Medikamente für Urlaub, Familienbesuch oder Ausflug gibt das Pflegeheim nach dem aktuellen Medikationsplan mit – möglichst in Originalpackungen oder als geschlossene, beschriftete Blisterbeutel, nicht als lose Tabletten. Die Übergabe wird mit Menge, Zeitraum und Unterschrift dokumentiert, die übernehmende Person erhält den Plan. Bei Rückkehr wird abgeglichen, was gegeben wurde. Im Krankenhaus versorgt die Klinik selbst.
Inhalt dieser Seite
- Jede Abwesenheit ist eine Übergabe
- Welche Abwesenheiten gibt es – und was unterscheidet sie?
- Der Ablauf: Medikamente mitgeben, übergeben, zurücknehmen
- Was Blister bei Abwesenheiten erleichtern
- Krankenhausaufenthalt: was die Klinik übernimmt
- Betäubungsmittel und Reisen ins Ausland
- Beispiel: Ostern bei der Tochter
- Checkliste: Übergabe bei Abwesenheit
- Was die Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Jede Abwesenheit ist eine Übergabe
Solange ein Bewohner im Haus ist, liegt die Verantwortung für das Richten und Verabreichen der Arzneimittel bei der Einrichtung. Verlässt er das Haus für einige Stunden oder Tage, übernimmt jemand anderes: die Person selbst, Angehörige, eine Betreuungskraft, eine Freizeiteinrichtung oder ein Krankenhaus. Der Moment der Übergabe entscheidet, ob die Medikation weiterläuft wie geplant.
Typische Fehler entstehen dabei nicht durch Nachlässigkeit, sondern durch Zeitdruck: Der Sohn steht am Freitag um 15:00 Uhr mit gepacktem Koffer im Wohnbereich, die Pflegefachkraft ist mitten in der Übergabe, und die Tabletten für drei Tage landen in einem Briefumschlag mit der Aufschrift „morgens – abends“. Ein fester Ablauf, der auch unter Zeitdruck funktioniert, schützt beide Seiten.
Welche Abwesenheiten gibt es – und was unterscheidet sie?
| Anlass | Wer gibt die Arzneimittel? | Was mitgeben? | Besonders beachten |
|---|---|---|---|
| Ausflug, Arzttermin, Tagesbesuch | Begleitperson oder Bewohner selbst | Nur die Einnahmezeitpunkte während der Abwesenheit | Bedarfsmedikation nur nach Anordnung und mit klarer Anweisung |
| Wochenende oder Feiertage bei der Familie | Angehörige bzw. Bewohner | Dauermedikation für den Zeitraum, aktueller Medikationsplan | Kühlware, Insulin, Inhalativa, Pflaster nicht vergessen |
| Urlaub, längere Reise | Angehörige bzw. Bewohner | Ausreichende Menge mit kleiner Reserve nach ärztlicher Rücksprache | Rechtzeitig mit Apotheke planen; Betäubungsmittel im Ausland nur mit Bescheinigung |
| Krankenhausaufenthalt | Das Krankenhaus | Medikationsplan, Übergabebogen; eigene Arzneimittel nur auf Wunsch der Klinik | Blisterlieferung pausieren, bei Rückkehr neu abgleichen |
| Kurzzeit- oder Rehaaufenthalt | Die aufnehmende Einrichtung | Nach Absprache mit der aufnehmenden Einrichtung | Wer versorgt dort mit Arzneimitteln? Vorab klären |
Der Ablauf: Medikamente mitgeben, übergeben, zurücknehmen
Der folgende Ablauf hat sich in vielen Einrichtungen bewährt. Er lässt sich in die eigene Verfahrensanweisung übernehmen und gilt für Pflegeheime ebenso wie für Wohngemeinschaften und Wohnformen der Eingliederungshilfe.
Rechtzeitig anmelden
Angehörige melden geplante Abwesenheiten möglichst früh an – bei verblisterter Medikation vor dem nächsten Stichtag der Apotheke. So kann die Einrichtung prüfen, ob die Mengen reichen, und gegebenenfalls Folgeverordnungen anstoßen. Wie Stichtage funktionieren, zeigt der Stichtagskalender.
