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Medikamente nachts und am Wochenende: Notfallversorgung für Pflegeheime in Hamburg

Wenn ein Arzneimittel außerhalb der Öffnungszeiten gebraucht wird: was das Hamburger Merkblatt zur Heimversorgung verlangt, welche Wege es gibt und wie man vorbeugt.
Lieferfahrzeuge der antares Apotheke vor dem Logistikstandort in Hamburg
Kurz beantwortet: Was tut ein Pflegeheim, wenn nachts oder am Wochenende ein Medikament fehlt?

Fehlt in einem Hamburger Pflegeheim nachts oder am Wochenende ein Arzneimittel, gilt zuerst der im Heimversorgungsvertrag vereinbarte Weg: Das Merkblatt der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 07/2026) verlangt, die Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten vertraglich zu regeln. Dringende Verordnungen beliefert die Notdienstapotheke; sie ersetzt die versorgende Apotheke aber nicht. Ärztliche Hilfe gibt es über 116117, bei Lebensgefahr über 112.

Inhalt dieser Seite
  1. Was verlangt das Hamburger Merkblatt zur Heimversorgung?
  2. Welche Wege gibt es außerhalb der Öffnungszeiten?
  3. Wie lassen sich nächtliche Engpässe vermeiden?
  4. Was gehört zur Notfallversorgung in den Heimversorgungsvertrag?
  5. Beispiel: Samstag, 22:00 Uhr, ein neues Antibiotikum
  6. Was die versorgende Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Fachliche Ansprechpartnerin: Sinah GaebertStand: 17.10.2026Lesezeit ca. 8 Min.

Was verlangt das Hamburger Merkblatt zur Heimversorgung?

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) genehmigt in Hamburg die Heimversorgungsverträge nach § 12a Apothekengesetz. In ihrem Merkblatt „Heimversorgung durch Apotheken“, Stand 07/2026, widmet sie der Dienstbereitschaft einen eigenen Punkt. Die Kernaussagen:

  • „Die Arzneimittelversorgung außerhalb der Öffnungszeiten … ist im Vertrag zu regeln.“ Gemeint sind die Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz, also vor allem Nächte, Sonn- und Feiertage.
  • Verweist der Vertrag auf die jeweilige Notdienstapotheke, führt diese „die Belieferung dringender Verschreibungen“ aus, „übernimmt jedoch nicht die Funktion der versorgenden Apotheke“.
  • Für die Notfallversorgung durch eine andere als die versorgende Apotheke ist kein zusätzlicher Vertrag nötig.

Für Einrichtungen heißt das: Der Vertrag muss beantworten, was nachts und am Wochenende geschieht. Ein Verweis auf den Notdienst ist zulässig, er macht die Notdienstapotheke aber nicht zur Heimapotheke. Medikationsprüfung, Überprüfung der Aufbewahrung, Beratung und Blisterplanung bleiben bei der versorgenden Apotheke.

Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Heimversorgung (Stand 27.11.2024) ergänzen das: Außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt im Bedarfsfall die Apotheke, die nach dem örtlichen Notdienstplan geöffnet ist. Die versorgende Apotheke stellt der Einrichtung den Notdienstplan zur Verfügung und informiert über Änderungen, und Apotheke und Heim sollten sich gegenseitig ständige Ansprechpartner und Vertreter benennen. Wie der Vertrag insgesamt aufgebaut ist, beschreibt die Seite Heimversorgungsvertrag.

Welche Wege gibt es außerhalb der Öffnungszeiten?

Nachts ist die erste Frage nicht „Woher bekomme ich das Arzneimittel?“, sondern „Was braucht die Person gerade?“. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Situationen. Sie ersetzt nicht die Einschätzung der Pflegefachkraft vor Ort.

