Rechenhilfe

Unit-Dose im Krankenhaus: Wirtschaftlichkeit mit Ihren eigenen Zahlen rechnen

Eine Rechenhilfe, die Stellzeiten auf Station, Personalkosten und Unit-Dose-Kosten Ihres Hauses gegenüberstellt. Alle Werte geben Sie selbst ein; wir liefern die Struktur und die Einordnung.
Apothekerin der antares Apotheke steuert die Verblisterungsanlage
Kurz beantwortet: Rechnet sich Unit-Dose für ein Krankenhaus?

Ob sich Unit-Dose für ein Krankenhaus rechnet, hängt vor allem von drei Zahlen des eigenen Hauses ab: der heutigen Stellzeit auf Station, dem Anteil dieser Zeit, der mit Unit-Dose tatsächlich entfällt, und den Kosten der Unit-Dose-Versorgung je Patiententag. Pauschalwerte gibt es dafür nicht.

Die Rechenhilfe der antares Apotheke stellt diese Größen mit Ihren eigenen Werten gegenüber, einschließlich einmaliger Kosten und bewilligter Förderung. Sie zeigt gebundene Pflegezeit und laufende Kosten – nicht die Wirkung auf Fehler, Liegezeit oder den Digitalisierungsabschlag nach § 5 Abs. 3h KHEntgG.

Rechenhilfe

Stellzeit und Unit-Dose-Kosten Ihres Hauses gegenüberstellen

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Betten
%
Minuten
heute, Ihre Messung
%
Kontrolle, Nicht-Blisterware, Änderungen – Ihre Annahme
€
Arbeitgeberbrutto
€
aus einem Angebot
€
Einführung, Technik, Schulung
€
z. B. aus dem Krankenhauszukunftsfonds, bewilligt
Jahre
–Pflegestunden Stellen pro Jahr heute
–davon rechnerisch verlagert
–Wert der verlagerten Zeit pro Jahr
–Unit-Dose-Kosten pro Jahr
–Saldo über den Betrachtungszeitraum (inkl. einmaliger Kosten und Förderung)

Tragen Sie die Werte Ihres Hauses ein. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

So wird gerechnet: Patiententage pro Jahr = Betten × Belegung × 365. Pflegestunden Stellen = Patiententage × Minuten je Patient und Tag ÷ 60. Verlagert = Pflegestunden × (100 % − verbleibender Aufwand). Wert der verlagerten Zeit = verlagerte Stunden × Kosten je Pflegestunde. Unit-Dose-Kosten = Patiententage × Kosten je Patiententag. Saldo = (Wert − Unit-Dose-Kosten) × Jahre − einmalige Kosten + Förderung.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie messen Sie die Stellzeit auf Station?
  2. Wie lesen Sie das Ergebnis?
  3. Was bildet die Rechenhilfe nicht ab?
  4. Warum ist Unit-Dose in Deutschland selten? Die Prozesskostenfrage
  5. Welche Rolle spielen KHZG-Förderung und Abschlag?
Fachliche Ansprechpartnerin: Insa GollStand: 18.10.2026

Wie messen Sie die Stellzeit auf Station?

Die wichtigste Eingabe ist zugleich die unsicherste – für Pflegeheime gibt es dafür den eigenen Stellaufwand-Rechner: die Minuten, die Pflegekräfte heute je Patient und Tag für das Stellen aufwenden. Eine belastbare, publizierte deutsche Zeitmessung dafür haben wir nicht gefunden. Schätzen Sie den Wert deshalb nicht aus dem Bauch, sondern messen Sie ihn.

  1. Abgrenzen, was zählt

    Vorbereiten des Arbeitsplatzes, Kurve lesen, Stellen aus dem Stationsvorrat, Teilen, Zweitkontrolle, Nachstellen bei Änderungen, Nachbestellen, Aufräumen. Nicht dazu gehören die Gabe am Bett und die Beobachtung der Patienten.

  2. Repräsentative Stationen wählen

    Mindestens eine Station mit vielen Änderungen (etwa Innere oder Geriatrie) und eine mit stabilerer Medikation.

  3. Über mehrere Tage und Dienste messen

    Zwei Wochen einschließlich Wochenende sind ein sinnvoller Rahmen. Messen Sie per Selbstaufschreibung mit Start- und Endzeit oder durch Beobachtung; notieren Sie Unterbrechungen gesondert.

