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Stationsapotheker: Aufgaben, Landesregeln und die Rolle einer externen Apotheke

Pharmazeutische Expertise direkt auf Station: was Stationsapotheker leisten, welche Länder sie vorschreiben und wie Kliniken mit externer Apothekenversorgung das organisieren können.
Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus
Kurz beantwortet: Sind Stationsapotheker in Krankenhäusern Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zu Stationsapothekern haben wir nur in Niedersachsen gefunden: § 26 Niedersächsisches Krankenhausgesetz verlangt seit 2022, dass eine ausreichende Zahl an Apothekern als Beratungspersonen auf den Stationen tätig ist, grundsätzlich in Präsenz. Für Hamburg und Schleswig-Holstein haben wir keine gesetzliche Regelung gefunden (Stand der Recherche Oktober 2026, Quellenlage 2023/2024).

Stationsapotheker prüfen die Medikation, beraten Ärzte und Pflege und begleiten Aufnahme und Entlassung. Kliniken ohne eigene Krankenhausapotheke können diese Expertise über ihre versorgende Apotheke einbinden; bei der antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld geschieht das nach Vereinbarung.

Inhalt dieser Seite
  1. Was macht ein Stationsapotheker?
  2. Welche Bundesländer schreiben Stationsapotheker vor?
  3. Was verlangt § 26 NKHG in Niedersachsen genau?
  4. Wie kommen Kliniken ohne eigene Apotheke zu pharmazeutischer Expertise auf Station?
  5. Was die antares Apotheke beitragen kann
Fachliche Ansprechpartnerin: Insa GollStand: 17.10.2026Lesezeit ca. 7 Min.

Was macht ein Stationsapotheker?

Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker bringen pharmazeutisches Wissen dorthin, wo verordnet und verabreicht wird. Sie arbeiten nicht in der Apotheke an Bestellungen, sondern auf Station an der Medikation einzelner Patienten. Das niedersächsische Gesetz beschreibt die Kernaufgaben so: Prüfung der Medikation auf Wechselwirkungen, Risiken, Nebenwirkungen und Alternativen, Anpassung der mitgebrachten Medikation an die Arzneimittelliste nach der Aufnahme und Beratung (§ 26 Abs. 2 NKHG). In der Praxis gehören typischerweise dazu:

Typische Aufgaben von Stationsapothekern
AufgabeWas konkret geschiehtWem es dient
Arzneimittelanamnese bei AufnahmeVollständige Erfassung der Hausmedikation aus Plan, Packungen, Gespräch; Abgleich mit der AufnahmeverordnungÄrztlicher Dienst, Patient
Umstellung auf die ArzneimittellisteVorschläge für gleichwertige Präparate der Hausliste oder Weitergabe der HausmedikationÄrztlicher Dienst, Pflege
MedikationsprüfungWechselwirkungen, Dosierung nach Nieren- und Leberfunktion, Doppelverordnungen, potenziell ungeeignete Medikation im Alter (siehe Polypharmazie)Ärztlicher Dienst
Teilnahme an VisitenPharmazeutische Hinweise direkt in die TherapieentscheidungBehandlungsteam
Beratung der PflegeTeilen, Mörsern, Sondengabe, Zubereitung, Lagerung, AnwendungPflege
EntlassvorbereitungPrüfung des Entlassplans, Kennzeichnung von Austausch und Befristung, Patientengespräch (siehe Entlassmedikation)Weiterversorgende, Patient

Die Therapieentscheidung bleibt bei den behandelnden Ärzten. Der Stationsapotheker berät, er verordnet nicht.

Welche Bundesländer schreiben Stationsapotheker vor?

Bundesrecht kennt keine Pflicht zu Stationsapothekern; es regelt die Beratung des Krankenhauspersonals durch die Krankenhausapotheke (§ 27 ApBetrO) bzw. durch die krankenhausversorgende Apotheke (§ 14 Abs. 5 ApoG). Regelungen zur Präsenz auf Station sind Landessache.

