War die Temperatur im Medikamentenkühlschrank außerhalb von 2–8 °C, werden die betroffenen Arzneimittel sofort als gesperrt gekennzeichnet und vorerst nicht verwendet, aber in der Regel weiter gekühlt. Höchst- und Tiefstwert sowie die vermutete Dauer werden dokumentiert, dann wird die Apotheke informiert. Ob ein Arzneimittel weiter verwendbar ist, entscheidet nicht die Pflege, sondern die Apotheke anhand von Fachinformation und Stabilitätsdaten des Herstellers.
Abweichungen nach unten – bis zum Gefrieren – sind dabei oft kritischer als kurze Erwärmungen. Pauschale Freigaben wie „ein paar Stunden sind egal“ gibt es nicht.
Inhalt dieser Seite
- Sofortmaßnahmen: Was Pflegekräfte jetzt tun
- Wer entscheidet über die Weiterverwendung?
- Zu kalt, gefroren, zu warm: was unterscheidet sich?
- Temperaturprotokoll: Vorlage zum Ausdrucken
- Wie lassen sich Abweichungen vorbeugen?
- Beispiel: Montagmorgen, 13 °C Höchstwert
- Was die Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Sofortmaßnahmen: Was Pflegekräfte jetzt tun
Die Schrittfolge orientiert sich an der Leitlinie des britischen NHS Specialist Pharmacy Service zum Umgang mit Temperaturabweichungen und an den Lagerungsregeln deutscher Fachstellen. Sie eignet sich als Aushang am Medikamentenkühlschrank.
Ursache prüfen und beheben
Tür offen, Stecker gezogen, Sicherung, Thermostat verstellt, Gerät überladen? Tür danach möglichst geschlossen halten. Prüfen, ob das Thermometer bzw. der Fühler plausibel misst.
Arzneimittel sperren, nicht verwenden
Betroffene Arzneimittel deutlich mit „Gesperrt – nicht verwenden“ kennzeichnen, mit Datum und Handzeichen. Ist der ganze Kühlschrank betroffen, die Tür beschriften.
Weiter kühlen
Die meisten Arzneimittel bleiben – sofern keine anderen Informationen vorliegen – gekühlt: im Kühlschrank, wenn er wieder im Bereich ist, sonst in einem Ausweichkühlschrank oder einer temperaturkontrollierten Kühlbox. Nicht in den Lebensmittelkühlschrank und nicht ins Gefrierfach.
Werte sichern
Aktuelle Temperatur, Höchst- und Tiefstwert und den Zeitpunkt des letzten Zurücksetzens notieren; einen Datenlogger auslesen. Ist die Dauer unklar, gilt der ungünstigste Fall: Bei einem Minimum-Maximum-Thermometer ist anzunehmen, dass die Abweichung direkt nach dem letzten Zurücksetzen begann.
Betroffene Arzneimittel auflisten
Je Packung: Bewohner, Präparat und Stärke, Charge, Verfalldatum, Menge, angebrochen oder nicht, frühere Abweichungen.
Apotheke informieren
Mit diesen Angaben die heimversorgende Apotheke anrufen oder nach vereinbartem Weg melden. Je vollständiger die Angaben, desto schneller die Bewertung.
Versorgung sichern
Wird ein gesperrtes Arzneimittel heute noch benötigt – etwa Insulin –, sofort mit Apotheke und Arztpraxis klären, wie die Versorgung bis zur Bewertung gesichert wird.
Dokumentieren und zurücksetzen
Ereignis im Temperaturprotokoll und nach Verfahren der Einrichtung vermerken; Thermometer erst nach der Dokumentation zurücksetzen.
Wer entscheidet über die Weiterverwendung?
Ob ein Arzneimittel nach einer Abweichung noch wirksam und unbedenklich ist, lässt sich nicht am Aussehen erkennen; ein Qualitätsverlust ist oft nicht mit bloßem Auge sichtbar. Die Bewertung braucht Daten, die nur Hersteller und Apotheke haben: die Fachinformation des konkreten Präparats und darüber hinausgehende Stabilitätsdaten, die Hersteller auf Anfrage bereitstellen. Die Verantwortung verteilt sich deshalb so:
- Erkennen und sperrenAbweichung feststellen, Arzneimittel kennzeichnen, weiter kühlen, Werte sichern.Pflege
- MeldenApotheke mit Werten, Dauer und Liste der Präparate informieren.Pflege
- BewertenFachinformation prüfen, Stabilitätsdaten beim Hersteller anfragen, Risiko einschätzen.Apotheke
- Ersatz und TherapieErsatzverordnung, Überbrückung, bei Bedarf Beobachtung anordnen.Arzt
- Ursache abstellenGerät, Kontrolle und Ablauf prüfen, Ergebnis dokumentieren.Gemeinsam
Mögliche Ergebnisse der Bewertung sind: weiter verwendbar, verwendbar mit verkürzter Frist, verwendbar mit zusätzlicher Beobachtung – oder verwerfen. Die Entscheidung wird schriftlich festgehalten, und die Packung erhält einen entsprechenden Vermerk. Verworfene Arzneimittel werden nach dem Verfahren der Einrichtung entsorgt; siehe Arzneimittel im Pflegeheim entsorgen.
