Praxisthema10 Min. Lesezeit

Personalmangel und wechselnde Teams: Medikationssicherheit organisieren

Zeitarbeitskräfte im Nachtdienst, neue Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland, viele Wechsel im Dienstplan: Wenn nicht mehr jeder jeden Bewohner kennt, muss die Sicherheit bei der Medikamentengabe im Ablauf stecken – nicht im Gedächtnis Einzelner.
Prüfbildschirm mit der Kameraaufnahme eines einzelnen Arzneimittelbeutels im Verblisterungsraum der antares Apotheke
Kurz beantwortet: Wie bleibt die Medikamentengabe sicher, wenn Pflegeteams häufig wechseln?

Medikationssicherheit bei Personalmangel entsteht, wenn sicheres Handeln nicht vom Erfahrungswissen einzelner Pflegekräfte abhängt, sondern von einheitlichen Abläufen: eindeutig gekennzeichnete Arzneimittel, ein aktueller Medikationsplan, eine feste Kontrolle vor jeder Gabe, klare Regeln für Bedarfsmedikation und eine strukturierte Einweisung für Zeitarbeitskräfte und neue Kolleginnen und Kollegen.

Patientenindividuelle Verblisterung, Prüfkärtchen und Schulungen der Apotheke können diese Standardisierung unterstützen. Sie ersetzen weder ausreichendes Personal noch die pflegefachliche Verantwortung und die Kenntnis der Bewohner.

Für internationale Pflegekräfte: information in English und das Glossar.

Inhalt dieser Seite
  1. Personalmangel und Medikation: die wichtigsten Fakten auf einen Blick
  2. Warum wechselnde Teams ein Sicherheitsthema sind
  3. Wo entstehen bei wechselndem Personal Risiken in der Medikation?
  4. Wie bindet man Zeitarbeit- und Zeitarbeitskräfte sicher ein?
  5. Wie arbeitet man internationale Pflegefachkräfte in die Medikationsabläufe ein?
  6. Was ist im Nachtdienst besonders?
  7. Wer darf Medikamente geben – und was ändert das Befugniserweiterungsgesetz?
  8. Was kann Standardisierung leisten – und was nicht?
Fachliche Ansprechpartnerin: Sinah GaebertStand: 16.10.2026Lesezeit ca. 10 Min.

Personalmangel und Medikation: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Auf einen Blick: Medikationssicherheit bei wechselndem und neuem Personal (Stand Oktober 2026)
FrageAntwort
KernproblemBei wechselnden Teams fehlt das stille Wissen über Bewohner, Gewohnheiten und Besonderheiten der Medikation, das eingespielte Teams im Kopf haben.
AnsatzSicherheit wird in den Ablauf verlagert: einheitliche Kennzeichnung, aktueller Medikationsplan, feste Kontrollroutine, schriftliche Verfahrensanweisungen und strukturierte Einweisung.
VerantwortungDie Einrichtung bleibt für die Organisation der Medikamentengabe verantwortlich, auch wenn Zeitarbeit- oder Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden.
Rechtsrahmen 2026Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege; welche bisher ärztlichen Leistungen Pflegefachpersonen eigenständig erbringen, legt die Selbstverwaltung vertraglich fest.
Rolle der VerblisterungPatientenindividuelle Blister mit einheitlicher Kennzeichnung nehmen das Stellen geeigneter Tabletten ab und vereinheitlichen die Kontrolle, ersetzen aber nicht die Prüfung vor der Gabe.
EvidenzFür Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen fand das IQWiG 2019 keine belastbaren Studien zum patientenrelevanten Nutzen der Verblisterung; belegbar sind Prozess- und Organisationsvorteile.
AbgrenzungDiese Seite behandelt Sicherheit bei wechselndem Personal; wie sich Zeitaufwand der Pflege reduzieren lässt, beschreibt die Seite „Pflegekräfte entlasten“.

Warum wechselnde Teams ein Sicherheitsthema sind

In einem eingespielten Team weiß jede Pflegekraft zum Beispiel, welche Bewohnerin ihre Tabletten nur mit etwas Brei schlucken kann, wer morgens erst nach dem Frühstück zur Einnahme bereit ist und bei wem die Bedarfsmedikation gerade nach Rücksprache mit der Hausarztpraxis geändert wurde. Dieses Wissen steht selten vollständig in der Dokumentation. Fehlt es, weil im Nachtdienst eine Zeitarbeitskraft arbeitet oder eine neue Kollegin den Wohnbereich zum ersten Mal betreut, entstehen Lücken, für die niemand persönlich verantwortlich ist.

