Medikationsmanagement entwickelt sich von einer Kette einzelner, oft papiergebundener Arbeitsschritte zu einem digital verbundenen Prozess: elektronische Verordnung, sichere Kommunikation über die Telematikinfrastruktur, pharmazeutische Prüfung vor der Abgabe, automatisierte patientenindividuelle Bereitstellung und elektronisch dokumentierte Gabe. Im Krankenhaus wird dieser geschlossene Kreislauf als Closed-Loop-Medikation bezeichnet.
Viele Bausteine sind rechtlich und technisch bereits vorhanden – E-Rezept, KIM, die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur. Hürden liegen vor allem bei Interoperabilität, Refinanzierung und Personal. Die antares Apotheke wirkt an dieser Entwicklung mit, etwa im geschlossenen Medikationsprozess der LungenClinic Großhansdorf.
Inhalt dieser Seite
- Wo das Medikationsmanagement heute steht
- Digitale Verordnung und vernetzte Kommunikation
- Pharmazeutische Prüfung als fester Bestandteil des Prozesses
- Automatisierung: Kommissionierung und Verblisterung
- Closed-Loop-Medikation: was dahintersteckt
- Realistische Hürden
- Was das für Einrichtungen in Hamburg heute bedeutet
- Wie antares an dieser Entwicklung mitwirkt
- Unsere Einschätzung für die kommenden Jahre
Wo das Medikationsmanagement heute steht
Der Weg eines Arzneimittels von der ärztlichen Entscheidung bis zur Einnahme führt in vielen Einrichtungen noch über Medienbrüche: Die Verordnung steht in der Praxissoftware, der Medikationsplan im Pflegedokumentationssystem, das Rezept liegt als Ausdruck vor, die Tabletten werden von Hand gestellt und die Gabe auf Papier abgezeichnet. An jeder dieser Übergaben müssen Informationen neu erfasst werden – und an jeder kann etwas verloren gehen.
Dass Arzneimitteltherapiesicherheit ein Systemthema ist, ist politisch seit Langem anerkannt. Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt seit 2007 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, der regelmäßig fortgeschrieben wird. In der Umsetzung ist Deutschland dennoch zurückhaltend: Rainer W. Werther, Geschäftsführender Direktor der antares Apotheke, wies 2022 in einem Vortrag auf der med.Logistica darauf hin, dass damals erst etwa 4 % aller Krankenhauspatienten mit Unit-Dose versorgt wurden. Die Hürde sei weniger die Technik als die höheren Prozesskosten und die fehlende Refinanzierung.
Dieser Beitrag ordnet ein, welche Entwicklungen bereits Realität sind, welche absehbar sind und wo wir eine Einschätzung abgeben, die sich als falsch erweisen kann. Einschätzungen sind als solche gekennzeichnet.
Digitale Verordnung und vernetzte Kommunikation
Die Grundlagen der digitalen Arzneimittelversorgung sind gesetzlich verankert und zum Teil bereits Pflicht:
- E-Rezept: Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Die Verordnung liegt strukturiert im E-Rezept-Fachdienst vor, statt auf Papier abgeschrieben zu werden.
- Elektronische Patientenakte: Seit 2025 erhalten gesetzlich Versicherte die ePA, sofern sie nicht widersprechen. Eine aus E-Rezept-Daten gespeiste Medikationsliste ist einer der ersten Anwendungsfälle; der elektronische Medikationsplan soll schrittweise folgen.
- KIM: Kommunikation im Medizinwesen ist der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur. Über KIM können Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Pflegeeinrichtungen Verordnungen, Entlassbriefe und Rückfragen verschlüsselt austauschen.
- Telematikinfrastruktur in der Pflege: Pflegeeinrichtungen mussten bis zum 1. Juli 2025 die Voraussetzungen für den Anschluss an die TI erfüllen. Damit wird die Pflege erstmals regulär Teil des digitalen Kommunikationsnetzes.
- Brückenregelung für die Heimversorgung: Seit Juli 2026 dürfen Arztpraxen bei bestehendem Heimversorgungsvertrag E-Rezepte nach Absprache direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln (§ 12a Abs. 4 ApoG), befristet bis Ende 2028. Ab 2029 sollen Pflegeheime nach derzeitiger Planung an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein; eine gesetzliche Frist ist nicht festgelegt.
Was die Neuregelung für Einrichtungen praktisch bedeutet und wie Rezeptwege heute organisiert werden können, beschreiben wir unter Rezeptmanagement und Neuregelung 2026. Für den Medikationsprozess insgesamt ist ein anderer Punkt entscheidend: Erst wenn Verordnungen strukturiert und elektronisch vorliegen, kann eine pharmazeutische Prüfung systematisch vor jeder Abgabe stattfinden, ohne dass Daten abgetippt werden müssen.