Arzneimittel und ärztliche Hilfe nachts und am Wochenende in Hamburg
SituationErster WegHinweis
Lebensbedrohlicher ZustandRettungsdienst 112Medikationsplan und Übergabebogen bereithalten
Neue Beschwerden, ärztliche Beurteilung nötigÄrztlicher Bereitschaftsdienst 116117Rund um die Uhr erreichbar, kostenlos; in Hamburg über den Arztruf der Kassenärztlichen Vereinigung, auch mit Hausbesuch
Bedarfsmedikation angeordnet, Arzneimittel vorhandenGabe nach AnordnungDokumentation, Wirkkontrolle; siehe Bedarfsmedikation
Neue Verordnung liegt vor, Arzneimittel fehltDer im Versorgungsvertrag vereinbarte Weg, sonst die NotdienstapothekeAbholung organisieren; E-Rezept-Zugang (Gesundheitskarte oder Ausdruck) mitgeben
Dauermedikation reicht nicht bis MontagVerordnung über Bereitschaftsdienst, Belieferung über NotdienstUrsache am nächsten Werktag mit Praxis und Apotheke klären
Palliativsituation, SymptomkriseVereinbarter Weg mit SAPV-Team bzw. PalliativarztNotfallvorrat an Betäubungsmitteln nur in Hospizen und SAPV (§ 5d BtMVV)

Stand Oktober 2026. Die Notdienstapotheke finden Sie über die Notdienstsuche auf aponet.de, kostenlos aus dem Festnetz unter 0800 00 22833 oder über den Aushang an jeder Apotheke.

Der Engpass ist oft nicht die Apotheke, sondern die Abholung

Viele Nächte scheitern an einer schlichten Frage: Wer fährt zur Notdienstapotheke? Der Nachtdienst kann den Wohnbereich in der Regel nicht verlassen. Ob Angehörige, ein Fahrdienst oder ein Lieferweg der versorgenden Apotheke einspringen, sollte vorab feststehen – nicht erst um 23:00 Uhr. Ebenso praktisch: Für ein E-Rezept braucht die Notdienstapotheke die Gesundheitskarte der Person oder einen Ausdruck mit dem Rezeptcode. Wird die Karte im Haus verwahrt, gehört die Frage, wer sie mitnimmt, in die Verfahrensanweisung.

Wie lassen sich nächtliche Engpässe vermeiden?

Die meisten Engpässe am Wochenende sind vorhersehbar. Sie entstehen an Übergängen, an Feiertagen und dort, wo Folgeverordnungen zu spät angestoßen werden.

  1. Entlassungen vor dem Wochenende abfangen

    Kommt ein Bewohner am Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus, ist die Lücke programmiert. Krankenhäuser dürfen Arzneimittel zur Überbrückung mitgeben, wenn unmittelbar ein Wochenende oder Feiertag folgt; das Entlassrezept gilt drei Werktage. Fragen Sie bei Entlassungen vor dem Wochenende aktiv nach Mitgabe oder Entlassrezept. Mehr dazu unter Krankenhausentlassung ins Pflegeheim.

  2. Bedarfsanordnungen vorausschauend einholen

    Für Bewohner mit absehbaren Symptomen – Schmerzen, Unruhe, Atemnot, Übelkeit – lohnt eine vollständige ärztliche Bedarfsanordnung mit bewohnerbezogen vorrätigem Arzneimittel. Siehe Bedarfsmedikation im Pflegeheim.

  3. Reichweite vor Feiertagen prüfen

    Vor Ostern, Pfingsten und dem Jahreswechsel prüft der Wohnbereich, welche Originalpackungen über die freien Tage nicht reichen. Bei verblisterter Medikation plant die Apotheke die Dauermedikation über die Stichtage; Feiertage verschieben sie häufig. Der Stichtagskalender hilft dabei.

  4. Ärztliche Erreichbarkeit regeln

    Ein Kooperationsvertrag mit Ärzten nach § 119b SGB V kann die ärztliche Versorgung im Heim strukturieren – einschließlich Absprachen zur Erreichbarkeit. Siehe Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V.