Arzneimittel müssen nach den Lagerungshinweisen des Herstellers aufbewahrt werden. Wer ein falsch gelagertes Arzneimittel ohne fachliche Bewertung weiter anwendet, übernimmt ein Risiko, das sich im Nachhinein kaum begründen lässt. Die Bewertung durch die Apotheke und ihre Dokumentation schützen Bewohner und Pflegekräfte gleichermaßen.
Zu kalt, gefroren, zu warm: was unterscheidet sich?
| Situation | Warum relevant | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Unter 2 °C, Arzneimittel nicht sichtbar gefroren | Abweichungen unter 2 °C gelten in der NHS-Leitlinie immer als potenziell bedeutsam; viele Kühlarzneimittel dürfen nicht gefrieren, Eiweißstrukturen können sich verändern. | Sperren, Apotheke fragen. Nicht „vorsichtshalber“ weiterverwenden. |
| Arzneimittel gefroren oder an der Rückwand festgefroren | Fachinformationen schließen die Verwendung von einmal gefrorenem Insulin aus. | Nicht verwenden, kennzeichnen, Apotheke informieren, Ersatz organisieren. Nicht auftauen und prüfen. |
| Kurz über 8 °C, z. B. nach Einräumen oder Reinigung | Kann je nach Präparat unbedenklich sein – das lässt sich aber nur präparatbezogen beurteilen. | Dokumentieren, Apotheke informieren; keine eigene Freigabe. |
| Länger über 8 °C, z. B. Stromausfall über das Wochenende | Stabilitätsdaten des Herstellers nötig; Dauer und Höchstwert entscheiden. | Sperren, Werte sichern, Apotheke informieren, Versorgung für dringend benötigte Arzneimittel sichern. |
| Angebrochener Insulinpen lag im Kühlschrank | Bei manchen Präparaten im Gebrauch erlaubt, bei anderen ausdrücklich nicht. | Packungsbeilage prüfen, Apotheke fragen; siehe Insulin im Pflegeheim. |
| Thermometer zeigt unplausible Werte | Defekter Fühler oder falscher Messort (Tür, Rückwand) täuscht Abweichungen vor oder verdeckt sie. | Mit zweitem Thermometer gegenprüfen, Ergebnis dokumentieren, Gerät bzw. Fühler tauschen. |
Die Tabelle ordnet ein, sie gibt keine Freigabe. Maßgeblich sind Fachinformation und Herstellerangaben des einzelnen Präparats.
Temperaturprotokoll: Vorlage zum Ausdrucken
Für Pflegeheime gibt es keine bundesweit einheitliche Vorgabe zum Kontrollrhythmus. Fachstellen empfehlen ein Minimum-Maximum-Thermometer in der Mitte des Kühlschranks und eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle; die Kassenärztliche Vereinigung Bayern nennt für Arztpraxen die werktägliche Kontrolle als unverzichtbar. Üblich und sinnvoll ist eine tägliche Ablesung – auch am Wochenende –, sofern kein Datenlogger fortlaufend aufzeichnet. Den Rhythmus legt Ihre Verfahrensanweisung fest.