Gesetzliche Regelungen zu Stationsapothekern in Hamburg und angrenzenden Ländern
LandRegelungStand und Quelle
NiedersachsenPflicht nach § 26 NKHG: ausreichende Zahl an Apothekern als Beratungspersonen auf Station, grundsätzlich in Präsenz; gilt seit 01.01.2022NKHG, Fassung ab 01.01.2023 (NI-VORIS); online bestätigt
HamburgKeine gesetzliche Pflicht gefunden; das Hamburgische Krankenhausgesetz enthält nach seinem Inhaltsverzeichnis keine Vorschrift dazu. Eine Absicht im Koalitionsvertrag war nach Stand Oktober 2024 nicht umgesetzt.Berliner Senat, Drs. 19/20439 (14.10.2024); Stand 2026 nicht gefunden
Schleswig-HolsteinKeine gesetzliche Regelung festgestellt; eine Novelle des Landeskrankenhausgesetzes haben wir nicht geprüftPharmazeutische Zeitung (20.12.2023), Berliner Senat (14.10.2024)
Übrige LänderNach diesen Quellen bislang nur Niedersachsen mit gesetzlicher Regelung; Absichtserklärungen u. a. in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-WestfalenBerliner Senat (14.10.2024), Pharmazeutische Zeitung (20.12.2023)

Für Hamburg und Schleswig-Holstein beruhen die Angaben auf Quellen aus 2023/2024. Ob sich die Rechtslage seitdem geändert hat, haben wir bis Oktober 2026 nicht abschließend feststellen können.

Was verlangt § 26 NKHG in Niedersachsen genau?

  • Absatz 1: Der Krankenhausträger stellt sicher, dass eine ausreichende Zahl an Apothekern als Beratungspersonen auf den Stationen tätig ist, „grundsätzlich in Präsenz“. Der Umfang richtet sich nach Größe, Fachrichtung und Leistungen des Hauses.
  • Absatz 2: Aufgaben sind die Prüfung der Medikation, die Anpassung an die Arzneimittelliste nach der Aufnahme und die Beratung.
  • Absatz 3: Bestimmt werden sollen nur Apotheker mit begonnener oder abgeschlossener Weiterbildung „Klinische Pharmazie“.
  • Absatz 4: Hat das Krankenhaus keine eigene Krankenhausapotheke, soll der Einsatz im Versorgungsvertrag nach § 14 ApoG geregelt werden.

Absatz 4 ist für Häuser mit externer Versorgung entscheidend: In Niedersachsen wird die versorgende Apotheke damit zur naheliegenden Trägerin der Stationsapotheker-Aufgabe, und der Versorgungsvertrag muss sie abbilden. Das betrifft auch Krankenhäuser in den an Hamburg grenzenden niedersächsischen Landkreisen Harburg und Stade. Was der Vertrag sonst enthalten muss, beschreibt die Seite Krankenhausversorgungsvertrag.

Wie kommen Kliniken ohne eigene Apotheke zu pharmazeutischer Expertise auf Station?

Auch wo keine Pflicht besteht, wollen viele Häuser pharmazeutische Expertise näher an die Patienten bringen – aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit oder weil die KHZG-Förderrichtlinie im Fördertatbestand 5 den Datenzugriff klinischer Pharmazeuten zur Validierung von Verordnungen als Muss-Kriterium nennt. Für Häuser mit externer Apothekenversorgung gibt es mehrere Modelle:

Modelle für pharmazeutische Expertise auf Station bei externer Versorgung
ModellWas es leistetGrenze
Präsenz von Apothekern der versorgenden ApothekeVisiten, Anamnese, Beratung im direkten Gespräch, an festen Tagen oder StationenPersonalbindung der Apotheke; Umfang und Vergütung sind zu vereinbaren
Pharmazeutische Prüfung der elektronischen VerordnungJede Verordnung wird geprüft, bevor sie umgesetzt wird – wie im geschlossenen MedikationsprozessKein Gespräch am Bett, keine Visite; setzt elektronische Verordnung und Datenzugriff voraus
KombinationPrüfung aller Verordnungen aus der Ferne, Präsenz auf ausgewählten StationenKlare Rollen nötig, damit Hinweise nicht doppelt oder gar nicht ankommen
Eigene angestellte Apotheker der KlinikVolle Einbindung ins BehandlungsteamRekrutierung und fachliche Anbindung an die versorgende Apotheke sind zu klären

Welches Modell eine niedersächsische Regelung „grundsätzlich in Präsenz“ erfüllt, ist mit der zuständigen Aufsicht zu klären; eine reine Prüfung aus der Ferne dürfte dafür allein nicht genügen.

