Die Medikamente der Eltern organisieren Sie am besten in vier Schritten: alle Arzneimittel und behandelnden Praxen erfassen, einen aktuellen Medikationsplan anfordern, Vollmacht und Schweigepflichtentbindung klären und feste Wege für Rezepte, Abholung und Änderungen vereinbaren. Aus der Ferne helfen feste Ansprechpartner vor Ort: Hausarztpraxis, Apotheke und gegebenenfalls ein Pflegedienst.
Die Checkliste unten führt Sie Punkt für Punkt durch – zum Ausdrucken und Abhaken. Über Medikamente und Dosierungen entscheidet die Ärztin oder der Arzt; Sie sorgen dafür, dass der Überblick stimmt und die Absprachen halten.
Wo stehen Sie gerade?
Die Checkliste passt für alle drei Situationen. Je nach Ausgangslage sind andere Punkte zuerst dran.
Ihre Eltern kommen noch gut zurecht – aber es werden mehr Tabletten
Starten Sie mit dem Überblick und dem Medikationsplan, solange Ihre Eltern alles selbst erklären und Vollmachten unterschreiben können.
Respektieren Sie, was Ihre Eltern selbst regeln möchten.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist vieles neu
Starten Sie mit dem Entlassbrief und einem neuen, gemeinsamen Plan. Alte Packungen nicht wegwerfen, sondern zur Prüfung mitnehmen.
Unklarheiten im Plan klärt die Hausarztpraxis.
Sie wohnen weit weg
Starten Sie mit Ansprechpartnern vor Ort, Vollmachten und einem festen Rhythmus für Rezepte und Lieferung.
Aus der Ferne lässt sich viel organisieren, aber nicht die tägliche Einnahme überwachen.
Inhalt dieser Seite
Checkliste: Medikamente der Eltern organisieren
Arbeiten Sie die Punkte nicht an einem Tag ab. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Überblick, dann der Plan, dann die Absprachen.
A. Überblick schaffen
Alle Arzneimittel einsammeln
Tabletten, Tropfen, Sprays, Salben, Pflaster, Spritzen – auch Selbstgekauftes, Vitamine und pflanzliche Mittel. Legen Sie alles in eine Tüte und nehmen Sie sie mit zur Apotheke oder Hausarztpraxis.
Behandelnde Praxen notieren
Hausarzt, Fachärzte, Zahnarzt, mit Telefonnummer. Wer hat was verordnet?
Allergien und Unverträglichkeiten aufschreiben
Bekannte Reaktionen auf Arzneimittel gehören auf eine Liste, die alle kennen.
Erfragen, was wirklich genommen wird
Was im Plan steht und was tatsächlich eingenommen wird, ist nicht immer dasselbe. Fragen Sie offen und ohne Vorwurf nach.
B. Einen gültigen Medikationsplan
Medikationsplan anfordern
Wer mindestens drei verordnete, im ganzen Körper wirkende Arzneimittel dauerhaft nimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Meist erstellt ihn die Hausarztpraxis.
Einen Plan für alle festlegen
Es sollte nur einen gültigen Plan geben. Alte Pläne mit Datum versehen und abheften, nicht wegwerfen.
Kopien verteilen
Eine Kopie bei den Eltern, eine bei Ihnen, eine beim Pflegedienst, falls vorhanden. Aktualisieren lassen kann man ihn auch in der Apotheke, auf Wunsch der Eltern.
C. Vollmachten und Datenschutz
Vorsorgevollmacht klären
Erwachsene Kinder dürfen ihre Eltern nicht automatisch vertreten. Für Entscheidungen in Gesundheitsfragen braucht es eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung.
Schweigepflichtentbindung einholen
Damit Praxen und Apotheke mit Ihnen über die Medikation sprechen dürfen, brauchen sie das Einverständnis Ihrer Eltern, am besten schriftlich und mit Ihrem Namen.
Dokumente griffbereit halten
Kopien von Vollmacht, Betreuerausweis und gegebenenfalls Zuzahlungsbefreiung dort ablegen, wo sie gebraucht werden.
D. Rezepte und Versorgung
Folgerezepte planen
Wer bemerkt, dass eine Packung zur Neige geht, und wer bestellt das Rezept in der Praxis? Eine Erinnerung im Kalender hilft.
E-Rezept-Weg festlegen
Angehörige können E-Rezepte mit der Gesundheitskarte der Eltern in der Apotheke einlösen. In der E-Rezept-App lassen sich Profile für Familienmitglieder anlegen; dafür brauchen Sie eine eigene NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN.
Eine Stammapotheke wählen
Eine Apotheke, die alle Arzneimittel kennt, erkennt Doppelungen und Wechselwirkungen besser.
Abholung oder Lieferung vereinbaren
Wer holt ab? Bietet die Apotheke einen Botendienst an?
E. Einnahme im Alltag
Entscheiden, wer vorbereitet
Die Eltern selbst, Sie, ein Pflegedienst oder die Apotheke mit einem Wochenblister? Vergleich der Möglichkeiten: Hilfen im Vergleich.
