Pflegekräfte lassen sich beim Medikamentenmanagement vor allem an fünf Stellen entlasten: beim Stellen der Arzneimittel, beim Rezeptlauf mit Arztpraxen und Apotheke, bei Telefonaten und Rückfragen, bei der Dokumentation und – in der ambulanten Pflege – bei der Tourenplanung. Wirksam sind meist mehrere kleine Maßnahmen zusammen: störungsfreie Zeiten, klare Rollen, gebündelte Kommunikation und das gezielte Abgeben von Aufgaben an Assistenzkräfte, Verwaltung oder Apotheke.
Eine Apotheke wie antares kann Stellen (durch Verblisterung), Teile des Rezeptmanagements, die pharmazeutische Prüfung von Medikationsplänen und Schulungen übernehmen. Die Verantwortung für Gabe, Beobachtung und Dokumentation bleibt in der Pflege – und nicht jeder Zeitaufwand rund um Arzneimittel entsteht beim Stellen.
Inhalt dieser Seite
- Ein ehrlicher Blick: Medikamente sind ein Hebel unter mehreren
- Wo im Medikamentenmanagement Pflegezeit gebunden wird
- Maßnahmenkatalog: zwölf Hebel für Leitungen
- Was eine Apotheke übernehmen kann
- Beispiel: Was eine Bestandsaufnahme zeigen kann
- Wie Verblisterung und pharmazeutische Begleitung helfen können – und wo nicht
Ein ehrlicher Blick: Medikamente sind ein Hebel unter mehreren
Wer Pflegekräfte entlasten will, sucht oft nach der einen großen Maßnahme. Die gibt es selten. Pflegezeit verteilt sich auf viele Tätigkeiten, und das Medikamentenmanagement ist nur eine davon – allerdings eine, die Fachkräfte bindet, Konzentration verlangt und sich schlecht verschieben lässt. Gleichzeitig ist es ein Bereich, in dem sich Aufgaben vergleichsweise klar beschreiben, aufteilen und teilweise an Dritte abgeben lassen.
Diese Seite ist ein Maßnahmenkatalog für Leitungen. Die Analyse, was Verblisterung beim Pflegekräftemangel leisten kann und wo ihre Grenzen liegen, steht im Abschnitt zum Pflegekräftemangel im Vergleich Verblisterung und manuelles Stellen. Hier geht es um die Frage: Was können Sie konkret tun – mit und ohne Apotheke?
Wo im Medikamentenmanagement Pflegezeit gebunden wird
Bevor Maßnahmen greifen, lohnt eine Bestandsaufnahme. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Tätigkeitsblöcke rund um Arzneimittel – mit der Frage, wer sie übernehmen könnte.
| Tätigkeit | Typischer Zeitfresser | Wer kann übernehmen oder unterstützen? |
|---|---|---|
| Stellen fester Arzneimittel | Regelmäßig, konzentrationsintensiv, mit Zweitkontrolle | Apotheke durch Verblisterung (verblisterbarer Anteil) |
| Rezeptlauf | Bestände prüfen, Folgerezepte anfordern, nachfassen | Verwaltung bzw. Assistenz, Apotheke im Rezeptmanagement |
| Telefonate und Rückfragen | Praxen schwer erreichbar, Rückrufe zu ungünstigen Zeiten | Feste Zeitfenster, gebündelte Anfragen, sichere digitale Wege |
| Lieferannahme und Einsortieren | Kontrolle, Zuordnung, Nachfragen bei Abweichungen | Geschulte Assistenzkräfte nach Verfahrensanweisung |
| Dokumentation | Doppelte Einträge, Papier neben Software | Vereinfachte Dokumentation, ein führender Plan |
| Kontrolle, Gabe, Beobachtung | Gaberunden, Wirkkontrolle, Bedarfsmedikation | Bleibt pflegefachliche Aufgabe |
| Touren (ambulant) | Einsätze nur für Medikamentengabe oder -richten | Tourenplanung, Verblisterung, Einbindung Angehöriger |
Wer welche Tätigkeit übernehmen darf, richtet sich nach Qualifikation, Landesrecht und Ihrer Verfahrensanweisung.