Plan aktuell, Kopie mitgeben
Grundlage ist der aktuelle Medikationsplan mit Wirkstoff, Stärke, Einnahmezeitpunkt und Hinweisen. Die übernehmende Person erhält eine Kopie. Was in einen vollständigen Plan gehört, steht auf der Seite Medikationsplan.
Arzneimittel zusammenstellen
Eine Pflegefachkraft stellt die benötigte Menge nach Plan zusammen – Originalpackungen mit Namensaufkleber oder die geschlossenen Blisterbeutel der betreffenden Tage. Nichts wird aus dem Blister gelöst und umgefüllt.
Alles außerhalb des Blisters mitdenken
Tropfen, Säfte, Salben, Augentropfen, Inhalativa, Insulin, Pflaster und Bedarfsmedikation sind nicht im Blister. Für Kühlware gehört eine Kühltasche zur Übergabe.
Übergabe erklären und dokumentieren
Die Pflegefachkraft erklärt kurz, was wann zu geben ist, und hält Datum, Uhrzeit, Zeitraum, Mengen, übernehmende Person und Unterschriften fest. Bei Betäubungsmitteln wird der Abgang im Nachweis eingetragen.
Rückkehr: abgleichen
Nach der Rückkehr werden mitgegebene und zurückgebrachte Mengen verglichen. Nicht gegebene Einnahmen werden dokumentiert, angebrochene oder geöffnete Beutel nicht wieder in den Bestand übernommen. Gab es neue Verordnungen, etwa von einer Ärztin am Urlaubsort, wird der Plan mit der Hausarztpraxis abgeglichen.
Was Blister bei Abwesenheiten erleichtern
Bei Abwesenheiten zeigt die patientenindividuelle Verblisterung einen ihrer praktischen Vorteile. Die Beutel eines Schlauchblisters sind nach Einnahmezeitpunkten geordnet. Auf dem Beutel stehen nach § 34 ApBetrO unter anderem der Name, die enthaltenen Arzneimittel mit Chargenbezeichnung, Einnahmehinweise und die abgebende Apotheke; ein in unserem Verblisterungsraum abgebildeter Beutel trägt zusätzlich Wochentag, Datum, Einnahmeuhrzeit und eine laufende Beutelnummer. Für drei Tage bei der Familie werden einfach die Beutel dieser drei Tage abgetrennt und übergeben – ohne dass jemand Tabletten aus Originalblistern drücken und neu zuordnen muss.
- Eindeutig: Angehörige sehen auf jedem Beutel, wann er an der Reihe ist.
- Nachvollziehbar: Bei Rückkehr zeigen die übrigen Beutel, welche Einnahmen nicht stattgefunden haben.
- Geschlossen: Die Arzneimittel bleiben bis zur Einnahme in ihrer Verpackung; die Lagerungshinweise auf dem Blister gelten auch unterwegs.
Ein Blister enthält nur feste, verblisterungsgeeignete Dauermedikation. Ein Beutel, der einmal geöffnet wurde, wird nicht zurückgenommen. Ändert die Ärztin oder der Arzt während der Abwesenheit die Medikation, stimmt der Blister nicht mehr – dann gelten die neue Anordnung und eine Rücksprache mit der Einrichtung. Wie der Beutel aufgebaut ist, zeigt die Seite Einnahmeregeln im Blister.
Krankenhausaufenthalt: was die Klinik übernimmt
Die Krankenhausbehandlung umfasst nach § 39 SGB V auch die Versorgung mit Arzneimitteln. Das Krankenhaus stellt die Medikation während des Aufenthalts also grundsätzlich selbst. Wichtiger als die Arzneimittel ist deshalb die Information: ein aktueller Medikationsplan, ein Übergabebogen mit Allergien, Schluckfähigkeit und Besonderheiten, bei Bedarf die Bedarfsanordnungen. Ob eigene Arzneimittel mitgegeben werden sollen, entscheidet die Klinik; gibt das Heim Packungen mit, gehört das in den Übergabebogen. Wie das Krankenhaus die Hausmedikation bei der Aufnahme erfasst, beschreibt die Seite Arzneimittelanamnese.