  4. Je Patient und Tag umrechnen

    Gesamtminuten geteilt durch die Zahl der Patienten mit gestellter Medikation an den Messtagen.

  5. Den Restaufwand ehrlich schätzen

    Auch mit Unit-Dose bleiben Kontrolle bei Annahme und vor der Gabe, nicht verblisterte Arzneimittel (siehe geeignete Medikamente), Bedarfsmedikation und Änderungen nach Annahmeschluss. Diesen Anteil tragen Sie als „verbleibenden Aufwand“ ein.

Für den Restaufwand gibt es keinen allgemeingültigen Wert. Er hängt davon ab, wie viel Ihrer Medikation fest und oral ist, wie oft sich Verordnungen nach Annahmeschluss ändern und welche Kontrolle Ihr Haus auf Station vorsieht. Eine Pilotstation mit Messung vorher und nachher liefert die verlässlichste Zahl. Wie sich Unit-Dose und Mischbeutel im Aufwand unterscheiden, zeigt Unit-Dose oder Multi-Dose.

Wie lesen Sie das Ergebnis?

  • Pflegestunden Stellen pro Jahr heute zeigt die gebundene Zeit. Diese Zahl ist auch ohne Unit-Dose ein Argument für Prozessverbesserungen.
  • Davon rechnerisch verlagert ist kein Personalabbau, sondern Zeit, die auf Station für andere Aufgaben frei werden kann – wenn die Organisation sie tatsächlich anders einsetzt.
  • Wert der verlagerten Zeit bewertet diese Stunden mit Ihrem Stundensatz. Er wird nur dann zu einem wirtschaftlichen Effekt, wenn Überstunden, Leasingkräfte oder nicht besetzte Stellen dadurch tatsächlich entfallen.
  • Saldo ist eine Gegenüberstellung, keine Gewinn- oder Verlustrechnung. Ein negativer Saldo bedeutet nicht, dass Unit-Dose unwirtschaftlich ist; er bedeutet, dass die übrigen Ziele – etwa Sicherheit oder die Erfüllung der KHZG-Kriterien – den Unterschied tragen müssen.

Was bildet die Rechenhilfe nicht ab?

Die Rechenhilfe trennt bewusst, was sich mit Ihren Zahlen rechnen lässt, von dem, was sich nicht pauschal beziffern lässt:

  • Fehler und ihre Folgen: Mögliche Effekte auf Medikationsfehler, Folgekosten oder Liegezeit sind nicht enthalten. Die Studienlage ist dafür zu schmal und zu uneinheitlich; Einzelheiten auf der Seite Closed-Loop-Medikation.
  • Arzneimittelverbrauch und Verwurf: Veränderungen bei Stationsvorräten, Verfall und Anbruch hängen vom Haus ab und sind nicht modelliert; allgemeine Kostenbestandteile erklärt die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.
  • IT und Prozesse: Aufwand für elektronische Verordnung, Schnittstelle zur Apotheke, Scanner und Gabedokumentation tragen Sie, soweit bekannt, als einmalige Kosten ein; laufende IT-Kosten fehlen.
  • Digitalisierungsabschlag: Ein vermiedener Abschlag nach § 5 Abs. 3h KHEntgG ist nicht eingerechnet, weil er vom Erfüllungsstand aller Kriterien abhängt, nicht von der Unit-Dose allein.

Warum ist Unit-Dose in Deutschland selten? Die Prozesskostenfrage

Rainer W. Werther, Geschäftsführender Direktor der antares Apotheke, hat 2022 auf der med.Logistica in einem Vortrag zur wirtschaftlichen Gestaltung der Unit-Dose-Versorgung die Ausgangslage beschrieben: Unit-Dose kann Medikationsfehler senken, hat sich in deutschen Krankenhäusern aber kaum durchgesetzt; nach seiner damaligen Angabe wurden erst etwa 4 % der Klinikpatienten so versorgt. Die Hürde sei nicht die Technik, sondern die mikroökonomisch höheren Prozesskosten bei fehlender Refinanzierung. Das KHZG nannte er als möglichen Impuls.

Diese Thesen sind eine Einordnung aus einem Fachvortrag, keine Studienergebnisse. Für die Rechnung bedeuten sie: Die Kosten fallen in der einzelnen Klinik an, ein Teil des möglichen Nutzens dagegen dort, wo er sich nicht in einer Stationsbilanz niederschlägt. Genau deshalb trennt die Rechenhilfe gebundene Zeit, laufende Kosten und Förderung. Mehr dazu im Beitrag Unit-Dose im Krankenhaus: wirtschaftliche Umsetzung.