Maßnahmenkatalog: zwölf Hebel für Leitungen
Die Maßnahmen sind nach Bereichen geordnet. Nicht jede passt in jede Einrichtung; viele kosten wenig Geld, aber klare Absprachen.
Unterbrechungen reduzieren
Störungsfreie Zeiten für Stellen und Gaberunden
Medikamentenzeiten werden im Dienstplan als geschützte Zeit ausgewiesen. Eine andere Person übernimmt Telefon und Klingel. Ein sichtbares Zeichen – Schild an der Tür, Hinweis am Medikamentenwagen – macht die Regel für Kolleginnen, Kollegen und Angehörige erkennbar.
Feste Telefonzeiten für Angehörige und Praxen
Wer weiß, wann jemand erreichbar ist, ruft seltener zur falschen Zeit an. Feste Zeitfenster für Rückfragen und Rückrufe können die Gaberunden entlasten, wenn sie verlässlich eingehalten und allen Beteiligten bekannt sind.
Ein fester Platz für das Stellen
Ein ruhiger, gut beleuchteter Platz mit allem Material verhindert Suchwege und Unterbrechungen. Wo kein eigener Raum möglich ist, hilft ein abgegrenzter Arbeitsplatz.
Rollen und Aufgaben klar verteilen
Tätigkeiten nach Qualifikation zuordnen
Lieferannahme, Einsortieren, Bestandslisten oder das Vorbereiten von Rezeptanforderungen können – nach Schulung und Verfahrensanweisung – Assistenzkräfte oder Verwaltung übernehmen. Pflegefachkräfte konzentrieren sich auf Kontrolle, Gabe, Beobachtung und fachliche Rückfragen. Diese Logik entspricht dem Grundgedanken eines qualifikationsgerechten Personaleinsatzes.
Eine medikamentenverantwortliche Person je Wohnbereich
Eine benannte Fachkraft (mit Vertretung) hält den Überblick über Pläne, Bestände und offene Rückfragen. Das verhindert, dass dieselbe Frage von drei Personen an drei Stellen gestellt wird.
Ansprechpartner auf beiden Seiten
Für Apotheke und Hauptpraxen ist festgelegt, wer in der Einrichtung zuständig ist – und umgekehrt. Ein kurzer Weg ersetzt viele Telefonate.
Kommunikation und Rezeptlauf bündeln
Rezeptanforderungen sammeln statt einzeln
Folgeverordnungen werden zu festen Terminen gebündelt angefordert, auf Basis einer vorausschauenden Bestandsübersicht. Das reduziert Eilanfragen und Nachfassen. Wie Apotheke, Praxen und Einrichtung das gemeinsam organisieren, beschreibt die Seite Rezeptmanagement.
Sichere digitale Wege nutzen
Pflegeeinrichtungen mussten bis 1. Juli 2025 die Voraussetzungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfüllen. Wo KIM und E-Rezept im Alltag genutzt werden, entfallen Faxe, Botengänge und Abholfahrten. Seit Juli 2026 dürfen Arztpraxen bei bestehendem Heimversorgungsvertrag E-Rezept-Token nach Absprache direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln – Details unter Neuregelung 2026.
Visiten vor- und nachbereiten
Eine kurze Liste offener Punkte je Bewohner vor der Visite und eine strukturierte Übergabe der Änderungen danach verhindern Rückfragen in den folgenden Tagen.
Dokumentation und Touren vereinfachen
Ein führender Medikationsplan
Für jeden Bewohner gibt es genau einen gültigen Plan; Gabelisten werden daraus abgeleitet, nicht parallel gepflegt. Doppelte Einträge auf Papier und in der Software sind ein häufiger, unnötiger Zeitfresser.
