Die PRISCUS-Liste ist eine in Deutschland entwickelte Liste potenziell inadäquater Medikation für Menschen ab 65 Jahren. Die aktuelle Fassung PRISCUS 2.0 stuft 177 Wirkstoffe oder Wirkstoffklassen als potenziell inadäquat ein und nennt Alternativen. Sie ist ein Prüfwerkzeug für Ärzte und Apotheken, keine Verbotsliste: Ein gelistetes Arzneimittel kann im Einzelfall richtig sein und wird nicht eigenmächtig abgesetzt.
Inhalt dieser Seite
- Was ist die PRISCUS-Liste – und was heißt „potenziell inadäquat“?
- Wie ist PRISCUS 2.0 entstanden und was ist neu?
- Was steht in der Liste – und wie liest man einen Eintrag?
- Warum ein Listentreffer kein Grund zum Absetzen ist
- PRISCUS, FORTA, START/STOPP: Was ist der Unterschied?
- Wer macht im Pflegeheim was mit der PRISCUS-Liste?
- Was Angehörige mit der PRISCUS-Liste anfangen können
- Checkliste: einen PRISCUS-Treffer sinnvoll klären
- Was die Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Was ist die PRISCUS-Liste – und was heißt „potenziell inadäquat“?
„Priscus“ ist lateinisch und bedeutet „alt“ oder „altehrwürdig“. Die PRISCUS-Liste ist ein deutsches Verzeichnis von Arzneimitteln, deren Nutzen-Risiko-Verhältnis bei älteren Menschen häufig ungünstig ist. Fachleute sprechen von potenziell inadäquater Medikation, abgekürzt PIM. Die erste Fassung erschien 2010, die aktualisierte Fassung PRISCUS 2.0 wurde Ende 2022 vorgestellt und Anfang 2023 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Das Projekt ist an der Universität Witten/Herdecke angesiedelt.
Das entscheidende Wort ist „potenziell“. Die Liste sagt nicht, dass ein Arzneimittel für eine bestimmte Person falsch ist. Sie sagt: Bei Menschen ab 65 Jahren treten mit diesem Wirkstoff häufiger unerwünschte Wirkungen auf, als es der Nutzen in vielen Fällen rechtfertigt – oder es gibt Alternativen mit günstigerem Profil. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) betont, dass PRISCUS 2.0 keine Verbots- oder Ausschlussliste ist und keine Kontraindikationen nennt. Die Verordnung eines PIM kann im Einzelfall sinnvoll und notwendig sein.
Warum gerade ab 65? Mit dem Alter verändern sich Ausscheidung, Verteilung und Empfindlichkeit für Arzneimittel; dazu kommen oft mehrere Erkrankungen und viele Dauermedikamente. Wie diese Veränderungen zusammenwirken, beschreibt unsere Seite zur Polypharmazie im Alter. Die PRISCUS-Liste ist eines der Werkzeuge, mit denen man solche Risiken systematisch aufspürt.
Wie ist PRISCUS 2.0 entstanden und was ist neu?
PRISCUS 2.0 entstand in einem dreistufigen Delphi-Verfahren: 59 Fachleute aus klinischer Praxis und Wissenschaft bewerteten nacheinander, ob Wirkstoffe als klinisch relevante PIM einzustufen sind. Grundlage waren eigene systematische Literaturrecherchen und Übersichtsarbeiten sowie Verordnungsdaten gesetzlicher Krankenkassen aus Deutschland und Österreich. Rund 250 Wirkstoffe wurden neu ausgewertet.
- Umfang: Die erste Liste von 2010 umfasste 83 Wirkstoffe. PRISCUS 2.0 führt 177 Wirkstoffe oder Wirkstoffklassen als PIM und ist damit etwa doppelt so umfangreich.
- Neu aufgenommen: 133 Wirkstoffe, darunter neun, die in Deutschland derzeit nicht verfügbar oder nicht verordnungsfähig sind.
- Gestrichen: sechs Wirkstoffe der ersten Liste, etwa weil sie nicht mehr im Handel sind oder kaum noch verordnet werden. Nitrofurantoin gilt nicht mehr eindeutig als PIM.
- Differenzierter: Manche Einstufungen hängen von Dosis oder Therapiedauer ab. Protonenpumpenhemmer (Magenschutz) etwa gelten erst bei einer Anwendung über mehr als acht Wochen als PIM.
In Ratgebern und Medien kursieren unterschiedliche Zahlen, etwa 187 statt 177 Wirkstoffe. Das liegt an unterschiedlichen Zählweisen – je nachdem, ob dosis- oder dauerabhängige Einträge und Wirkstoffklassen einzeln gezählt werden. Für die Praxis ist die Zahl unwichtig: Maßgeblich ist der einzelne Eintrag mit seiner Begründung.
