Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mussten nach § 341 Abs. 8 SGB V bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erfüllen. Im Oktober 2026 ist KIM der wichtigste Kanal für die Medikation; E-Rezepte rufen Pflegeheime noch nicht selbst ab. Seit dem 15. Juli 2026 wird der elektronische Medikationsplan (eMP) in den Modellregionen Hamburg und Franken erprobt.
Die nächsten festen Termine betreffen vor allem die ambulante Pflege: Ab dem 1. Oktober 2027 laufen bestimmte Abrechnungen nach SGB XI nur noch über KIM. Für Pflegeheime endet am 31. Dezember 2028 die Übergangsregel zur Rezeptweitergabe; ab 2029 ist ihre Anbindung an den E-Rezept-Fachdienst geplant.
Inhalt dieser Seite
- Was verlangt die TI-Pflicht – und was nicht?
- KIM: vom freiwilligen Postfach zum Pflichtkanal
- E-Rezept: was Pflegeeinrichtungen heute selbst tun – und was nicht
- ePA, Medikationsliste und eMP-Pilot in Hamburg
- Zeitplan: Was bis 2029 ansteht
- Was konkret für die Medikation folgt
- Was die antares Apotheke beiträgt
Diese Fachnachricht fasst den Stand vom 17. Oktober 2026 zusammen. Sie ersetzt keine Rechts- oder IT-Beratung. Fristen können sich verschieben; maßgeblich sind die amtlichen Texte.
Was verlangt die TI-Pflicht – und was nicht?
§ 341 Abs. 8 SGB V verpflichtet ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI, „bis zum 1. Juli 2025“ „alle Voraussetzungen zu erfüllen“, um sich an die TI anzuschließen und auf die ePA zuzugreifen. Verlangt wird die Zugriffsfähigkeit, nicht eine bestimmte Nutzung. Eine ausdrückliche Sanktion enthält die Norm nicht; nach den FAQ der gematik entscheidet darüber das Bundesgesundheitsministerium, und Sanktionen sind bisher nicht geplant.
Finanziert wird die Anbindung über eine monatliche TI-Pauschale aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 106b SGB XI. Sie gilt seit dem 30. Juni 2023 und wird alle zwei Jahre neu verhandelt. Welche Komponenten eine Einrichtung braucht und wie die Pauschale beantragt wird, erklärt die Seite TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen.
KIM: vom freiwilligen Postfach zum Pflichtkanal
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Für die Medikation laufen darüber Planänderungen, Entlassbriefe und Rückfragen, seit Juli 2026 auch E-Rezept-Zugangsdaten von der Praxis an die heimversorgende Apotheke. Laut gematik muss der elektronische Heilberufsausweis für KIM in der Pflege nicht gesteckt sein.
Ein fester Termin steht für die ambulante Pflege an: Ab dem 1. Oktober 2027 sind Abrechnungen nach §§ 36, 39 und 45b SGB XI nach Angaben der gematik nur noch über KIM möglich; ab demselben Datum ist auch die elektronische Abrechnung der häuslichen Krankenpflege über KIM verpflichtend. Spätestens dann braucht jeder ambulante Dienst, der diese Leistungen abrechnet, ein funktionierendes, regelmäßig gelesenes Postfach. Wie Einrichtung und Apotheke KIM sinnvoll nutzen, zeigt Digitale Prozesse: TI und KIM.
E-Rezept: was Pflegeeinrichtungen heute selbst tun – und was nicht
Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV Pflicht. Pflegeheime haben bisher keinen eigenen Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst. Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Praxen Verordnungen und Zugangsdaten nach Absprache direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln (§ 12a Abs. 4 ApoG, befristet bis 31.12.2028) – Einzelheiten unter Neue Rezeptwege für Pflegeheime. Ab 2029 sollen Pflegeheime nach Planung von Gesetzgeber und KBV an den Fachdienst angebunden sein; eine gesetzliche Pflichtfrist dafür haben wir nicht gefunden.