Für die Apotheke ist ein Krankenhausaufenthalt ein Signal: Die Blisterlieferung für die betreffende Person wird nach Absprache pausiert, und bei Rückkehr wird die Medikation neu abgeglichen, weil sie sich im Krankenhaus häufig ändert. Was dann zu tun ist, steht auf der Seite Krankenhausentlassung ins Pflegeheim.
Betäubungsmittel und Reisen ins Ausland
Betäubungsmittel werden wie alle Arzneimittel mit Übergabeprotokoll mitgegeben, der Abgang wird im Betäubungsmittelnachweis eingetragen. Bei Reisen in andere Schengen-Staaten brauchen Reisende eine ärztlich ausgestellte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor Reiseantritt behördlich beglaubigt wird; sie gilt höchstens 30 Tage, für jedes Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig. Für andere Länder gibt es keine einheitlichen Regeln. Formulare stellt die Bundesopiumstelle beim BfArM bereit; welche Stelle in Hamburg beglaubigt, sollten Angehörige rechtzeitig vor der Reise klären.
Beispiel: Ostern bei der Tochter
Das folgende Beispiel ist typisiert und beschreibt keine konkrete Einrichtung. Eine Bewohnerin verbringt Ostern von Gründonnerstag bis Ostermontag bei ihrer Tochter. Die Tochter meldet das zwei Wochen vorher an. Die Pflegefachkraft prüft den Plan: Die Tabletten sind verblistert, dazu kommen Augentropfen, ein Spray bei Atemnot als Bedarfsmedikation und ein Schmerzpflaster, das am Samstag gewechselt wird.
Am Donnerstag trennt sie die Beutel von Donnerstagmittag bis Montagmorgen ab, legt Augentropfen, Spray und ein Pflaster mit Wechselhinweis dazu und gibt der Tochter den Medikationsplan. Gemeinsam gehen sie das Übergabeprotokoll durch; der Pflasterwechsel wird ausdrücklich besprochen, der Abgang des Pflasters im Nachweis eingetragen. Am Montag bringt die Tochter einen ungeöffneten Beutel zurück – der Abendbeutel vom Sonntag. Die Pflegefachkraft dokumentiert die ausgelassene Einnahme und informiert nach Vereinbarung die Hausarztpraxis.
Checkliste: Übergabe bei Abwesenheit
Die Checkliste eignet sich als Vorlage für ein Übergabeprotokoll. Ergänzen Sie sie um die Felder Ihrer Pflegedokumentation.
Zeitraum und übernehmende Person
Abfahrt und Rückkehr mit Datum und Uhrzeit, Name und Erreichbarkeit der Person, die die Arzneimittel übernimmt.
Medikationsplan als Kopie
Aktueller Stand, mit Datum; Änderungen der letzten Tage markiert.
Feste Medikation
Blisterbeutel bzw. Originalpackungen für alle Einnahmezeitpunkte der Abwesenheit; Anzahl festgehalten.
Alles außerhalb des Blisters
Tropfen, Salben, Inhalativa, Insulin, Pflaster, Bedarfsmedikation mit Anweisung; Kühlware in Kühltasche.
Betäubungsmittel
Menge und Abgang im Nachweis; bei Auslandsreisen Bescheinigung vorhanden.
Hinweise erklärt
Einnahmezeitpunkte, Besonderheiten wie Nüchterneinnahme oder Pflasterwechsel, Vorgehen bei vergessener Einnahme: Ärztin, Arzt oder Apotheke fragen.
Erreichbarkeit
Telefonnummer des Wohnbereichs und der Hausarztpraxis; bei akuten Beschwerden 116117 bzw. 112.
Unterschriften
Übergebende Pflegefachkraft und übernehmende Person.
Rückgabe und Abgleich
Zurückgebrachte Mengen gezählt, ausgelassene Einnahmen dokumentiert, neue Verordnungen weitergeleitet.