Was steht in der Liste – und wie liest man einen Eintrag?
Die ausführliche Fassung ist frei verfügbar auf der Projektseite priscus2-0.de. Wir geben die Liste bewusst nicht wieder: Sie wird gepflegt, und nur das Original ist aktuell. Ein Eintrag enthält nach Angaben der AkdÄ neben dem Wirkstoff unter anderem die Begründung der Einstufung, mögliche Alternativen, Hinweise zum Monitoring sowie zu vermeidende Begleitmedikation oder Begleiterkrankungen.
| Angabe im Eintrag | Frage dahinter | Wer damit arbeitet |
|---|---|---|
| Begründung | Welches Risiko steht im Vordergrund – etwa Sturz, Verwirrtheit, Blutung, Unterzuckerung? | Ärztin oder Arzt, Apotheke; Pflege als Beobachtungshinweis |
| Dosis- oder Dauergrenze | Ist das Arzneimittel generell betroffen oder erst ab einer bestimmten Dosis oder Anwendungsdauer? | Apotheke prüft gegen den Medikationsplan |
| Alternativen | Gibt es für dieselbe Indikation Optionen mit günstigerem Profil – auch nicht medikamentöse? | Ärztliche Therapieentscheidung |
| Monitoring | Wenn das Arzneimittel bleibt: Welche Kontrollen oder Beobachtungen sind sinnvoll? | Arztpraxis veranlasst, Pflege beobachtet und dokumentiert |
| Komedikation, Komorbidität | Gibt es Kombinationen oder Begleiterkrankungen, die das Risiko erhöhen? | Apotheke im Abgleich mit der Gesamtmedikation |
Warum ein Listentreffer kein Grund zum Absetzen ist
Ein Wirkstoff auf der PRISCUS-Liste ist ein Anlass, genauer hinzusehen – nicht mehr. Die AkdÄ formuliert, die PIM-Einstufung sei ein wichtiger Faktor in differenzierten Absetzstrategien, dürfe aber nicht „reflexartig“ zum Absetzen führen. Dafür gibt es handfeste Gründe:
- Der Einzelfall zählt. Für manche Menschen ist ein gelistetes Arzneimittel nach Abwägung die beste verfügbare Option, etwa weil Alternativen nicht vertragen wurden.
- Absetzen hat eigene Risiken. Bei manchen Wirkstoffen kann abruptes Absetzen Entzugs- oder Rebound-Erscheinungen auslösen. Ob und wie ausgeschlichen wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
- Keine Liste ist vollständig. Eine Medikation ohne Listentreffer ist nicht automatisch angemessen. Wechselwirkungen, Doppelverordnungen oder eine nicht angepasste Dosis bei eingeschränkter Nierenfunktion erkennt PRISCUS nicht.
Setzen Sie ein Arzneimittel nicht ab, weil es auf der PRISCUS-Liste steht. Sprechen Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt an oder fragen Sie Ihre Apotheke. Die Therapieentscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit der betroffenen Person.
PRISCUS, FORTA, START/STOPP: Was ist der Unterschied?
Neben PRISCUS werden in Deutschland vor allem zwei weitere Instrumente genutzt. Sie ergänzen sich, weil sie unterschiedliche Fragen stellen. Eine ausführlichere Einordnung finden Sie auf unserer Seite zur Polypharmazie.
| Instrument | Leitfrage | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|
| PRISCUS 2.0 | Welche Wirkstoffe sind im Alter potenziell ungeeignet? | Auf den deutschen Arzneimittelmarkt zugeschnitten, mit Alternativen | Erfasst nicht, ob nötige Therapien fehlen |
| FORTA | Wie gut eignet sich ein Arzneimittel für eine bestimmte Erkrankung im Alter? | Bewertet bezogen auf die Indikation, von „unverzichtbar“ bis „vermeiden“ | Setzt die Kenntnis der Indikation voraus |
| START/STOPP | Was ist potenziell unangemessen (STOPP), was fehlt (START)? | Erfasst auch Unterversorgung | Europäisch entwickelt, teils mit Diagnosebezug |
Wer macht im Pflegeheim was mit der PRISCUS-Liste?
Im Pflegeheim ist die Liste nur so wirksam wie der Ablauf, in den sie eingebettet ist. Drei Berufsgruppen tragen bei – mit klar getrennten Rollen.
Pflege: beobachten und weitergeben
Pflegefachkräfte bemerken, was keine Liste zeigt: neue Tagesmüdigkeit, Unsicherheit beim Gehen, nächtliche Verwirrtheit, Verstopfung. Solche Beobachtungen, zeitlich zu einer Medikationsänderung dokumentiert, sind für die ärztliche Bewertung wertvoll. Hinweise dazu geben unsere Seiten zu Stürzen und Medikamenten und zu Psychopharmaka im Pflegeheim.