Dokumentation auf das Notwendige ausrichten
Das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation beruht auf dem Gedanken, dass sich Dokumentation fachlich fundiert verschlanken lässt. Für Arzneimittel gilt: Gabe, Abweichungen, Bedarfsgaben mit Wirkung und Besonderheiten werden dokumentiert – Routine ohne Informationswert nicht mehrfach.
Ambulant: Medikamenteneinsätze in der Tour prüfen
Für ambulante Pflegedienste lohnt der Blick, welche Einsätze ausschließlich dem Richten oder Verabreichen von Arzneimitteln dienen und ob sich Zeitpunkte bündeln lassen – in Abstimmung mit der verordnenden Praxis. Verblisterte Beutel können die Arbeit vor Ort vereinfachen. Mehr dazu auf der Seite für ambulante Pflegedienste.
Was eine Apotheke übernehmen kann
Ein Teil der Arbeit rund um Arzneimittel lässt sich an eine heimversorgende Apotheke abgeben oder mit ihr teilen. Was davon sinnvoll ist, hängt von Ihrer Einrichtung ab.
Stellen durch Verblisterung
Feste, verblisterbare Arzneimittel werden in der Apotheke je Einnahmezeitpunkt verpackt, kontrolliert und beschriftet geliefert. Zur Verblisterung
Nur für den verblisterbaren Anteil; Kontrolle vor der Gabe bleibt.
Rezeptmanagement
Die Apotheke behält Reichweiten im Blick und koordiniert Folgeverordnungen mit den Praxen nach vereinbartem Ablauf. Zum Rezeptmanagement
Verordnung bleibt ärztliche Entscheidung; Einwilligungen müssen vorliegen.
Pharmazeutische Prüfung
Medikationspläne werden auf Plausibilität, Wechselwirkungen und Doppelverordnungen geprüft; Rückfragen gehen gebündelt an die Praxis. Zum Medikationsmanagement
Empfehlungen; Therapieentscheidung bleibt ärztlich.
Planbare Belieferung
Lieferungen im vereinbarten Rhythmus mit klarer Übergabe reduzieren Eilbestellungen und Abholwege. Zur Arzneimittellogistik
Lieferzeiten und Rhythmus werden vertraglich vereinbart.
Schulungen
Kurze Schulungen zu AMTS, Lagerung, Anwendung besonderer Darreichungsformen und Dokumentation geben Sicherheit und sparen Rückfragen. Zu den Schulungen
Ersetzt keine pflegefachliche Ausbildung oder Einarbeitung.
Lagerungskontrolle
Die heimversorgende Apotheke überprüft regelmäßig die bewohnerbezogene Aufbewahrung und gibt konkrete Hinweise. Zur Arzneimittellagerung
Verantwortung für die tägliche Lagerung bleibt in der Einrichtung.
Beispiel: Was eine Bestandsaufnahme zeigen kann
Das folgende Beispiel ist typisiert und beschreibt keine konkrete Einrichtung. Eine Pflegedienstleitung lässt in zwei Wohnbereichen eine Woche lang mitschreiben, womit Fachkräfte rund um Arzneimittel Zeit verbringen. Das Ergebnis überrascht: Das Stellen ist ein großer Block, aber fast ebenso viel Zeit geht in Telefonate mit Praxen, in das Nachfassen fehlender Rezepte und in doppelte Dokumentation auf Papier und in der Software.
Die Einrichtung setzt in drei Schritten an: Zuerst werden feste Telefonzeiten und eine gebündelte Rezeptanforderung eingeführt, und die Papierliste entfällt. Danach übernimmt eine geschulte Assistenzkraft die Lieferannahme. Erst im dritten Schritt prüft die Leitung mit der Apotheke, für welche Bewohner eine Verblisterung sinnvoll ist. So lässt sich jeder Schritt einzeln bewerten – und es wird sichtbar, welcher Hebel in diesem Haus wie viel bewirkt.