Pharmazeutische Prüfung als fester Bestandteil des Prozesses
Klinische Pharmazie – also die patientenbezogene Arbeit von Apothekerinnen und Apothekern an der Arzneimitteltherapie – gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Ein sichtbares Zeichen ist der Stationsapotheker: In Niedersachsen sind Krankenhäuser seit 2022 gesetzlich verpflichtet, Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker einzusetzen, die die Arzneimitteltherapie auf den Stationen begleiten. In anderen Bundesländern wird ein solcher Ansatz diskutiert oder freiwillig umgesetzt.
In der ambulanten Versorgung haben die pharmazeutischen Dienstleistungen, darunter die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, die strukturierte Medikationsanalyse zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Sie steht auch Bewohnern von Pflegeeinrichtungen offen.
Digitale Verordnung verändert die Rolle der Prüfung: Statt Medikationspläne einmalig oder in großen Abständen zu analysieren, kann jede neue Verordnung geprüft werden, bevor sie bei der Patientin oder dem Bewohner ankommt. Wie antares Kliniken bei der Arzneimitteltherapiesicherheit unterstützt, beschreibt die Seite AMTS für Kliniken. Wie diese Prüfung in Stufen organisiert werden kann, zeigt die Seite Medikationsmanagement; welche Risiken sie bei vielen Arzneimitteln adressiert, der Leitfaden Medikationssicherheit bei Polypharmazie.
Automatisierung: Kommissionierung und Verblisterung
Automatisierung findet im Medikationsprozess an zwei Stellen statt. In der Logistik entnehmen Kommissionierautomaten Arzneimittelpackungen aus dem Lager und ordnen sie Aufträgen zu. In der patientenindividuellen Bereitstellung stellen Verblisterungsanlagen feste Arzneimittel nach Einnahmezeitpunkten zusammen – als Multi-Dose mit allen Arzneimitteln eines Zeitpunkts in einem Beutel oder als Unit-Dose mit einzeln verpackten und gekennzeichneten Dosen.
Automatisierung ersetzt dabei keine Entscheidung. Sie macht wiederkehrende Arbeitsschritte reproduzierbar und erzeugt Daten – etwa Chargen- und Zeitpunktinformationen auf jedem Blister –, die für Rückverfolgung und Kontrolle genutzt werden können. Ob daraus ein Sicherheitsgewinn entsteht, hängt davon ab, wie gut die vorgelagerte Prüfung und die nachgelagerte Gabe organisiert sind. Das IQWiG fand 2019 für Pflegeheimbewohner keine belastbaren Belege für einen patientenrelevanten Nutzen der Verblisterung allein und betonte, dass ihre Effekte von begleitendem Medikationsmanagement kaum zu trennen sind. Mehr dazu im Vergleich Unit-Dose und Multi-Dose.
Closed-Loop-Medikation: was dahintersteckt
Closed-Loop-Medikation bezeichnet einen geschlossenen Medikationskreislauf, in dem alle Schritte von der Verordnung bis zur Gabe elektronisch verbunden sind. Jede Information wird einmal erfasst und an die nächste Stelle weitergegeben; am Ende fließt die Gabedokumentation zurück in die Akte, auf die die Verordnung aufbaut. Der Begriff stammt aus dem Krankenhaus, wo die Bausteine unter einem Dach organisiert werden können.
Die Bausteine
- Elektronische Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt, idealerweise mit Entscheidungsunterstützung, etwa Hinweisen auf Wechselwirkungen oder Allergien.
- Pharmazeutische Validierung: Apothekerinnen und Apotheker prüfen die Verordnung, bevor sie umgesetzt wird.
- Patientenindividuelle Bereitstellung: automatisiert, häufig als Unit-Dose oder patientenbezogener Blister mit eindeutiger Kennzeichnung.
- Identifikation bei der Gabe: Patient und Arzneimittel werden – etwa per Barcode – zusammengeführt, bevor verabreicht wird.
- Elektronische Gabedokumentation: Die tatsächliche Gabe wird erfasst und steht für die nächste Verordnungsentscheidung zur Verfügung.
Franklin und Kollegen untersuchten 2007 die Einführung eines Closed-Loop-Systems aus elektronischer Verordnung, automatisierter Ausgabe, Barcode-Patientenidentifikation und elektronischer Gabedokumentation auf einer chirurgischen Station eines britischen Lehrkrankenhauses. Im Vorher-nachher-Vergleich sank der Anteil der Verordnungsfehler von 3,8 % auf 2,0 % und der Anteil der Gabefehler (ohne intravenöse Gaben) von 7,0 % auf 4,3 %.
Die Grenzen sind wichtig: Untersucht wurde eine einzelne Station, ohne parallele Kontrollgruppe, in einem britischen Krankenhaussystem. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass ein geschlossener Prozess Fehler verringern kann. Sie lassen sich weder auf jede Klinik noch auf Pflegeheime übertragen, und sie sind keine Zusage für bestimmte Effekte.
