Das E-Rezept liegt nach der Ausstellung im E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur. Im Pflegeheim gelangt es heute vor allem auf drei Wegen in die Apotheke: über die elektronische Gesundheitskarte, die in der Apotheke eingelesen wird, über einen ausgedruckten Zugangscode (Token) oder – seit Juli 2026 – durch direkte Übermittlung der Arztpraxis an die heimversorgende Apotheke nach § 12a Abs. 4 Apothekengesetz.
Welcher Weg im Alltag funktioniert, hängt von den beteiligten Praxen, dem Heimversorgungsvertrag und der Apothekenwahl jedes Bewohners ab. Die meisten Probleme sind organisatorisch: fehlende Ausdrucke, unklare Zuständigkeiten, abgelaufene Rezepte.
Für neue Häuser gehört die Anbindung zur Eröffnungsplanung: Arzneimittelversorgung einer neuen Pflegeeinrichtung planen.
Technische Voraussetzung: TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen.
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Was Pflegekräfte über das E-Rezept wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Die Arztpraxis signiert die Verordnung elektronisch und legt sie im E-Rezept-Fachdienst ab. Die Apotheke kann sie nur abrufen, wenn sie den Zugang dazu erhält – per Gesundheitskarte, per Zugangscode oder auf dem neuen direkten Weg.
Für den Heimalltag sind außerdem drei Punkte wichtig:
- Einlösefristen: Ein reguläres E-Rezept zulasten der Krankenkasse muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Ein Entlassrezept aus dem Krankenhaus gilt nur drei Werktage – mehr dazu unter Krankenhausentlassung ins Pflegeheim.
- Nicht alles ist elektronisch: Apothekenpflichtige Medizinprodukte werden weiterhin auf dem Papierrezept (Muster 16) verordnet. Auch für Betäubungsmittelrezepte gelten eigene Formulare und Wege – siehe Betäubungsmittel im Pflegeheim.
- Freie Apothekenwahl: Jeder Bewohner entscheidet, in welcher Apotheke seine E-Rezepte eingelöst werden. Die Einrichtung muss deshalb mehrere Wege parallel abbilden können.
Drei Wege in die Apotheke – und wie sie sich im Heimalltag bewähren
Weg 1: Die Gesundheitskarte
Die Apotheke liest die elektronische Gesundheitskarte ein und ruft alle offenen E-Rezepte ab. Für mobile Menschen ist das der einfachste Weg. Im Pflegeheim ist er umständlich: Die Karte muss physisch in die Apotheke gelangen und fehlt dann im Haus, etwa beim Arztbesuch oder einer Krankenhauseinweisung. Für Einzelfälle, zum Beispiel wenn eine Angehörige ohnehin in die Apotheke geht, kann er trotzdem passen. Wer Karten weitergibt, sollte die Übergabe dokumentieren und mit dem Bewohner oder seiner Vertretung abgestimmt haben.
Weg 2: Der Zugangscode auf Papier
Die Praxis druckt einen Patientenausdruck mit Zugangscode; ein Ausdruck kann mehrere Verordnungen enthalten. Der Ausdruck gelangt über die Einrichtung oder Angehörige in die Apotheke. Das ist heute in vielen Häusern der Standardweg – mit allen Nachteilen von Papier: Ausdrucke werden abgeholt, gesammelt, gefaxt oder abfotografiert, gehen verloren oder werden doppelt eingereicht. Fotos von Zugangscodes über unverschlüsselte Messenger oder E-Mail zu versenden, ist datenschutzrechtlich problematisch, denn der Code ermöglicht den Zugriff auf Gesundheitsdaten.
Weg 3: Direkte Übermittlung an die heimversorgende Apotheke
Seit Juli 2026 dürfen Arztpraxen bei bestehendem Heimversorgungsvertrag Verordnungen und Zugangsdaten nach Absprache direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln, laut KBV über den KIM-Dienst. Die Regelung gilt für Bewohner, die über diese Apotheke versorgt werden, und ist bis Ende 2028 befristet. Voraussetzungen und Hintergründe stehen ausführlich unter Rezeptmanagement: Neuregelung 2026; hier nur das Praktische: Der Weg funktioniert nur mit Praxen, die mitmachen und an KIM angebunden sind. Die Einrichtung muss trotzdem erfahren, was verordnet wurde.
Ab 2029 sollen Pflegeheime nach Planung von Gesetzgeber und KBV selbst an den E-Rezept-Fachdienst angebunden werden; eine gesetzliche Frist ist nicht festgelegt. Wie die Abläufe dann aussehen, ist noch offen. Die heutigen Wege sind deshalb Übergangslösungen – es lohnt sich trotzdem, sie jetzt zu ordnen.
