrolliert wird, wie Rezepte laufen und was Sie verändern möchten. Schätzungen reichen. Wer sich strukturiert vorbereiten möchte, nutzt den Bogen Erstgespräch vorbereiten.

  • Nicht nötig: Namen, Diagnosen oder Medikationspläne von Bewohnern. Personenbezogene Gesundheitsdaten brauchen wir erst, wenn ein Vertrag besteht und Einwilligungen vorliegen.
  • Nicht nötig: eine Entscheidung im Gespräch. Viele Leitungen nehmen die Einschätzung zunächst mit ins Team oder zur Geschäftsführung.
  • Hilfreich: wenn Pflegedienstleitung und, falls möglich, eine erfahrene Pflegefachkraft dabei sind. Sie kennen die Stellen im Ablauf, an denen es hakt.

Wer sich bei Ihnen meldet

Anfragen von Pflegeheimen, Diensten, Wohnformen und Trägern bearbeitet das Team Verblisterung unter Leitung von Sinah Gaebert, Fachapothekerin für klinische Pharmazie. Anfragen von Kliniken übernimmt Insa Goll, die die Klinikversorgung leitet. Sie sprechen von Anfang an mit den Menschen, die später auch Ihre Versorgung verantworten – nicht mit einem Vertrieb, der übergibt.

Abweichender Ablauf für Kliniken

Bei Krankenhäusern ersetzt der Versorgungsvertrag nach § 14 Apothekengesetz den Heimversorgungsvertrag; auch er braucht eine Genehmigung. Unit-Dose und geschlossener Medikationsprozess verlangen außerdem ein gemeinsames Einführungsprojekt mit IT, Pflege und Arzneimittelkommission. Den Rahmen beschreiben die Seiten Kliniken und Krankenhäuser und Krankenhausversorgungsvertrag; der Leitfaden Unit-Dose fasst ihn als PDF zusammen.

Abweichender Ablauf für Privatpersonen und Angehörige

Für Menschen im eigenen Haushalt ist der Weg kürzer: ein Gespräch am Telefon oder in der Apotheke, dann Medikationsplan, Rezepte und Ihr Einverständnis – danach die ersten Blister. Ob Sie in Jenfeld abholen oder eine Lieferung möglich ist, klären wir im Gespräch. Die Verblisterung ist für Privatpersonen in der Regel eine Selbstzahlerleistung. Mehr dazu unter Privatpersonen und Angehörige.

Was mit Ihren Angaben passiert

Die Angaben aus dem Anfrageformular gehen als E-Mail an das Team Verblisterung und werden auf der Website nicht in einer Datenbank gespeichert. Wir nutzen sie, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung der antares Apotheke.

Häufige Fragen

Fragen vor der ersten Anfrage

Ist eine Anfrage verbindlich?

Nein. Anfrage, Erstgespräch und Prozessanalyse verpflichten zu nichts. Verbindlich wird erst ein unterschriebener Vertrag – und für Pflegeheime dessen Genehmigung durch die Behörde.

Wir haben schon eine heimversorgende Apotheke. Dürfen wir trotzdem anfragen?

Ja. Ein Gespräch ist auch während eines laufenden Vertrags möglich. Für einen Wechsel gelten die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags; wie ein geordneter Übergang aussieht, beschreibt die Seite Apotheke wechseln.

Müssen alle Bewohner mitmachen?

Nein. Bewohner haben die freie Apothekenwahl. Wer bei seiner Apotheke bleiben möchte, bleibt dort; das gehört von Anfang an in die Planung.

Können wir erst Unterlagen lesen, bevor wir sprechen?

Ja. Der Leitfaden für Einrichtungsleitungen fasst Entscheidungsfragen, Ablauf, Recht und Kosten als PDF zusammen. Alle weiteren Unterlagen finden Sie unter Downloads.

Können wir die Verblisterung vorher ansehen?

Nach Absprache ja – im Verblisterungsraum in Hamburg-Jenfeld. Die Bedingungen stehen auf der Seite Verblisterungsraum besuchen.

Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin vom ersten Gespräch an
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sinah Gaebert und das Team der Verblisterung beantworten Ihre Anfrage und begleiten Sie, wenn es weitergeht, bis zum Start.

Wie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?

Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

Zertifizierte Qualität und sichere Prozesse

Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

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