Wie Verblisterung und pharmazeutische Begleitung helfen können – und wo nicht
Verblisterung durch antares verlagert das Zusammenstellen fester, verblisterbarer Arzneimittel aus dem Wohnbereich in den Verblisterungsraum der Apotheke in Hamburg-Jenfeld. Dort wird jeder Beutel kamerabasiert geprüft und von Fachpersonal kontrolliert; vorab prüfen Apothekerinnen und Apotheker den Medikationsplan. Für Pflegekräfte entfällt damit das Stellen dieses Anteils und die Unterbrechungsanfälligkeit, die damit verbunden ist.
Was Verblisterung nicht leistet: Sie ersetzt keine Pflegefachkraft, keine Kontrolle vor der Gabe und keine Beobachtung. Nicht verblisterbare Arzneimittel und Bedarfsmedikation bleiben in der Einrichtung. Neue Aufgaben – Änderungen fristgerecht melden, Lieferungen annehmen, Überbrückungen organisieren – kommen hinzu. Belastbare Durchschnittszahlen zur freigesetzten Pflegezeit gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht; das IQWiG fand in seinem Rapid Report A18-35 (2019) für stationäre Pflegeeinrichtungen keine belastbaren Belege zu Nutzen oder Wirtschaftlichkeit. Ob sich der Hebel für Sie lohnt, zeigen Ihre eigenen Zahlen: im Aufwandsrechner und in der Abwägung der Vorteile für Pflegeheime.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Patientenindividuelle Verblisterung. Rapid Report A18-35, Mai 2019.
- Apothekengesetz (ApoG), § 12a (Versorgung von Heimbewohnern), einschließlich Abs. 4 in der Fassung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (2026).
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 34 (Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln).
Fragen zur Entlastung von Pflegekräften
Wie viel Zeit spart Verblisterung pro Bewohner?
Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Die Zeitersparnis hängt davon ab, wie viel Ihrer Stellzeit auf verblisterbare Arzneimittel entfällt, wie oft sich Medikationen ändern und wie viel Zeit neue Aufgaben wie Änderungsmeldungen binden. Eine einwöchige Messung in Ihrer Einrichtung liefert belastbarere Werte als jeder Durchschnitt.
Welche Maßnahme bringt am schnellsten Entlastung?
Oft sind es organisatorische Maßnahmen ohne Investition: störungsfreie Medikamentenzeiten, feste Telefonzeiten und gebündelte Rezeptanforderungen. Sie lassen sich innerhalb weniger Wochen einführen und zeigen, wo danach noch der größte Aufwand liegt.
Dürfen Assistenzkräfte Aufgaben rund um Arzneimittel übernehmen?
Für bestimmte Tätigkeiten ja, etwa Lieferannahme, Einsortieren oder das Vorbereiten von Rezeptanforderungen – nach Schulung und auf Grundlage Ihrer Verfahrensanweisung. Was im Einzelnen zulässig ist, regeln Landesrecht, Qualifikation und die Organisation Ihrer Einrichtung. Kontrolle und fachliche Bewertung bleiben bei Pflegefachkräften.
Muss man für Entlastung durch die Apotheke gleich alles umstellen?
Nein. Viele Einrichtungen beginnen mit einem Wohnbereich oder mit einzelnen Leistungen wie Rezeptmanagement oder Schulungen. So lässt sich jeder Schritt einzeln bewerten, bevor weitere folgen.
Entlastet Verblisterung auch ambulante Pflegedienste?
Sie kann das Richten von Arzneimitteln in der Häuslichkeit vereinfachen, weil die Beutel bereits je Einnahmezeitpunkt beschriftet sind. Ob sich Einsätze dadurch verkürzen oder bündeln lassen, hängt von der Medikation und der ärztlichen Anordnung ab. Ansprechpartnerin für ambulante Dienste ist Marta Bend.
Sie möchten wissen, welche Aufgaben die Apotheke in Ihrer Einrichtung sinnvoll übernehmen kann? Sinah Gaebert bespricht mit Ihnen Ihre Abläufe – gern auf Basis Ihrer eigenen Messung.
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Blister, Zuordnung, Änderungen, Aufbewahrung, AMTS.
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