Daneben gibt es die E-Rezept-App: Bewohner oder ihre Angehörigen können E-Rezepte damit selbst an eine Apotheke ihrer Wahl zuweisen. Im Heimalltag ist das eher die Ausnahme, kann aber passen, wenn Angehörige die Versorgung bewusst selbst übernehmen.
Telematikinfrastruktur: was die Einrichtung dafür braucht
Pflegeeinrichtungen mussten bis zum 1. Juli 2025 die Voraussetzungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfüllen. Für das E-Rezept selbst braucht das Heim heute noch keinen eigenen Zugriff auf den Fachdienst. Die TI-Anbindung ist aber die Grundlage für KIM, den sicheren Nachrichtendienst, über den Einrichtung, Praxen und Apotheke Verordnungsbedarfe, Entlassbriefe und Rückfragen nachvollziehbar austauschen können. Entscheidend ist weniger die Technik als die Organisation: Wer liest das KIM-Postfach, wie oft, und wer vertritt bei Urlaub? Was Einrichtungen technisch und organisatorisch brauchen, zeigt die Checkliste unter Digitale Prozesse; Grundlagen zu TI und KIM stehen unter TI-Anbindung und KIM.
Typische Hürden – und was hilft
| Hürde | Was im Alltag passiert | Was hilft |
|---|---|---|
| Ausdruck fehlt | Die Praxis hat verordnet, aber der Zugangscode ist nicht im Haus angekommen. | Mit jeder Praxis einen festen Weg und feste Zeiten vereinbaren; wo möglich direkte Übermittlung nach § 12a Abs. 4 ApoG nutzen. |
| Code doppelt oder verloren | Ausdrucke werden mehrfach weitergegeben oder verschwinden in Ablagen. | Eingang und Weitergabe je Bewohner kurz dokumentieren; ein Ablageort pro Wohnbereich. |
| Frist überschritten | Das Rezept wird erst nach 28 Tagen eingereicht, das Entlassrezept nach mehr als drei Werktagen. | Codes sofort weiterleiten; Entlassrezepte als dringlich kennzeichnen. |
| Keine Übersicht | Die Pflege weiß nicht, welche Verordnungen eingegangen und welche noch offen sind. | Mit der Apotheke eine Rückmeldung über eingegangene und offene Verordnungen vereinbaren. |
| Lieferengpass | Das verordnete Präparat ist nicht lieferbar; ein Austausch ist nicht ohne Weiteres möglich. | Apotheke klärt Alternativen und bezieht bei Bedarf die Praxis ein; Pflege über verändertes Aussehen informieren. |
| Papier und elektronisch gemischt | Medizinprodukte und Betäubungsmittel laufen auf anderen Wegen als E-Rezepte. | Beide Wege in der Verfahrensanweisung beschreiben; Papierrezepte gesammelt übergeben. |
| Verschiedene Apotheken | Einige Bewohner werden über andere Apotheken versorgt, Codes landen beim falschen Empfänger. | Versorgungsweg je Bewohner sichtbar in der Dokumentation führen. |
| KIM-Postfach ungelesen | Nachrichten von Praxis oder Apotheke bleiben über das Wochenende liegen. | Zuständigkeit und Vertretung festlegen; Dringendes zusätzlich telefonisch ankündigen. |
Acht Tipps für einen geordneten Rezeptalltag
- Praxisübersicht führen: Welche Praxis betreut welche Bewohner, welcher Rezeptweg gilt, wer ist dort Ansprechpartner, ist die Praxis per KIM erreichbar?
- Einen Weg pro Praxis vereinbaren: Lieber ein verlässlicher Weg als drei improvisierte.
- Rezeptbedarf bündeln: Folgeverordnungen gesammelt und mit Vorlauf anfordern, besonders vor Feiertagen und Praxisurlaub.
- Zugangscodes nie per Messenger versenden: Sichere Wege nutzen, im Zweifel Papier persönlich übergeben.
- Eingänge sofort weiterleiten: Jede Verzögerung im Haus verkürzt die Zeit, die der Apotheke bleibt.
- Versorgungsweg je Bewohner kennzeichnen: Heimversorgende Apotheke oder eigene Apotheke – sichtbar für alle Schichten.
- Rückmeldung vereinbaren: Die Apotheke informiert, was eingegangen und was offen ist.
- Verfahrensanweisung aktualisieren: Rezeptwege, Zuständigkeiten, Vertretung und Ausfallweg schriftlich festhalten und neue Mitarbeitende einweisen.
Praxisbeispiel: Vom Sammelordner zur direkten Übermittlung (typische Situation)
Das Beispiel beschreibt eine typische, vereinfachte Situation, keinen konkreten Fall.