| Datum | Uhrzeit | Aktuell °C | Min °C | Max °C | 2–8 °C eingehalten? | Handzeichen | Bemerkung, Meldung an Apotheke |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ja / nein | |||||||
| ja / nein | |||||||
| ja / nein | |||||||
| ja / nein | |||||||
| ja / nein | |||||||
| ja / nein | |||||||
| ja / nein |
Meldebogen bei Abweichung
| Angabe | Eintrag |
|---|---|
| Einrichtung, Wohnbereich, Gerät | [ ] |
| Festgestellt am / um / von | [ ] |
| Aktuell, Minimum, Maximum (°C) | [ ] |
| Letzte Ablesung im Bereich und letztes Zurücksetzen | [Datum, Uhrzeit] |
| Vermutete Ursache und Dauer | [ ] |
| Betroffene Arzneimittel | [Bewohner, Präparat, Stärke, Charge, Verfall, Menge, angebrochen ja/nein] |
| Sofortmaßnahmen | [gesperrt, umgelagert nach …] |
| Apotheke informiert am / um / Ansprechpartner | [ ] |
| Ergebnis der Bewertung | [verwendbar / verkürzte Frist / verwerfen; Datum, Name] |
| Ersatz und ärztliche Information | [ ] |
Wie lassen sich Abweichungen vorbeugen?
- Geeignetes Gerät: Ein eigener, abschließbarer Arzneimittelkühlschrank ohne Lebensmittel. Fachstellen verweisen auf Geräte nach DIN 13277, die unter anderem einen Betriebsbereich von 2 bis 8 °C sowie akustische und optische Warnungen bei Abweichungen und Stromausfall vorsehen.
- Richtig messen: Fühler bzw. Thermometer in der Mitte des Innenraums, nicht in der Tür und nicht an der Rückwand.
- Richtig einräumen: Arzneimittel mittig, nicht an Rückwand und Kühlelementen, nicht in den Türfächern; nicht überladen, damit die Luft zirkulieren kann.
- Alarm, der gehört wird: Klären, wer einen Alarm nachts und am Wochenende bemerkt und was dann geschieht.
- Ausweichlösung bereithalten: Für Reinigung, Abtauen oder Defekt ist festgelegt, wohin die Arzneimittel kommen.
- Lieferung sofort einräumen: Kühlware wird bei der Annahme zuerst versorgt; siehe Annahmekontrolle.
- Hitzeperioden einplanen: Im Sommer arbeiten Kühlschränke in warmen Räumen am Limit; siehe Hitze und Medikamente.
Die Grundregeln der Kühllagerung im Pflegeheim beschreibt Medikamentenlagerung im Pflegeheim.
Beispiel: Montagmorgen, 13 °C Höchstwert
Das folgende Beispiel ist typisiert und beschreibt keine konkrete Einrichtung. Montag, 6:45 Uhr: Die Frühschicht liest am Kühlschrank im Wohnbereich einen Höchstwert von 13 °C ab; zuletzt zurückgesetzt wurde das Thermometer am Freitagmittag. Die aktuelle Temperatur liegt bei 5 °C. Die Tür hatte offenbar nicht richtig geschlossen, weil eine Packung im Türfach klemmte.
Die Pflegekraft schließt die Tür, kennzeichnet die Insuline, Augentropfen und einen Impfstoff als gesperrt, lässt sie im Kühlschrank und notiert Werte, Chargen und Mengen. Um 8:00 Uhr ruft sie die Apotheke an. Weil die Dauer unklar ist, geht die Apotheke vom ungünstigsten Fall seit Freitagmittag aus, prüft die Fachinformationen und fragt für zwei Präparate beim Hersteller nach. Für ein Insulin, das am Vormittag gebraucht wird, organisieren Apotheke und Arztpraxis Ersatz. Am Nachmittag liegt die Bewertung vor; sie wird im Meldebogen dokumentiert. Die Einrichtung leert die Türfächer und prüft einen Kühlschrank mit Türalarm.
Was die Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Kühlpflichtige Arzneimittel werden nicht verblistert; die Kühlkette im Haus ist deshalb unabhängig von der Verblisterung ein eigener Prozess. antares liefert Kühlware als heimversorgende Apotheke getrennt und unter Einhaltung der Temperaturanforderungen. Im Fall einer Abweichung ist die Apotheke der richtige erste Ansprechpartner: Sie bewertet anhand der Fachinformation, fragt bei Bedarf beim Hersteller nach und dokumentiert das Ergebnis. Nach Absprache gehören dazu eine abgestimmte Meldekette, die Prüfung der Temperaturprotokolle bei der Überprüfung der Aufbewahrung im Rahmen des Heimversorgungsvertrags sowie Schulungen zu Lagerung und Kühlkette.
Nicht jede Abweichung lässt sich sofort bewerten; für manche Präparate liegen keine Daten vor, dann wird verworfen. Erreichbarkeit der Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten richtet sich nach der Vereinbarung mit Ihrer Einrichtung. Wer die Kosten für verworfene Arzneimittel trägt und ob Ersatz neu verordnet werden kann, ist im Einzelfall zu klären. Die Verantwortung für Gerät, Kontrolle und Dokumentation im Haus liegt bei der Einrichtung.