Förderung über das Krankenhauszukunftsgesetz
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) von 2020 hat der Bund Investitionen in die Digitalisierung von Krankenhäusern gefördert. Einer der Fördertatbestände betrifft das digitale Medikationsmanagement, ausdrücklich auch Closed-Loop-Prozesse und Unit-Dose-Systeme. Viele Kliniken haben darüber Projekte angestoßen; wie weit sie im Regelbetrieb angekommen sind, ist sehr unterschiedlich.
Ist Closed Loop auch mit einer externen Apotheke möglich?
Ja – wenn die Schnittstellen sauber organisiert sind. Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheke werden nach § 14 Apothekengesetz von einer öffentlichen Apotheke auf Grundlage eines genehmigten Versorgungsvertrags versorgt. Auch dann können elektronische Verordnung, pharmazeutische Prüfung, patientenindividuelle Verblisterung und elektronische Gabedokumentation zu einem geschlossenen Prozess verbunden werden, wie das Beispiel unten zeigt.
Realistische Hürden
Dass Closed Loop und digitale Medikationsprozesse noch nicht flächendeckend etabliert sind, hat nachvollziehbare Gründe:
- Interoperabilität: Krankenhausinformationssystem, Verordnungssoftware, Apothekensystem, Blistersoftware und Pflegedokumentation stammen oft von verschiedenen Herstellern. Jede Schnittstelle muss gebaut, getestet und gepflegt werden.
- Refinanzierung: Investitionen werden teils gefördert, laufende Prozesskosten – etwa für pharmazeutische Prüfung und patientenindividuelle Bereitstellung – sind in den Vergütungssystemen nicht durchgängig abgebildet. Für Pflegeheime ist die Verblisterung keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Personal: Klinische Pharmazie braucht qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker, die Einführung neuer Abläufe braucht Zeit von Pflege und Ärzten – beides ist knapp.
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Jeder neue Datenfluss braucht eine Rechtsgrundlage, sichere Übertragungswege und klare Verantwortlichkeiten.
- Organisation: Ein geschlossener Prozess funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ihn einhalten. Ausnahmen, Papierparallelwege und „Notlösungen“ öffnen den Kreislauf wieder.
Was das für Einrichtungen in Hamburg heute bedeutet
Für Pflegeeinrichtungen ist der wichtigste Schritt die Nutzung dessen, was bereits verpflichtend vorhanden ist: TI-Anbindung und KIM-Adresse aktiv in die Kommunikation mit Praxen und Apotheke einbinden, die Neuregelung nach § 12a Abs. 4 ApoG mit den beteiligten Arztpraxen besprechen und Verordnungswege so ordnen, dass sie – nach derzeitiger Planung ab 2029 – auf den direkten Abruf aus dem E-Rezept-Fachdienst umgestellt werden können. Was das für die Versorgung von Pflegeheimen konkret heißt, beschreiben wir dort.
Für Krankenhäuser stellt sich die Frage, wie elektronische Verordnung, pharmazeutische Prüfung und patientenindividuelle Bereitstellung zusammengeführt werden – mit eigener Krankenhausapotheke oder mit einer versorgenden öffentlichen Apotheke. Ein pragmatischer Weg ist der Start in einem Pilotbereich mit klaren Zuständigkeiten und anschließender Ausweitung. Versorgungsmodelle für Krankenhäuser beschreiben wir unter Verblisterung für Kliniken, wirtschaftliche Aspekte im Beitrag Unit-Dose im Krankenhaus wirtschaftlich umsetzen.
Für ambulante Dienste und Wohnformen bleibt die Lage vorerst heterogen. Hier lohnt es sich, zunächst Rezept- und Änderungswege zu ordnen, bevor über weitere Digitalisierung entschieden wird.
Wie antares an dieser Entwicklung mitwirkt
Seit 2025 versorgt die antares Apotheke die stationären Patienten der LungenClinic Großhansdorf über einen geschlossenen Medikationsmanagementprozess: Die elektronische Verordnung auf Station wird in Hamburg-Jenfeld pharmazeutisch geprüft, die Arzneimittel werden maschinell patientenindividuell verblistert, und die Pflege kontrolliert die Lieferung für den nächsten Tag und erfasst die Gabe elektronisch.
Das Projekt zeigt, dass ein geschlossener Prozess über Organisationsgrenzen hinweg möglich ist – mit elektronischen Prüfmechanismen, Vier-Augen-Prinzip, zahlreichen Scan-Prozessen und einem interdisziplinären Projektteam, das den Ablauf fortlaufend weiterentwickelt. Veröffentlichte Ergebniskennzahlen zu diesem Projekt liegen bislang nicht vor. Den vollständigen Ablauf beschreibt das Praxisbeispiel LungenClinic Großhansdorf; weitere Informationen bietet die Pressemitteilung Medikamentenmanagementprozess für nachhaltige Patientensicherheit.