Diese Seite beschäftigt sich mit der Frage, wie die Medikamentengabe auch unter diesen Bedingungen sicher bleibt. Die Frage, wie sich Zeit im Medikamentenmanagement einsparen lässt, beantwortet der Maßnahmenkatalog Pflegekräfte entlasten.

Wo entstehen bei wechselndem Personal Risiken in der Medikation?

Typische Situationen, Risiken und Gegenmaßnahmen
SituationTypisches RisikoGegenmaßnahme
Zeitarbeitskraft im NachtdienstBewohner nicht bekannt, Ablage und Regeln der Einrichtung unklar.Kurze schriftliche Einweisung, Lichtbild in der Dokumentation, benannter Ansprechpartner.
Neue Pflegefachkraft aus dem AuslandDeutsche Handelsnamen, Abkürzungen und Dosierschemata ungewohnt.Glossar, Einarbeitung mit fester Bezugsperson, Wirkstoff im Medikationsplan.
Hohe FluktuationRegeln werden mündlich weitergegeben und verändern sich dabei.Schriftliche Verfahrensanweisungen, regelmäßige Kurzschulungen.
BedarfsmedikationIndikation, Einzel- und Tageshöchstdosis nicht eindeutig.Vollständige ärztliche Anordnung mit Indikation und Höchstdosen, Gabe dokumentieren.
Manuelles Stellen durch wechselnde PersonenUnterschiedliche Routinen, Kontrolle hängt an Einzelnen.Einheitliches Verfahren mit Vier-Augen-Kontrolle oder Verblisterung durch die Apotheke.
ÜbergabenÄnderungen der Medikation gehen zwischen den Schichten verloren.Änderungen schriftlich in der Übergabe, Abgleich mit Plan und Kennzeichnung.

Wie bindet man Zeitarbeit- und Zeitarbeitskräfte sicher ein?

Zeitarbeitskräfte sind häufig erfahrene Pflegefachkräfte, kennen aber weder die Bewohner noch die Abläufe der Einrichtung. Die Verantwortung für die Organisation der Medikamentengabe bleibt bei der Einrichtung. Bewährt hat sich ein knapper Einweisungsbogen, der in wenigen Minuten durchgegangen werden kann:

  • Wo liegen Arzneimittel, Blister, Bedarfsmedikation, Betäubungsmittel und Kühlware? Wer hat die Schlüssel?
  • Wie sieht die Kontrolle vor der Gabe aus? Welche Angaben auf Beutel oder Packung werden abgeglichen?
  • Wo stehen Medikationsplan, Bedarfsanordnungen und Besonderheiten der Bewohner, etwa Schluckstörungen?
  • Wer ist im Dienst und in der Rufbereitschaft für Rückfragen zuständig?
  • Wie werden Gabe, Nichteinnahme und Auffälligkeiten dokumentiert?

Ein Lichtbild jedes Bewohners in der Dokumentation – mit Einwilligung – erleichtert die Zuordnung erheblich, gerade für Personen, die zum ersten Mal im Wohnbereich arbeiten.

Wie arbeitet man internationale Pflegefachkräfte in die Medikationsabläufe ein?

Pflegefachkräfte aus dem Ausland bringen oft eine fundierte, häufig akademische Ausbildung mit. Unsicherheiten entstehen weniger beim Fachwissen als bei den Besonderheiten des deutschen Systems:

  • Handelsnamen und Präparatewechsel: Dasselbe Arzneimittel hat in Deutschland andere Namen als im Herkunftsland und wechselt durch Rabattverträge oder Lieferengpässe häufig den Hersteller. Der Wirkstoff im Medikationsplan schafft Orientierung.
  • Schreibweisen: Dosierschemata wie „1-0-1-0“, Abkürzungen und Maßeinheiten sollten in einem Glossar der Einrichtung erklärt sein.
  • Rollen und Verantwortung: Die Abgrenzung zwischen ärztlicher Anordnung, pflegerischer Durchführung und pharmazeutischer Prüfung ist nicht in jedem Land gleich geregelt.
  • Dokumentation: Besonders die Dokumentation von Betäubungsmitteln und Bedarfsmedikation folgt deutschen Vorgaben, die erklärt werden müssen.
  • Sprache: Verfahrensanweisungen in klarer, einfacher Sprache und eine feste Bezugsperson in den ersten Wochen helfen mehr als lange Schulungsunterlagen.