Apotheke: prüfen und begründet hinweisen
Die Apotheke gleicht den Medikationsplan mit PRISCUS 2.0 und weiteren Kriterien ab und formuliert bei einem relevanten Treffer einen begründeten Hinweis mit möglichen Alternativen. Sie entscheidet nicht über die Therapie.
Ärztin oder Arzt: abwägen und entscheiden
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bewertet den Hinweis im Zusammenhang mit Diagnosen, Vorgeschichte und den Wünschen der Person und entscheidet, ob etwas geändert, ausgeschlichen oder bewusst beibehalten wird.
Eine 84-jährige Bewohnerin zieht nach einem Krankenhausaufenthalt ein. Ihr Plan enthält ein Schlafmittel, das seit Jahren unverändert weiterverordnet wird und in PRISCUS 2.0 als potenziell inadäquat geführt ist. Die Pflege dokumentiert in den ersten Wochen zwei Beinahe-Stürze am frühen Morgen. Die Apotheke markiert den Wirkstoff bei der Prüfung der Aufnahmemedikation und gibt der Hausarztpraxis einen schriftlichen Hinweis mit den Beobachtungen der Pflege. Ob und wie das Schlafmittel ausgeschlichen wird, entscheidet die Ärztin nach einem Gespräch mit der Bewohnerin. Bis dahin bleibt der Plan, wie er ist.
Neueinzüge und Krankenhausentlassungen sind besonders gute Zeitpunkte für eine solche Prüfung, weil der Plan ohnehin neu zusammengestellt wird – siehe Medikation beim Heimeinzug.
Was Angehörige mit der PRISCUS-Liste anfangen können
Viele Angehörige finden die Liste über eine Suchmaschine und entdecken ein Arzneimittel ihrer Mutter oder ihres Vaters. Das ist ein guter Anlass für ein Gespräch, aber kein Grund zur Sorge oder zum Handeln auf eigene Faust. Hilfreich ist:
- einen aktuellen Medikationsplan bereitzuhalten, der auch rezeptfreie Arzneimittel enthält,
- die Frage konkret zu stellen: „Ist dieses Arzneimittel für meine Mutter weiterhin die beste Wahl, und worauf sollen wir achten?“,
- Beobachtungen mitzubringen, etwa Schwindel, Stürze oder Veränderungen beim Gedächtnis.
Wer fünf oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnimmt, kann die pharmazeutische Dienstleistung Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation in Anspruch nehmen. Bei dieser strukturierten Prüfung wird die Gesamtmedikation auf arzneimittelbezogene Probleme geprüft.
Checkliste: einen PRISCUS-Treffer sinnvoll klären
Für Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte und Wohnbereichsleitungen – als Leitfaden für die Rückfrage, nicht als Entscheidungshilfe für Therapieänderungen.
Original prüfen
Steht der Wirkstoff in der aktuellen Fassung auf priscus2-0.de, und gilt die Einstufung generell oder erst ab einer bestimmten Dosis oder Dauer?
Plan abgleichen
Entspricht der Medikationsplan der aktuellen ärztlichen Anordnung, einschließlich Dosis, Einnahmezeit und Beginn?
Beobachtungen sammeln
Gibt es dokumentierte Hinweise, die zur Begründung des Eintrags passen, etwa Stürze, Müdigkeit oder Verwirrtheit?
Rückfrage bündeln
Hinweis der Apotheke und Pflegebeobachtung gemeinsam an die Arztpraxis geben, idealerweise vor der nächsten Visite.
Entscheidung dokumentieren
Auch die Entscheidung, ein Arzneimittel bewusst beizubehalten, festhalten – mit Datum und verantwortlicher Person.
Änderung umsetzen
Wird ausgeschlichen oder umgestellt: Anordnung schriftlich, Apotheke informieren, bei verblisterten Arzneimitteln den Stichtag der Umstellung klären.
Was die Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Die antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld prüft für Pflegeeinrichtungen, mit denen eine Medikationsprüfung vereinbart ist, die Medikationspläne der Bewohner pharmazeutisch: auf Wechselwirkungen, Doppelverordnungen, Dosierungsfragen und auf Arzneimittel, die für ältere Menschen potenziell ungeeignet sind, etwa nach PRISCUS 2.0. Auffälligkeiten gehen als begründeter Hinweis an die verordnende Praxis. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, beschreibt die Seite Medikationsmanagement.
Die Verblisterung selbst ändert nichts daran, ob ein Arzneimittel angemessen ist: Sie verpackt, was verordnet ist. Ihr Beitrag liegt an anderer Stelle. Weil der Medikationsplan vor jedem Blisterzyklus vollständig vorliegen muss, wird er regelmäßig angesehen, und ärztliche Änderungen nach einer PRISCUS-Rückfrage lassen sich zu einem klar vereinbarten Stichtag umsetzen – siehe Medikationsänderungen.