Unsere Einschätzung für die kommenden Jahre
Die folgenden Punkte sind fachliche Einschätzungen, keine gesicherten Prognosen.
- Wir erwarten, dass die Kommunikation zwischen Pflege, Praxen und Apotheken mit der TI-Anbindung und der geplanten Anschlussregelung ab 2029 zunehmend über KIM und den E-Rezept-Fachdienst laufen wird und Papier- und Faxwege zurückgehen.
- Wir halten es für wahrscheinlich, dass die pharmazeutische Prüfung jeder Verordnung stärker zum Standard wird – im Krankenhaus durch klinische Pharmazie und Stationsapotheker, in der Pflege durch die Kopplung mit Verblisterung und pharmazeutischen Dienstleistungen.
- Ob sich Closed-Loop-Prozesse breit durchsetzen, hängt nach unserer Einschätzung weniger von der Technik ab als von der Refinanzierung laufender Prozesskosten und von der Interoperabilität der beteiligten Systeme.
- Für Pflegeheime fehlen bislang belastbare Studien zum patientenrelevanten Nutzen der Verblisterung. Wir halten sorgfältig angelegte Untersuchungen, wie sie das IQWiG vorgeschlagen hat, für notwendig.
- Franklin BD, O’Grady K, Donyai P, Jacklin A, Barber N: The impact of a closed-loop electronic prescribing and administration system on prescribing errors, administration errors and staff time: a before-and-after study. Qual Saf Health Care 2007; 16: 279–284.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Patientenindividuelle Verblisterung. Rapid Report A18-35, Köln 2019.
- Bundesministerium für Gesundheit: Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (seit 2007, fortgeschrieben).
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vom 23. Oktober 2020; Fördertatbestand digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV).
- § 12a Abs. 4, § 11 und § 14 Apothekengesetz (ApoG), in der Fassung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) 2026.
- § 341 Abs. 8 SGB V (Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur).
- Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG), Regelung zu Stationsapothekern.
- Werther RW: Unit Dose – Roll-out der Unit-Dose-Versorgung: Wie eine wirtschaftliche Gestaltung erreicht werden kann. Vortrag, med.Logistica, Leipzig, 11. Mai 2022.
- antares-apotheke Pharma Service e. K.: Pressemitteilung zum Medikationsmanagementprozess mit der LungenClinic Großhansdorf, 6. August 2025.
Fragen zur Zukunft des Medikationsmanagements
Was bedeutet Closed-Loop-Medikation?
Closed-Loop-Medikation ist ein geschlossener, elektronisch verbundener Medikationsprozess: elektronische Verordnung, pharmazeutische Prüfung, patientenindividuelle Bereitstellung, Identifikation von Patient und Arzneimittel bei der Gabe und elektronische Gabedokumentation. Ziel ist, dass Informationen nicht zwischen den Schritten neu erfasst werden müssen.
Senkt Closed Loop nachweislich Medikationsfehler?
Eine britische Vorher-nachher-Studie von Franklin und Kollegen (2007) fand auf einer chirurgischen Station weniger Verordnungs- und Gabefehler nach Einführung eines Closed-Loop-Systems. Die Studie betraf eine einzelne Station ohne Kontrollgruppe. Die Ergebnisse sind ein Hinweis, aber nicht auf jede Klinik oder auf Pflegeheime übertragbar.
Kann ein Krankenhaus ohne eigene Apotheke Closed Loop umsetzen?
Ja. Krankenhäuser, die von einer öffentlichen Apotheke nach § 14 Apothekengesetz versorgt werden, können elektronische Verordnung, externe pharmazeutische Prüfung und patientenindividuelle Verblisterung zu einem geschlossenen Prozess verbinden. Ein Beispiel ist die Versorgung der LungenClinic Großhansdorf durch antares.
Was ändert sich 2029 für Pflegeheime?
Ab 2029 sollen Pflegeheime nach Planung von Gesetzgeber und KBV an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein; eine gesetzliche Frist ist nicht festgelegt. Bis Ende 2028 gilt als Übergangslösung § 12a Abs. 4 Apothekengesetz, nach dem Arztpraxen E-Rezepte bei bestehendem Heimversorgungsvertrag direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln dürfen.
Fördert das KHZG digitales Medikationsmanagement?
Ja. Das Krankenhauszukunftsgesetz von 2020 enthält einen Fördertatbestand für digitales Medikationsmanagement, der unter anderem Closed-Loop-Prozesse und Unit-Dose-Systeme umfasst. Ob und in welcher Höhe ein Projekt gefördert wurde, hängt vom jeweiligen Antrag und Bundesland ab.
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