Eine Hausarztpraxis betreut fünfzehn Bewohner eines Hauses. Bisher holt eine Pflegekraft einmal pro Woche die Ausdrucke in der Praxis ab, legt sie in einen Ordner und gibt sie dem Fahrer der Apotheke mit. Fehlt ein Ausdruck, fällt das erst beim Stellen auf. Nach Inkrafttreten von § 12a Abs. 4 ApoG vereinbaren Praxis und heimversorgende Apotheke die direkte Übermittlung über KIM für alle Bewohner, die über diese Apotheke versorgt werden. Die Einrichtung erhält eine regelmäßige Übersicht über eingegangene und offene Verordnungen. Für zwei Bewohner, die ihre eigene Apotheke behalten haben, bleibt es beim Ausdruck – das steht nun gut sichtbar in ihrer Dokumentation.
- § 360 SGB V (Verpflichtung zur elektronischen Verordnung); E-Rezept-Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV seit 01.01.2024.
- § 12a Abs. 4 Apothekengesetz in der Fassung des ApoVWG (2026); § 11 Apothekengesetz (Zuweisungsverbot).
- § 341 Abs. 8 SGB V (Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Informationen zur Übermittlung von E-Rezepten an heimversorgende Apotheken über KIM.
Wie die heimversorgende Apotheke beim E-Rezept helfen kann – und wo nicht
Rezeptwege ordnen
Die antares Apotheke klärt mit Ihnen und den beteiligten Praxen, welcher Weg für wen gilt, und nutzt die direkte Übermittlung, wo Praxen mitmachen.
Grenze: Ob eine Praxis teilnimmt, entscheidet die Praxis.
Folgeverordnungen im Blick
Im Rezeptmanagement erkennt die Apotheke Verordnungsbedarf mit Vorlauf und fasst nach, wenn etwas fehlt.
Grenze: Was verordnet wird, entscheidet die Arztpraxis.
Digitale Kommunikation
Die antares Apotheke verfügt über eine KIM-Adresse. Welche digitalen Wege wir mit Ihrer Einrichtung nutzen, beschreibt die Seite Digitale Prozesse.
Grenze: Die TI-Anbindung im Haus liegt in Ihrer Verantwortung.
Bei verblisterter Versorgung hängen Rezeptweg und Blisterplanung eng zusammen: Je früher die Verordnung vorliegt, desto ruhiger läuft der nächste Zyklus. Wie Privatpersonen ihr E-Rezept bei antares einlösen, steht unter E-Rezept einlösen.
Fragen zum E-Rezept im Pflegeheim
Wie kommt ein E-Rezept vom Arzt in die Apotheke, wenn der Bewohner im Heim lebt?
Über die Gesundheitskarte, die in der Apotheke eingelesen wird, über einen ausgedruckten Zugangscode oder – bei bestehendem Heimversorgungsvertrag und nach Absprache – durch direkte Übermittlung der Praxis an die heimversorgende Apotheke nach § 12a Abs. 4 Apothekengesetz.
Darf die Pflegekraft den Zugangscode per Foto an die Apotheke schicken?
Davon ist abzuraten, wenn der Versand über unverschlüsselte Messenger oder E-Mail erfolgt. Der Zugangscode ermöglicht den Zugriff auf Gesundheitsdaten. Sicherer sind KIM, die persönliche Übergabe oder die direkte Übermittlung durch die Praxis.
Wie lange ist ein E-Rezept gültig?
Ein reguläres E-Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Entlassrezepte aus dem Krankenhaus gelten nur drei Werktage.
Braucht das Pflegeheim einen Zugang zum E-Rezept-Fachdienst?
Heute nicht. Pflegeeinrichtungen sollen nach derzeitiger Planung ab 2029 an den E-Rezept-Fachdienst angebunden werden; eine gesetzliche Frist ist nicht festgelegt. Die Voraussetzungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur mussten Pflegeeinrichtungen jedoch bis zum 1. Juli 2025 erfüllen; die TI ermöglicht den Austausch über KIM.
Gilt die direkte Übermittlung auch für Bewohner mit eigener Apotheke?
Nein. Die Regelung nach § 12a Abs. 4 ApoG betrifft die Übermittlung an die heimversorgende Apotheke. Bewohner, die eine andere Apotheke gewählt haben, lösen ihre E-Rezepte weiter über Gesundheitskarte oder Zugangscode ein.
Sie möchten die E-Rezept-Wege in Ihrer Einrichtung ordnen oder die direkte Übermittlung mit Ihren Praxen einführen? Sinah Gaebert und das Team besprechen mit Ihnen, was möglich ist.
Weiterlesen zu Rezept- und Kommunikationswegen
Rezeptmanagement & digitale Prozesse
Folgeverordnungen, E-Rezept, KIM und Bestandsüberwachung.
Weiterlesen
Digitale Prozesse
E-Rezept, KIM, TI-Anbindung und digitale Beutelprüfung.
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Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG
Zweck, Genehmigung, Regelungsbereiche, freie Apothekenwahl und Laufzeit.
WeiterlesenWie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?
Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