Parallel wird die elektronische Verordnung auf weitere Leistungen ausgeweitet (§ 360 SGB V): Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege werden seit dem 1. Juli 2026 elektronisch verordnet, Heilmittel folgen ab dem 1. Januar 2027, Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen und Medizinprodukte ab dem 1. Juli 2027. Das Bundesgesundheitsministerium kann diese Fristen per Rechtsverordnung verlängern. Bis zur Umstellung bleibt es für apothekenpflichtige Medizinprodukte beim Papierrezept (Muster 16).
ePA, Medikationsliste und eMP-Pilot in Hamburg
Die elektronische Medikationsliste (eML) läuft seit dem Start der „ePA für alle“ im Januar 2025 und füllt sich automatisch aus E-Rezept-Daten; Versicherte können widersprechen. Sie zeigt Verordnungen und Abgaben, keine Einnahmezeitpunkte.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist der nächste Schritt: ein aktiv gepflegter Plan in der ePA. Seit dem 15. Juli 2026 wird die ePA-Ausbaustufe 3.1.3 mit eMP in den TI-Modellregionen Hamburg und Franken pilotiert; erste Apothekenverwaltungssysteme nehmen teil. Nach den Informationen von gematik und KBV legt die koordinierende Ärztin oder der koordinierende Arzt den eMP an, Ärzte und Apotheken aktualisieren ihn, Pflegeeinrichtungen können ihn lesen; ein Bearbeiten durch die Pflege sehen die FAQ der gematik nicht vor. Für den bundesweiten Start gibt es keinen verlässlichen Termin: Die KBV nennt „ab Dezember“, die Fachpresse einen Rollout im Januar 2027, zugleich wurden Verzögerungen bei den Praxissoftware-Modulen gemeldet. Realistisch ist ein Start frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027. Was Liste, Plan und Blisterplan jeweils leisten, erläutert ePA und Medikationsliste im Pflegeheim.
Zeitplan: Was bis 2029 ansteht
| Datum | Was | Für wen | Status |
|---|---|---|---|
| 01.07.2025 | Voraussetzungen für TI-Anschluss und ePA-Zugriff erfüllt (§ 341 Abs. 8 SGB V) | Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen | Gesetzliche Frist, abgelaufen |
| 01.07.2026 | Elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege (§ 360 SGB V) | Arztpraxen, ambulante Dienste | Gesetzliche Frist, gilt |
| 02.07.2026 | Direktübermittlung von Verordnungen an die heimversorgende Apotheke (§ 12a Abs. 4 ApoG) | Pflegeheime mit Heimversorgungsvertrag, Praxen, Apotheken | In Kraft, befristet |
| 15.07.2026 | Pilot ePA 3.1.3 mit elektronischem Medikationsplan | Modellregionen Hamburg und Franken | Läuft |
| Ende 2026 / Anfang 2027 | Bundesweiter Start des eMP | Praxen, Apotheken, Pflege (lesend) | Geplant, Termin unsicher |
| 01.01.2027 | Elektronische Verordnung von Heilmitteln (§ 360 SGB V) | Arztpraxen, Heilmittelerbringer | Gesetzliche Frist, verlängerbar |
| 01.07.2027 | Elektronische Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, Teststreifen und Medizinprodukten (§ 360 SGB V) | Arztpraxen, Apotheken, Einrichtungen | Gesetzliche Frist, verlängerbar |
| 01.10.2027 | Abrechnung nach §§ 36, 39, 45b SGB XI und eAbrechnung häusliche Krankenpflege nur über KIM | Ambulante Pflegedienste | Laut gematik verpflichtend |
| 31.12.2028 | Ende der Ausnahme nach § 12a Abs. 4 ApoG | Pflegeheime, Praxen, Apotheken | Gesetzliche Befristung |
| ab 2029 | Anbindung der Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst | Pflegeheime | Planung, keine Pflichtnorm gefunden |
Fristen nach § 360 SGB V in der Fassung ab 01.01.2026; spätere Verschiebungen sind nicht geprüft. Für eine eigene Fristenübersicht Ihrer Einrichtung hilft der Stichtagskalender.
Was konkret für die Medikation folgt
- KIM wird zum Normalweg: Wer Änderungen, Entlassbriefe und Rückfragen schon heute über KIM austauscht, muss 2027 und 2029 weniger umstellen. Entscheidend sind Zuständigkeit, Lesezeiten und Vertretung.