  5. Nachtdienst einweisen

    Eine einseitige Anweisung im Medikamentenraum mit Telefonnummern, vereinbartem Apothekenweg, Notdienstsuche und Dokumentationshinweis verhindert Improvisation. Und sie schließt aus, dass Arzneimittel anderer Bewohner „ausgeliehen“ werden (siehe Vorrat im Pflegeheim).

Was gehört zur Notfallversorgung in den Heimversorgungsvertrag?

Das Merkblatt schreibt kein bestimmtes Modell vor. Es verlangt eine Regelung. Die folgenden Punkte helfen, sie so zu formulieren, dass sie nachts auch funktioniert.

  1. Zeiten definiert

    Für welche Zeiten gilt die Regelung: werktags nach Ladenschluss, nachts, Wochenende, Feiertage?

  2. Erster Ansprechpartner

    Wen ruft der Wohnbereich an – die versorgende Apotheke über einen vereinbarten Weg oder direkt die Notdienstapotheke?

  3. Notdienstplan verfügbar

    Wie erhält die Einrichtung den aktuellen Notdienstplan, und wer informiert über Änderungen?

  4. Abholung oder Lieferung

    Wer holt dringend benötigte Arzneimittel, und ob und unter welchen Bedingungen geliefert wird.

  5. Verordnungsweg

    Wie gelangt eine nächtliche Verordnung zur Apotheke; was gilt für E-Rezepte, die sonst direkt an die versorgende Apotheke übermittelt werden?

  6. Rückmeldung am nächsten Werktag

    Wie erfährt die versorgende Apotheke von nächtlichen Abgaben, damit Medikationsprüfung und Blisterplanung stimmen?

  7. Ansprechpartner und Vertreter

    Namen, Funktionen und Vertretungen auf beiden Seiten, mit Datum der letzten Aktualisierung.

  8. Palliativsituationen

    Absprachen mit SAPV-Teams und Palliativärzten, soweit Bewohner dort versorgt werden.

Beispiel: Samstag, 22:00 Uhr, ein neues Antibiotikum

Das folgende Beispiel ist typisiert und beschreibt keine konkrete Einrichtung. Ein Bewohner hat am Samstagabend Fieber und Beschwerden beim Wasserlassen. Die Pflegefachkraft ruft die 116117 an; der Bereitschaftsarzt kommt ins Haus, stellt ein E-Rezept für ein Antibiotikum aus und gibt einen Ausdruck mit dem Rezeptcode mit. Die erste Gabe soll noch in der Nacht erfolgen.

Die Verfahrensanweisung sieht vor, zuerst den im Vertrag vereinbarten Weg zu nutzen und sonst die Notdienstapotheke. Die Tochter des Bewohners, die in der Nähe wohnt, holt das Antibiotikum mit dem Ausdruck ab. Am Montag informiert der Wohnbereich die versorgende Apotheke und die Hausarztpraxis über die neue Verordnung. Die Apotheke prüft sie auf Wechselwirkungen mit der Dauermedikation und berücksichtigt sie im nächsten Blisterzyklus, soweit das Antibiotikum dafür überhaupt infrage kommt. Ohne die Tochter wäre die Abholung der kritische Punkt gewesen – genau deshalb gehört sie in den Vertrag.

Was die versorgende Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen

Die Erreichbarkeit der antares Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten richtet sich nach dem, was im Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung vereinbart ist. Eine bestimmte Rufbereitschaft oder Reaktionszeit sagen wir auf dieser Seite bewusst nicht zu, weil sie Teil der individuellen Vereinbarung ist. Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welche Regelung für Ihre Einrichtung realistisch und genehmigungsfähig ist, und halten sie im Vertrag fest. Als Apotheke in Hamburg-Jenfeld liegt antares innerhalb Hamburgs und damit in der räumlichen Nähe, die § 12a ApoG für Hamburger Heime voraussetzt.