Welche Tätigkeiten eine Kollegin oder ein Kollege während eines laufenden Anerkennungsverfahrens übernehmen darf, hängt vom jeweiligen Status ab und ist von der Einrichtung zu klären.

Was ist im Nachtdienst besonders?

Nachts arbeiten wenige Pflegekräfte für viele Bewohner, oft mit hohem Anteil an Zeitarbeit- oder Aushilfskräften. Gleichzeitig fallen gerade nachts Entscheidungen über Bedarfsmedikation an, und Rückfragen bei Arztpraxen sind nur eingeschränkt möglich. Für den Nachtdienst sollten deshalb besonders klar geregelt sein: vollständige Bedarfsanordnungen, der Weg zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Übergabe von Änderungen aus dem Tagdienst und die Dokumentation. Welche Erreichbarkeit die Apotheke außerhalb der üblichen Zeiten bietet, ist im Versorgungsvertrag zu vereinbaren.

Wer darf Medikamente geben – und was ändert das Befugniserweiterungsgesetz?

Die Verabreichung von Arzneimitteln ist in der Pflege eine Aufgabe, die nach Qualifikation, Anleitung und den Regeln der Einrichtung verteilt wird. Assistenzkräfte können je nach Qualifikation und Landesvorgaben eingebunden werden; die fachliche Verantwortung für die Organisation trägt die Pflegefachkraft. Wer was übernimmt, sollte schriftlich festgelegt sein – gerade dann, wenn das Team häufig wechselt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Danach können Pflegefachpersonen je nach Qualifikation bestimmte Leistungen eigenständig erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren; welche das konkret sind, legt die Selbstverwaltung vertraglich fest. Für den Medikationsprozess im Heim gilt weiterhin: Über die Arzneimitteltherapie entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt. Leitungen sollten verfolgen, welche Vereinbarungen getroffen werden, und ihre Verfahrensanweisungen dann anpassen.

Was kann Standardisierung leisten – und was nicht?

Standardisierung bedeutet: Dieselbe Aufgabe wird von jeder Person auf dieselbe Weise erledigt, und das Ergebnis lässt sich überprüfen. Das macht Abläufe unabhängiger von einzelnen Personen. Die folgende Übersicht zeigt, was einzelne Bausteine leisten können – und wo ihre Grenzen liegen.

Bausteine der Standardisierung in der Medikation
BausteinWas er leisten kannWas er nicht leistet
Patientenindividueller BlisterDas Stellen geeigneter Tabletten entfällt in der Einrichtung; jeder Beutel ist einheitlich gekennzeichnet.Keine Kontrolle vor der Gabe, keine Bedarfsmedikation, keine nicht verblisterbaren Arzneimittel.
Einheitliches EtikettName, Geburtsdatum, Datum, Uhrzeit, Wirkstoff und Stärke an derselben Stelle – für jede Pflegekraft gleich lesbar.Ersetzt nicht die Kenntnis des Bewohners und das Verständnis der Angaben.
Aktueller MedikationsplanEine gemeinsame Grundlage für Pflege, Praxis und Apotheke.Nur so gut wie die Pflege der Änderungen.
PrüfkärtchenDie Kontrolle am Beutel in wenigen festen Schritten, am Medikamentenwagen griffbereit.Ersetzt keine Einweisung und keine Verfahrensanweisung.
VerfahrensanweisungenSchriftliche, für alle gleiche Regeln für Gabe, Bedarf, BtM und Änderungen.Wirken nur, wenn sie bekannt, kurz und verständlich sind.
SchulungenGemeinsames Verständnis, auch für neue und wechselnde Kräfte.Einmalige Schulungen verlieren bei hoher Fluktuation schnell an Wirkung.