Was die antares Apotheke beitragen kann

In der antares Apotheke arbeiten Fachapothekerinnen für klinische Pharmazie, darunter Insa Goll als Abteilungsleitung Klinikversorgung und Sinah Gaebert als Leitung der patientenindividuellen Verblisterung. Für die LungenClinic Großhansdorf prüfen Apothekerinnen und Apotheker der antares Apotheke im geschlossenen Medikationsprozess die elektronischen Verordnungen auf Wechselwirkungen, Plausibilität, Allergien und Laborergebnisse, bevor verblistert wird (siehe Closed-Loop-Medikation). Zum Leistungsspektrum für Kliniken gehören außerdem Arzneimitteltherapiesicherheit sowie Aufnahme- und Entlassmanagement; einen Überblick gibt die Seite Kliniken und Krankenhäuser. Wie pharmazeutische Prüfung im Alltag einer geriatrischen Station aussieht, beschreibt die Seite Geriatrie.

Ob und in welchem Umfang Apothekerinnen und Apotheker von antares auf Ihren Stationen präsent sind, wird nach Vereinbarung festgelegt und hängt von Kapazitäten, Entfernung und Leistungsumfang ab. Wir sagen keine Präsenzzeiten pauschal zu.

Grenzen

Stationsapotheker ersetzen weder die ärztliche Verantwortung für die Therapie noch die pflegerische Verantwortung für die Gabe. Eine Medikationsprüfung ist so gut wie die Daten, auf die sie zugreifen kann: Ohne aktuelle Labor- und Diagnosedaten bleibt sie unvollständig.

Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand Oktober 2026)
  1. § 26 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG), Fassung ab 01.01.2023, NI-VORIS; Deutsches Ärzteblatt 20/2022, „Stationsapotheker: Die Medikation überprüfen“.
  2. Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage Drs. 19/20439, Antwort vom 14.10.2024.
  3. Pharmazeutische Zeitung, „Wie steht es um Apotheker auf Station?“, 20.12.2023.
  4. Hamburgisches Krankenhausgesetz vom 17.04.1991, zuletzt geändert 19.11.2024 – Inhaltsverzeichnis gesichtet.
  5. § 27 Apothekenbetriebsordnung; § 14 Abs. 5 Apothekengesetz, abgerufen 17.10.2026.
  6. Bundesamt für Soziale Sicherung: Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV, Version 02, Stand 01.12.2020.
Häufige Fragen

Fragen zu Stationsapothekern

Gibt es in Hamburg eine Pflicht zu Stationsapothekern?

Eine gesetzliche Pflicht haben wir für Hamburg nicht gefunden. Das Hamburgische Krankenhausgesetz enthält nach seinem Inhaltsverzeichnis keine Vorschrift dazu; eine Absicht im Koalitionsvertrag war nach Stand Oktober 2024 nicht umgesetzt. Einen neueren Stand haben wir bis Oktober 2026 nicht feststellen können.

Welche Qualifikation verlangt Niedersachsen für Stationsapotheker?

Nach § 26 Abs. 3 NKHG sollen nur Apotheker bestimmt werden, die die Weiterbildung „Klinische Pharmazie“ begonnen oder abgeschlossen haben. Der Umfang des Einsatzes richtet sich nach Größe, Fachrichtung und Leistungen des Krankenhauses.

Kann eine öffentliche Apotheke Stationsapotheker stellen?

Ja, für Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheke ist das vorgesehen: In Niedersachsen soll der Einsatz dann im Versorgungsvertrag nach § 14 ApoG geregelt werden (§ 26 Abs. 4 NKHG). Umfang, Präsenzzeiten und Vergütung werden zwischen Krankenhaus und versorgender Apotheke vereinbart.

Ersetzt die Prüfung elektronischer Verordnungen einen Stationsapotheker?

Nicht vollständig. Die pharmazeutische Prüfung jeder Verordnung, wie im geschlossenen Medikationsprozess, deckt einen wichtigen Teil der Aufgaben ab. Gespräch mit Patienten, Teilnahme an Visiten und Beratung der Pflege vor Ort leistet sie nicht; wo eine Präsenzpflicht gilt, genügt sie allein voraussichtlich nicht.

Bietet antares Stationsapotheker für Hamburger Kliniken an?

Die antares Apotheke unterstützt Kliniken, die sie versorgt, mit pharmazeutischer Expertise durch Fachapothekerinnen für klinische Pharmazie. Ob das als Präsenz auf Station, als Prüfung der Verordnungen oder kombiniert geschieht, wird nach Vereinbarung festgelegt.

Porträt Insa Goll
Ihre Ansprechpartnerin für Kliniken
Insa Goll
Abteilungsleitung Klinikversorgung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

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