- NHS Specialist Pharmacy Service: Managing temperature excursions, veröffentlicht 10.11.2022, aktualisiert 09.07.2024 (sps.nhs.uk), abgerufen am 17.10.2026.
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Kühlgeräte für Arzneimittel, Verordnung Aktuell vom 25.07.2024 (DIN 13277, Kontrolle, Einräumen).
- Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen: Einrichtungsbezogener Hitzeschutz, Arbeitshilfe C.5 „Lagerung von Arzneimitteln“, Auflage 1.1, Juni 2024; Infoblatt „Lagerung von Medikamenten“, Juli 2023.
- ABDA: Faktenblatt Kühllagerung von Arzneimitteln, Stand 18.06.2025.
- LMU Klinikum, Kompetenzzentrum Palliativpharmazie: Frage des Monats Juni 2026 „Arzneimittel und Temperaturschwankungen“.
- EMA, Produktinformationen (EPAR) Lantus und Levemir, Abschnitte 6.4 und 6.6 (nicht einfrieren; gefrorenes Insulin nicht verwenden), abgerufen am 17.10.2026.
- Apothekengesetz (ApoG), § 12a Abs. 1 (Überprüfung der Aufbewahrung durch die heimversorgende Apotheke).
Fragen zur Temperaturabweichung im Medikamentenkühlschrank
Die Kühlkette war unterbrochen – darf ich das Medikament noch geben?
Erst nach Bewertung durch die Apotheke. Bis dahin wird das Arzneimittel gesperrt und in der Regel weiter gekühlt. Wird es dringend benötigt, klären Apotheke und Arztpraxis sofort eine Überbrückung.
Insulin war zu warm gelagert – was nun?
Ungeöffnete Pens sperren und die Apotheke fragen; sie prüft anhand der Fachinformation, ob sie noch verwendbar sind. Angebrochene Pens dürfen bei vielen Präparaten ohnehin bis 30 °C lagern – entscheidend ist dann, ob diese Grenze überschritten wurde.
Im Kühlschrank sind Medikamente gefroren – was tun?
Nicht verwenden, kennzeichnen und die Apotheke informieren. Viele kühlpflichtige Arzneimittel dürfen nicht gefrieren; bei Insulin schließen Fachinformationen die Verwendung nach dem Einfrieren aus. Nicht auftauen und „prüfen“.
Wie oft muss die Kühlschranktemperatur kontrolliert werden?
Eine bundesweit einheitliche Vorgabe für Pflegeheime gibt es nicht. Üblich ist eine tägliche Kontrolle mit Minimum-Maximum-Thermometer oder eine fortlaufende Aufzeichnung per Datenlogger. Den Rhythmus legt die Verfahrensanweisung der Einrichtung fest.
Wer entscheidet, ob ein Arzneimittel nach einer Abweichung verworfen wird?
Die Apotheke bewertet anhand der Fachinformation und der Stabilitätsdaten des Herstellers. Die Pflege meldet und sperrt, die Ärztin oder der Arzt entscheidet über Ersatz und Therapie, wenn ein Arzneimittel nicht verwendet werden kann.
Darf man einen Haushaltskühlschrank für Medikamente nutzen?
Entscheidend ist, dass der Kühlschrank nur für Arzneimittel genutzt wird, abschließbar ist und den Bereich von 2 bis 8 °C zuverlässig hält und anzeigt. Fachstellen empfehlen Geräte nach DIN 13277 mit Warnfunktion; die Entscheidung trifft die Einrichtung.
Sie möchten eine Meldekette für Temperaturabweichungen mit Ihrer Apotheke festlegen? Sinah Gaebert bespricht mit Ihnen Ablauf, Erreichbarkeit und Schulung.
Weiterlesen zu Kühlkette und Lagerung
Transport und Kühlkette
Temperatur, Übergabe, Kühlware: sichere Belieferung von Einrichtungen.
Weiterlesen
Insulin im Pflegeheim
Lagerung, Pen nach Anbruch, Nadelwechsel, Dokumentation.
Weiterlesen
Arzneimittel richtig aufbewahren
Bewohnerbezogen, 2–8 °C, Anbruch, Verfall, BtM – mit druckbarer Checkliste.
Weiterlesen
Arbeitshilfen
Alle Checklisten, Vorlagen und Rechner des Bereichs – nach Anlass sortiert.
WeiterlesenWie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?
Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