Was die Apotheke unabhängig von der Nacht beitragen kann, wirkt vorbeugend: rechtzeitige Planung der Dauermedikation über Stichtage und Feiertage, Hinweise auf auslaufende Verordnungen im Rezeptmanagement, die Prüfung nächtlicher Neuverordnungen am nächsten Werktag und Schulungen zum Vorgehen bei fehlenden Arzneimitteln. Was sie nicht ersetzt: die ärztliche Beurteilung, den Bereitschaftsdienst und den Rettungsdienst. Wie Lieferwege grundsätzlich organisiert sind, beschreibt die Seite Arzneimittellogistik; die Besonderheiten der Hamburger Versorgung die Seite Verblisterung in Hamburg.

Quellen und Rechtsgrundlagen
  1. Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Amt für Verbraucherschutz, Abteilung V2: Merkblatt „Heimversorgung durch Apotheken“, Stand 07/2026, Punkt 4 „Regelung zur Dienstbereitschaft“.
  2. Bundesapothekerkammer: Empfehlungen „Versorgung der Bewohner von Heimen“, Stand 27.11.2024, Kap. 2 und 3.
  3. Apothekengesetz (ApoG), § 12a (Heimversorgung) und § 14 Abs. 7 (Mitgabe bei Entlassung vor Wochenende oder Feiertag).
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung: 116117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst, abgerufen 17.10.2026; Deutsches Ärzteblatt, „Bereitschaftsdienstkonzept: Arztruf Hamburg startet am 1. Mai“, 25.04.2018.
  5. aponet.de: Apotheken-Notdienst finden, 23.12.2025.
  6. Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), § 5d (Notfallvorrat in Hospizen und SAPV).
Häufige Fragen

Fragen zur Arzneimittelversorgung nachts und am Wochenende

Muss die Heimapotheke nachts erreichbar sein?

Das Hamburger Merkblatt zur Heimversorgung (Stand 07/2026) verlangt, dass die Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten im Heimversorgungsvertrag geregelt wird. Eine bestimmte Form schreibt es nicht vor. Wird auf die Notdienstapotheke verwiesen, beliefert diese dringende Verordnungen, übernimmt aber nicht die Funktion der versorgenden Apotheke.

Wie finde ich in Hamburg eine Notdienstapotheke?

Über die Notdienstsuche auf aponet.de, kostenlos aus dem Festnetz unter 0800 00 22833, mobil unter 22833 (kostenpflichtig) oder über den Aushang an jeder Apotheke. Die versorgende Apotheke stellt der Einrichtung zudem den Notdienstplan zur Verfügung.

Wann rufe ich die 116117 und wann die 112?

Die 116117 erreicht rund um die Uhr den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. In Hamburg sind darüber auch Hausbesuche möglich. Bei lebensbedrohlichen Zuständen gilt die 112.

Darf das Pflegeheim ein fehlendes Medikament von einem anderen Bewohner nehmen?

Nein. Arzneimittel sind bewohnerbezogen und gehören der Person, für die sie verordnet wurden. Fehlende Arzneimittel werden über den vereinbarten Apothekenweg oder die Notdienstapotheke beschafft.

Wer liefert am Wochenende nach einer Entlassung am Freitag?

Zunächst das Krankenhaus: Es darf zur Überbrückung Arzneimittel mitgeben, wenn unmittelbar ein Wochenende oder Feiertag folgt, oder ein Entlassrezept ausstellen, das drei Werktage gilt. Für Lücken gilt der im Versorgungsvertrag vereinbarte Weg bzw. die Notdienstapotheke.

Braucht das Pflegeheim einen Vertrag mit der Notdienstapotheke?

Nein. Nach dem Hamburger Merkblatt bedarf die Notfallversorgung durch eine andere als die versorgende Apotheke keines zusätzlichen Vertragsabschlusses.

Darf ein Pflegeheim einen Notfallvorrat an Schmerzmitteln halten?

Einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln erlaubt § 5d BtMVV nur Hospizen und Einrichtungen der SAPV. Pflegeheime sorgen über vorausschauende, bewohnerbezogene Bedarfsanordnungen vor.

Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin zur Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

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