- Ein führender Plan bleibt nötig: Weder Medikationsliste noch eMP ersetzen den abgestimmten Plan der Einrichtung, aus dem gestellt oder verblistert wird. Mehr: Medikationsplan: der führende Plan; zur Software: Pflegesoftware und Schnittstellen.
- Rezeptwege sind Übergangslösungen: Die Direktübermittlung endet Ende 2028. Absprachen mit Praxen sollten das Ablaufdatum enthalten.
- Prüfung bleibt Menschenarbeit: Die TI transportiert Daten, sie prüft nichts. Ärztliche Verordnung, pharmazeutische Prüfung und Kontrolle vor der Gabe bleiben eigenständige Schritte.
Was die antares Apotheke beiträgt
Die antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld verfügt über eine KIM-Adresse. Mit Einrichtungen legen wir fest, welche Nachrichten über KIM laufen, wie Eingänge bestätigt werden und wie die Einrichtung über eingegangene Verordnungen informiert wird. Mit teilnehmenden Praxen sprechen wir nach Vereinbarung die Direktübermittlung ab. Wie die Apotheke den eMP nutzt, klären wir, sobald der bundesweite Start feststeht. Wie wir Kommunikationswege vereinbaren, beschreibt Zusammenarbeit: Kommunikationswege.
- § 341 Abs. 8 SGB V (Anbindung von Pflegeeinrichtungen), gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026.
- § 106b SGB XI (Finanzierung der TI-Anbindung), gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026.
- § 360 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371), in Kraft ab 01.01.2026; über dejure.org, abgerufen 17.10.2026.
- § 12a Abs. 4 ApoG in der Fassung des ApoVWG (BGBl. 2026 I Nr. 195).
- gematik GmbH: FAQ Pflege (Sanktionen, KIM-Abrechnung ab 01.10.2027, eHBA), abgerufen 17.10.2026; Meldung „Das sind die neuen Funktionen der ePA“, 01.07.2026.
- ABDA: Informationen zur ePA für Apotheken (Pilot ePA 3.1.3 seit 15.07.2026 in Hamburg und Franken), abgerufen 17.10.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Elektronischer Medikationsplan; PraxisNachricht vom 09.07.2026 zur Direktübermittlung an heimversorgende Apotheken.
- Pharmazeutische Zeitung, 30.06.2026: „Wackelt der Starttermin für den E-Medikationsplan?“
Fragen zur Telematik in der Pflege
Drohen Pflegeeinrichtungen ohne TI-Anbindung Sanktionen?
§ 341 Abs. 8 SGB V sieht keine ausdrückliche Sanktion vor. Nach den FAQ der gematik entscheidet darüber das Bundesgesundheitsministerium; Sanktionen sind bisher nicht geplant. Ab dem 1. Oktober 2027 brauchen ambulante Dienste KIM aber für bestimmte Abrechnungen.
Können Pflegeheime E-Rezepte selbst abrufen?
Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Eine Anbindung der Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst ist ab 2029 geplant; eine gesetzliche Frist dafür war nicht festgelegt. Bis Ende 2028 können Praxen Verordnungen nach § 12a Abs. 4 ApoG direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln.
Können Hamburger Pflegeheime den elektronischen Medikationsplan schon nutzen?
Hamburg ist seit dem 15. Juli 2026 eine der beiden Modellregionen für den eMP-Pilot. Nutzbar ist er nur, wo beteiligte Praxen, Apotheken und Software bereits teilnehmen. Pflegeeinrichtungen können den eMP lesen; ein Bearbeiten durch die Pflege ist nach den FAQ der gematik nicht vorgesehen.
Was sollten Pflegeeinrichtungen jetzt vorbereiten?
Ein regelmäßig gelesenes KIM-Postfach mit Vertretung, eine Übersicht der Praxen mit KIM-Status, einen führenden Medikationsplan je Bewohner und eine Verfahrensanweisung für digitale Eingänge.
Ihre Einrichtung ist angebunden, aber KIM, Rezeptwege und Medikationsplan greifen noch nicht ineinander? Sinah Gaebert und das Team besprechen mit Ihnen, was sich heute schon ordnen lässt.
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