Weitere Vorlagen für den Medikationsprozess finden Sie unter Arbeitshilfen.
Was die Apotheke beiträgt – und wo die Grenzen liegen
Die versorgende Apotheke kann Abwesenheiten mitplanen, wenn sie rechtzeitig davon erfährt. Bei verblisterter Medikation stimmt antares nach Vereinbarung ab, wie Beutel für einen Abwesenheitszeitraum bereitgestellt oder Lieferungen bei einem Krankenhausaufenthalt pausiert werden, und berät zu Präparaten, die unterwegs besondere Lagerung brauchen. Wie die Mehrfachdosis-Verblisterung aufgebaut ist, erklärt die Seite Multi-Dose-Verblisterung; für den regelmäßigen Tagesbesuch außer Haus die Seite Tagespflege.
Was die Apotheke nicht übernimmt: die Entscheidung, ob und welche Arzneimittel mitgegeben werden, die Übergabe an Angehörige und die Verantwortung für die Gabe während der Abwesenheit. Mengen für längere Reisen oder eine Reserve sind eine ärztliche Frage. Und ein Blister ersetzt nicht das Gespräch bei der Übergabe.
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 39 Abs. 1 (Krankenhausbehandlung umfasst die Versorgung mit Arzneimitteln).
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 34 (Kennzeichnung patientenindividuell verblisterter Arzneimittel).
- Bundesapothekerkammer: Empfehlungen „Versorgung der Bewohner von Heimen“, Stand 27.11.2024, Kap. 3 (Übergang der Verantwortung mit der Übergabe).
- Schengener Durchführungsübereinkommen, Art. 75 (Mitnahme von Betäubungsmitteln); Verfahrensbeschreibung „Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen“, service-bw/Stadt Karlsruhe, abgerufen 17.10.2026.
Fragen zu Medikamenten bei Abwesenheit
Wer ist verantwortlich, wenn ein Bewohner bei der Familie ist?
Mit der dokumentierten Übergabe übernehmen die Person selbst oder die Angehörigen die Gabe für den vereinbarten Zeitraum. Die Einrichtung ist dafür verantwortlich, die richtigen Arzneimittel mit Plan und verständlicher Erklärung mitzugeben und bei Rückkehr abzugleichen.
Dürfen Tabletten aus dem Blister gelöst und in eine Dose umgefüllt werden?
Davon ist abzuraten. Außerhalb der Verpackung ist die Haltbarkeit vieler Arzneimittel nicht gesichert, und die Kennzeichnung geht verloren. Geben Sie die geschlossenen Beutel der betreffenden Einnahmezeitpunkte mit.
Muss das Pflegeheim Medikamente ins Krankenhaus mitgeben?
In der Regel nicht. Die Krankenhausbehandlung umfasst nach § 39 SGB V die Versorgung mit Arzneimitteln. Entscheidend ist ein aktueller Medikationsplan mit Übergabebogen. Bittet die Klinik um eigene Arzneimittel, wird das im Übergabebogen festgehalten.
Was passiert mit Blisterbeuteln, die nach dem Urlaub übrig sind?
Ungeöffnete Beutel zeigen, welche Einnahmen nicht stattgefunden haben; das wird dokumentiert. Ob sie weiter verwendet werden können, hängt vom Einnahmedatum und den Hinweisen auf dem Beutel ab. Geöffnete Beutel werden nicht zurückgenommen. Im Zweifel klären Sie das mit der Apotheke.
Wie früh sollte eine Abwesenheit gemeldet werden?
So früh wie möglich, bei verblisterter Medikation vor dem nächsten Stichtag der Apotheke. Dann lassen sich Mengen, Folgeverordnungen und gegebenenfalls eine Pause der Lieferung planen.
Darf man Betäubungsmittel mit in den Urlaub nehmen?
Ja, mit Übergabeprotokoll und Eintrag im Nachweis. Für Reisen in Schengen-Staaten ist eine ärztliche, behördlich beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 Schengener Durchführungsübereinkommen nötig, die höchstens 30 Tage gilt. Für andere Länder sollte die Rechtslage vorab geprüft werden.
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