Ehrlich bleibt festzuhalten: Das IQWiG fand 2019 für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen keine belastbaren Studien zum patientenrelevanten Nutzen der patientenindividuellen Verblisterung. Was sich begründen lässt, sind Vorteile für Prozess, Organisation und Nachvollziehbarkeit. Wie groß sie in einer Einrichtung sind, hängt vom Gesamtablauf ab. Und keine Standardisierung gleicht eine dauerhaft unzureichende Personalbesetzung aus. Mehr zur Sicherheit im gesamten Medikationsprozess: Medikamentensicherheit und Fehler bei der Medikamentengabe.

Beispiel: Ein Wohnbereich mit vielen neuen Kräften (typische Situation)

Das Beispiel beschreibt eine typische, vereinfachte Situation, keinen konkreten Fall.

In einem Wohnbereich mit 30 Bewohnern haben innerhalb weniger Monate mehrere langjährige Pflegefachkräfte gekündigt. Zwei neue Kolleginnen aus dem Ausland arbeiten sich ein, nachts sind regelmäßig Zeitarbeitskräfte im Dienst. Die Pflegedienstleitung stellt fest, dass die Tabletten an unterschiedlichen Tagen von unterschiedlichen Personen gestellt werden und die Kontrolle uneinheitlich ist. Sie entscheidet sich für drei Schritte: einen einseitigen Einweisungsbogen für Zeitarbeitskräfte, ein Glossar mit Dosierschemata und Abkürzungen sowie die Umstellung der festen Dauermedikation auf patientenindividuelle Blister. Die Apotheke schult alle Schichten zur Kontrolle am Beutel und stellt Prüfkärtchen bereit. Nach einigen Wochen werten Leitung und Apotheke gemeinsam aus, welche Rückfragen und Abweichungen aufgetreten sind.

Quellen und Rechtsgrundlagen
  1. Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, in Kraft seit 01.01.2026 (Bundestag 06.11.2025, Bundesrat 19.12.2025); Information der Bundesregierung.
  2. IQWiG: Patientenindividuelle Verblisterung. Rapid Report A18-35, Mai 2019, im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.
  3. § 34 Apothekenbetriebsordnung (Kennzeichnung patientenindividuell verblisterter Arzneimittel).
  4. § 31a SGB V (Medikationsplan).
Checkliste

Checkliste: Medikationssicherheit mit wechselndem Personal

Für Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitungen. Jeder Punkt sollte in einer Verfahrensanweisung oder einem Einweisungsbogen abgebildet sein.

  1. Einweisungsbogen für Zeitarbeitskräfte

    Ablage, Schlüssel, Kontrollroutine, Dokumentation, Ansprechpartner – auf einer Seite.

  2. Lichtbilder in der Dokumentation

    Mit Einwilligung, damit jede Pflegekraft Bewohner sicher zuordnen kann.

  3. Wirkstoff und Stärke im Medikationsplan

    Nicht nur Handelsnamen, damit Präparatewechsel nachvollziehbar bleiben.

  4. Vollständige Bedarfsanordnungen

    Indikation, Einzel- und Tageshöchstdosis, Mindestabstand, ärztlich angeordnet.

  5. Einheitliche Kontrolle vor der Gabe

    Feste Schritte für alle, zum Beispiel mit Prüfkärtchen am Medikamentenwagen.

  6. Glossar für neue Kolleginnen und Kollegen

    Dosierschemata, Abkürzungen, Maßeinheiten, häufige Begriffe der Einrichtung.

  7. Feste Bezugsperson in der Einarbeitung

    Für neue Pflegefachkräfte, besonders bei Einarbeitung in deutsche Abläufe.

  8. Aufgabenverteilung schriftlich

    Wer stellt, kontrolliert, gibt und dokumentiert – nach Qualifikation festgelegt.

  9. Änderungen in der Übergabe

    Medikationsänderungen schriftlich übergeben und am Plan abgleichen.

  10. Kurzschulungen wiederholen

    In festen Abständen und bei jeder größeren Teamveränderung.

Unterstützung

Wie antares hier helfen kann – und wo nicht

Die antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld kann Einrichtungen dabei unterstützen, die Medikation so zu standardisieren, dass sie auch mit wechselnden Teams nachvollziehbar bleibt.

