Fachnachrichten

Fachnachrichten: Was sich für die Arzneimittelversorgung von Einrichtungen ändert

Gesetze, Fristen und neue Abläufe für Pflegeheime, ambulante Dienste und Kliniken – kurz, datiert und mit der Frage, was Sie konkret tun müssen.
Apothekerin bedient den Touchscreen der Blistersoftware im Verblisterungsraum der antares Apotheke
Kurz beantwortet: Was sind die Fachnachrichten der antares Apotheke?

Die Fachnachrichten der antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld ordnen neue Gesetze, Fristen und Abläufe in der Arzneimittelversorgung von Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken ein. Jede Meldung nennt das Datum, den Rechtsstand und die Quellen und beantwortet dieselben Fragen: Was ist neu, seit wann und bis wann, für wen, was müssen Einrichtungen tun und was kann die Apotheke übernehmen?

Die Meldungen sind fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Vertiefendes Hintergrundwissen steht auf den verlinkten Dauerseiten.

Aktuelle Meldungen

Fachnachrichten vom 17. Oktober 2026

Drei Meldungen zum Rechtsstand Herbst 2026: ein Überblick über alle Änderungen des Jahres und zwei Vertiefungen zu den Themen, die Pflegeeinrichtungen im Alltag am stärksten betreffen.

  • Rechtsupdate Herbst 2026: Apothekenreform, § 119b SGB V, Merkblatt Heimversorgung Hamburg, E-Verordnung, eMP-Pilot und Digitalisierungsabschlag für Kliniken – mit den nächsten Fristen bis 2029.
  • Neue Rezeptwege im Heim: § 12a Abs. 4 ApoG im Wortlaut-Kern, Voraussetzungen, Befristung bis 31.12.2028, Verhältnis zum Zuweisungsverbot und eine Checkliste für Heime.
  • Telematik in der Pflege: TI-Pflicht, KIM, E-Rezept, ePA und elektronischer Medikationsplan – Stand Oktober 2026 und Zeitplan.
Fristen im Blick

Welche Fristen sind für die Arzneimittelversorgung von Einrichtungen wichtig?

Die Tabelle nennt geltende und kommende Termine mit Bezug zur Medikation in Einrichtungen. Planungsangaben ohne gesetzliche Frist sind als solche gekennzeichnet.

Fristen und Termine für Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Kliniken (Stand 17.10.2026)
DatumWasFür wen
01.01.2024E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verpflichtendArztpraxen, Apotheken, alle Einrichtungen
01.07.2025Voraussetzungen für TI-Anschluss und ePA-Zugriff erfüllt (§ 341 Abs. 8 SGB V)Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
01.01.2026Neue Fassung von § 119b SGB V (Kooperationsverträge, verantwortliche Pflegefachperson)Stationäre Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen
01.07.2026Elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege (§ 360 SGB V)Arztpraxen, ambulante Dienste
02.07.2026Direktübermittlung von Verordnungen an die heimversorgende Apotheke (§ 12a Abs. 4 ApoG)Pflegeheime mit Heimversorgungsvertrag, Praxen, Apotheken
15.07.2026Pilot des elektronischen Medikationsplans (ePA 3.1.3) in Hamburg und FrankenPraxen, Apotheken, Pflege in den Modellregionen
Ende 2026 / Anfang 2027Bundesweiter Start des elektronischen Medikationsplans – geplant, Termin unsicherPraxen, Apotheken, Pflege
01.01.2027Elektronische Verordnung von Heilmitteln (§ 360 SGB V); Kliniken: Muss-Kriterien digitaler Dienste für den Abschlag nach § 5 Abs. 3h KHEntgGArztpraxen, Heilmittelerbringer, Krankenhäuser
01.07.2027Elektronische Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, Teststreifen und Medizinprodukten (§ 360 SGB V, verlängerbar)Arztpraxen, Apotheken, Einrichtungen
01.10.2027Abrechnung nach §§ 36, 39, 45b SGB XI und eAbrechnung der häuslichen Krankenpflege nur über KIM (gematik)Ambulante Pflegedienste
31.12.2027Nutzungsgrad von 60 Prozent der digitalen Dienste, damit der nutzungsbezogene Abschlag entfällt (DKG)Krankenhäuser
31.12.2028Ende der Ausnahme nach § 12a Abs. 4 ApoGPflegeheime, Praxen, Apotheken
ab 2029Anbindung der Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst – Planung, keine Pflichtnorm gefundenPflegeheime

Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Fristen nach § 360 SGB V kann das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung verlängern. Erläuterungen und Fundstellen in den Meldungen; eine eigene Terminplanung unterstützt der Stichtagskalender.

Wie wir die Fachnachrichten erstellen und aktualisieren

Wir ergänzen diese Seite, wenn sich Regeln ändern, die für die Arzneimittelversorgung von Einrichtungen in Hamburg und Umgebung Bedeutung haben. Einen festen Erscheinungsrhythmus gibt es nicht. Jede Meldung trägt das Datum ihrer Veröffentlichung und den Rechtsstand, auf den sie sich bezieht. Ändert sich der Stand später, kennzeichnen wir das in der Meldung oder veröffentlichen eine neue.

Als gesichert nennen wir nur, was wir an Gesetzestext, Behörden- oder Verbandsquellen nachvollziehen konnten. Planungsaussagen, uneinheitliche Termine und offene Auslegungsfragen kennzeichnen wir ausdrücklich. Auf Einzelfälle können die Meldungen nicht eingehen; dafür sind Ihre Rechtsberatung, Ihr Trägerverband oder die zuständige Behörde die richtigen Ansprechpartner.

Stand

Alle Meldungen und Fristen auf dieser Seite: Stand 17. Oktober 2026. Die Fachnachrichten sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtlichen Texte.

Porträt Sinah Gaebert
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Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

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