Welche Rolle spielen KHZG-Förderung und Abschlag?

Der Krankenhauszukunftsfonds hat im Fördertatbestand 5 „Digitales Medikationsmanagement“ Investitionen gefördert; die Förderrichtlinie (Version 02, Stand 01.12.2020) nennt unter den Muss-Kriterien unter anderem das Stellen von Einzeldosen mit Code, validiert gegen die Verordnung. Eine bewilligte Förderung tragen Sie im Feld „Förderung“ ein – nur, wenn ein Bescheid vorliegt.

Unabhängig von einer Förderung gilt seit 2025 der Abschlag nach § 5 Abs. 3h KHEntgG von bis zu 2 % des Rechnungsbetrags je Fall, wenn die digitalen Dienste fehlen; ab 2027 zählen nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft Umsetzung und Nutzung. Dieser Betrag kann in Ihrer Entscheidung schwerer wiegen als die Stellzeit. Rechnen Sie ihn mit Ihrer Abrechnung gesondert. Wie die Elemente eines geschlossenen Prozesses zusammenhängen, beschreibt die Seite Closed-Loop-Medikation.

Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand Oktober 2026)
  1. Werther RW: Unit Dose | roll-out der unit-dose-Versorgung: Wie eine wirtschaftliche Gestaltung erreicht werden kann. Vortrag, med.Logistica, 11.05.2022.
  2. Bundesamt für Soziale Sicherung: Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV, Version 02, Stand 01.12.2020 (Fördertatbestand 5).
  3. § 5 Abs. 3h Krankenhausentgeltgesetz, abgerufen 17.10.2026; Deutsche Krankenhausgesellschaft: Fragen-Antwort-Katalog zur Digitalisierungsabschlagsvereinbarung (29.09.2025).
Häufige Fragen

Fragen zur Unit-Dose-Rechenhilfe

Warum enthält die Rechenhilfe keine Standardwerte?

Für Stellzeiten auf deutschen Krankenhausstationen haben wir keine publizierte, belastbare Messung gefunden, und Unit-Dose-Preise hängen vom Leistungsumfang ab. Vorbelegte Werte würden deshalb ein Ergebnis vortäuschen. Die Rechenhilfe liefert die Struktur; die Zahlen stammen aus Ihrem Haus und aus einem konkreten Angebot.

Bedeutet verlagerte Pflegezeit eine Einsparung?

Nicht automatisch. Verlagerte Zeit wird erst dann zu einem wirtschaftlichen Effekt, wenn sie anders eingesetzt wird oder Kosten wie Überstunden und Leasing tatsächlich entfallen. Die Rechenhilfe weist deshalb den Wert der Zeit aus, nicht eine Einsparung.

Ist der KHZG-Abschlag in der Rechnung enthalten?

Nein. Der Abschlag nach § 5 Abs. 3h KHEntgG von bis zu 2 % je Fall hängt davon ab, ob alle Kriterien des digitalen Medikationsmanagements erfüllt und ab 2027 genutzt werden, nicht von der Unit-Dose allein. Rechnen Sie ihn mit Ihrer Abrechnung gesondert und stellen Sie ihn neben das Ergebnis der Rechenhilfe.

Wie kommen wir zu einer belastbaren Zahl für unser Haus?

Am verlässlichsten ist eine Pilotstation: Stellzeit vorher messen, Unit-Dose für einen festen Zeitraum einführen, mit derselben Methode nachher messen. Die antares Apotheke bespricht mit Kliniken, wie ein solcher Pilot aufgebaut werden kann.

Porträt Insa Goll
Ihre Ansprechpartnerin für Kliniken
Insa Goll
Abteilungsleitung Klinikversorgung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sie möchten die Rechnung mit einem konkreten Angebot und einer Pilotstation unterlegen? Insa Goll, Abteilungsleitung Klinikversorgung, bespricht mit Ihnen Messung, Leistungsumfang und Kosten.

Medikationsprozesse im Krankenhaus gemeinsam weiterentwickeln?

Wir besprechen mit Ihrer Apotheke, Pflege- und Klinikleitung, welches Versorgungsmodell zu Ihren Stationen, Ihrer IT und Ihren Abläufen passt – vom Pilotbereich bis zur schrittweisen Ausweitung.

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Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

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