Was wir übernehmen können

Wir verblistern geeignete feste Arzneimittel patientenindividuell mit einheitlicher Kennzeichnung (Patientenindividuelle Verblisterung), prüfen die Medikationspläne pharmazeutisch im Rahmen unseres Medikationsmanagements und schulen alle Schichten zur Kontrolle am Beutel, auf Wunsch auch wiederholt für neue Teammitglieder. Prüfkärtchen und Schulungsinhalte beschreibt die Seite Schulungen für Pflegekräfte. In einer gemeinsamen Analyse schauen wir, wo Ihr heutiger Ablauf von Einzelpersonen abhängt.

Was wir nicht übernehmen können

Personal stellen wir nicht, und Verblisterung gleicht eine dauerhaft unzureichende Besetzung nicht aus. Die Kontrolle vor der Gabe, die Verabreichung, die Beobachtung der Bewohner und die Bedarfsmedikation bleiben Aufgabe der Pflege. Einweisung, Anerkennungsfragen und Aufgabenverteilung im Team verantwortet die Einrichtung. Eine Fehlerfreiheit sagen wir nicht zu.

Häufige Fragen

Fragen zu Personalmangel und Medikationssicherheit

Dürfen Zeitarbeitskräfte im Pflegeheim Medikamente geben?

Zeitarbeitskräfte können je nach Qualifikation Arzneimittel verabreichen wie angestellte Pflegekräfte. Die Einrichtung bleibt für die Organisation verantwortlich und sollte sicherstellen, dass Zeitarbeitskräfte vor dem ersten Einsatz in Ablage, Kontrollroutine und Dokumentation eingewiesen werden.

Dürfen Pflegefachkräfte seit 2026 Medikamente verordnen?

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gilt seit dem 1. Januar 2026 und ermöglicht Pflegefachpersonen je nach Qualifikation, bestimmte bisher ärztliche Leistungen eigenständig zu erbringen. Welche Leistungen das sind, legt die Selbstverwaltung vertraglich fest. Über die Arzneimitteltherapie der Bewohner entscheidet im Heimalltag weiterhin die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.

Hilft Verblisterung bei Personalmangel?

Verblisterung nimmt das Stellen geeigneter Tabletten aus der Einrichtung und schafft eine einheitliche Kennzeichnung, die für jede Pflegekraft gleich lesbar ist. Die Kontrolle vor der Gabe, nicht verblisterbare Arzneimittel und die Bedarfsmedikation bleiben bei der Pflege. Fehlendes Personal ersetzt Verblisterung nicht.

Was brauchen internationale Pflegefachkräfte für die Medikamentengabe in Deutschland?

Vor allem eine Einführung in deutsche Besonderheiten: Handelsnamen und häufige Präparatewechsel, Dosierschemata und Abkürzungen, die Rollenverteilung zwischen Arzt, Pflege und Apotheke sowie die Dokumentation von Betäubungsmitteln und Bedarfsmedikation. Ein Glossar und eine feste Bezugsperson in der Einarbeitung helfen.

Was ist ein Prüfkärtchen?

Ein Prüfkärtchen fasst die Kontrolle eines Blisterbeutels vor der Gabe in wenigen festen Schritten zusammen – etwa Name, Datum, Uhrzeit und Inhalt abgleichen. Es liegt am Medikamentenwagen und hilft besonders Pflegekräften, die selten im Wohnbereich arbeiten. Es ergänzt die Verfahrensanweisungen der Einrichtung, ersetzt sie aber nicht.

Worin unterscheidet sich diese Seite von „Pflegekräfte entlasten“?

„Pflegekräfte entlasten“ zeigt, wo im Medikamentenmanagement Zeit gebunden wird und wie sie sich reduzieren lässt. Diese Seite behandelt die Frage, wie die Medikamentengabe sicher bleibt, wenn das Personal häufig wechselt, neu ist oder unterschiedlich ausgebildet wurde.

Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin für sichere Medikationsabläufe
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Ihr Team wechselt häufig, und Sie möchten die Medikamentengabe unabhängiger von Einzelpersonen machen? Sinah Gaebert bespricht mit Ihnen, wo Standardisierung in Ihrer Einrichtung ansetzen kann.

Wie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?

Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

Zertifizierte Qualität und sichere Prozesse

Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

Termin buchen

AnrufenAnfrage