Die Apotheke kennt Diagnosen, Laborwerte und Vorgeschichte nur, soweit sie ihr übermittelt werden. Eine Listenprüfung ersetzt weder die ärztliche Abwägung noch die Beobachtung durch die Pflege. Für Pflegeheimbewohner gibt es laut IQWiG (2019) keine belastbaren Belege, dass Verblisterung allein Gesundheitsendpunkte verbessert.
- Mann NK, Mathes T, Sönnichsen A, Pieper D, Klager E, Moussa M, Thürmann PA: Potentially inadequate medications in the elderly: PRISCUS 2.0 – first update of the PRISCUS list. Dtsch Arztebl Int 2023; 120: 3–10. doi:10.3238/arztebl.m2022.0377.
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): Potenziell inadäquate Medikation für ältere Menschen: PRISCUS 2.0 – erste Aktualisierung der PRISCUS-Liste. Newsletter vom 05.04.2023; Mühlbauer B, Arzneiverordnung in der Praxis 1/2023.
- Deutsches Ärzteblatt: Meldung zur Vorstellung von PRISCUS 2.0, 06.01.2023.
- Pharmazeutische Zeitung: Mehr Arzneimittel für Ältere ungeeignet, 18.11.2022 (Umfang der Liste von 2010).
- Projekt PRISCUS 2.0, Universität Witten/Herdecke: www.priscus2-0.de (abgerufen 17.10.2026).
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Patientenindividuelle Verblisterung. Rapid Report A18-35, Köln 2019.
Fragen zur PRISCUS-Liste
Wo finde ich die PRISCUS-Liste 2.0?
Die ausführliche PRISCUS-2.0-Liste ist frei auf der Projektseite priscus2-0.de der Universität Witten/Herdecke verfügbar. Die zugehörige Fachveröffentlichung erschien 2023 im Deutschen Ärzteblatt (Mann et al., Dtsch Arztebl Int 2023; 120: 3–10). Nutzen Sie immer das Original, weil Abschriften auf anderen Websites veraltet oder unvollständig sein können.
Wie viele Wirkstoffe stehen auf der PRISCUS-Liste?
PRISCUS 2.0 stuft nach Angaben der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft 177 Wirkstoffe oder Wirkstoffklassen als potenziell inadäquat ein; die erste Liste von 2010 umfasste 83 Wirkstoffe. Abweichende Zahlen wie 187 entstehen durch andere Zählweisen.
Darf ich ein Medikament absetzen, das auf der PRISCUS-Liste steht?
Nein, nicht eigenmächtig. Die PRISCUS-Liste ist keine Verbotsliste, und ein gelistetes Arzneimittel kann im Einzelfall die richtige Wahl sein. Manche Arzneimittel dürfen zudem nicht abrupt abgesetzt werden. Sprechen Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt an oder fragen Sie Ihre Apotheke.
Was bedeutet „potenziell inadäquate Medikation“ (PIM)?
Potenziell inadäquat sind Arzneimittel, bei denen das Risiko unerwünschter Wirkungen für ältere Menschen häufig den Nutzen übersteigt oder für die es besser geeignete Alternativen gibt. „Potenziell“ heißt: Ob das auf eine bestimmte Person zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden.
Gilt die PRISCUS-Liste auch für Menschen unter 65 Jahren?
Die Liste wurde für Menschen ab 65 Jahren erstellt. Das kalendarische Alter ist dabei nur ein Anhaltspunkt: Gebrechlichkeit, Nierenfunktion und Begleiterkrankungen spielen ebenfalls eine Rolle. Ob ein gelistetes Risiko auch bei einem jüngeren Menschen relevant ist, ist eine ärztliche Einzelfallfrage.
Was ist der Unterschied zwischen PRISCUS und FORTA?
PRISCUS listet Wirkstoffe, die im Alter potenziell ungeeignet sind. FORTA bewertet Arzneimittel bezogen auf die jeweilige Erkrankung in Kategorien von „unverzichtbar“ bis „möglichst vermeiden“ und berücksichtigt damit auch, ob sinnvolle Therapien fehlen. Beide Instrumente ergänzen sich.
Prüft die Apotheke automatisch auf PRISCUS?
Das hängt vom Auftrag ab. Für Pflegeeinrichtungen, mit denen antares eine pharmazeutische Medikationsprüfung vereinbart hat, gehört der Abgleich mit Kriterien für potenziell ungeeignete Arzneimittel wie PRISCUS 2.0 dazu. Für Privatpersonen mit fünf oder mehr Dauerarzneimitteln bietet sich die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation an.
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