Erinnerung klären
Braucht es eine Erinnerung an die Einnahme – Wecker, Anruf, Spender mit Signal oder einen Pflegedienst?
Notfallinformationen hinterlegen
Medikationsplan, Allergien und Kontakte an einem festen, bekannten Ort in der Wohnung.
F. Änderungen
Eine Person meldet Änderungen
Legen Sie fest, wer nach Arztterminen oder Krankenhausaufenthalten die Apotheke und den Pflegedienst informiert.
Nach jedem Krankenhausaufenthalt neu abgleichen
Entlassbrief, alter Plan und vorhandene Packungen gehören zusammen auf den Tisch – mit Hausarztpraxis oder Apotheke.
Einmal im Jahr alles prüfen lassen
Eine Medikationsprüfung zeigt, ob noch alles zusammenpasst.
Vollmacht, Schweigepflicht, Notvertretung: Was dürfen Angehörige?
Viele Angehörige gehen davon aus, als Tochter oder Sohn automatisch alles regeln zu dürfen. Das stimmt nicht. Volljährige werden kraft Gesetzes nicht von ihren Angehörigen vertreten. Möglich ist das nur mit einer Vorsorgevollmacht oder über eine gerichtlich bestellte rechtliche Betreuung.
Eine Ausnahme gibt es seit 1. Januar 2023 für Ehegatten: Kann ein Ehepartner wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Gesundheitsangelegenheiten nicht selbst besorgen, darf der andere ihn vorübergehend vertreten, etwa in Behandlungen einwilligen. Ärzte sind ihm gegenüber von der Schweigepflicht entbunden. Das Recht gilt nicht bei Getrenntleben, nicht wenn eine Vollmacht oder Betreuung besteht und längstens sechs Monate ab dem ärztlich festgestellten Zeitpunkt (§ 1358 BGB). Für Kinder gilt es nicht.
Für den Alltag mit Arzneimitteln heißt das:
- Abholen und Bringen kann in der Regel jede Vertrauensperson. Bei E-Rezepten genügt die Gesundheitskarte der Eltern.
- Gespräche über Gesundheitsdaten mit Praxis und Apotheke setzen das Einverständnis der Eltern oder eine Vollmacht voraus.
- Entscheidungen – etwa über eine neue Behandlung oder eine Verblisterung – treffen die Eltern selbst, solange sie das können. Danach Bevollmächtigte oder Betreuer, orientiert an den Wünschen der Eltern.
Sprechen Sie das Thema Vollmacht früh an, solange Ihre Eltern selbst entscheiden können. Beratung dazu bieten Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine. Was rechtliche Betreuer beachten: Gesetzliche Betreuer.
Aus der Ferne organisieren: Wer übernimmt was?
Wer nicht in der Nähe wohnt, kann die tägliche Einnahme nicht begleiten. Umso wichtiger sind verlässliche Rollen vor Ort.
| Wer | Was übernommen werden kann | Was Sie klären |
|---|---|---|
| Hausarztpraxis | Medikationsplan, Folgerezepte, Abstimmung mit Fachärzten | Wie Rezepte bestellt werden, wer Ansprechpartner ist |
| Apotheke | Abgabe, Beratung, Prüfung auf Wechselwirkungen, auf Wunsch Plan aktualisieren, gegebenenfalls Wochenblister und Lieferung | Schweigepflichtentbindung, Lieferweg, Rechnungsadresse |
| Ambulanter Pflegedienst | Richten und Verabreichen von Medikamenten, wenn ärztlich als häusliche Krankenpflege verordnet | Verordnung, Zeiten, wer Änderungen meldet. Mehr: Medikamentengabe in der häuslichen Krankenpflege |
| Pflegeberatung | Neutrale Beratung zu Hilfen im Alltag; in Hamburg über die Pflegestützpunkte | Termin, auf Wunsch zu Hause. Mehr: Pflegeberatung |
| Vertrauensperson vor Ort | Abholen, nachsehen, im Notfall da sein | Schlüssel, Telefonnummern, Grenzen der Hilfe |
| Sie | Überblick, Absprachen, Unterlagen, regelmäßige Nachfrage | Wer Sie vertritt, wenn Sie nicht erreichbar sind |
Für Pflegebedürftige mit nachlassendem Gedächtnis, die ihre Tabletten nach einem Signal selbst entnehmen können, gibt es automatische Medikamentenspender als Pflegehilfsmittel. Ob die Pflegekasse sie übernimmt, klären Sie vorher dort.
Wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt, gelten eigene Regeln für die Medikamentengabe – mehr unter 24-Stunden-Betreuung. Bei Demenz kommen weitere Fragen hinzu: Demenz und Medikamente.
Beispiel: Organisieren aus 600 Kilometern Entfernung
Eine Tochter lebt in Süddeutschland, ihr Vater allein in Hamburg. Er nimmt acht Arzneimittel von drei Praxen und hat nach einem Sturz einen neuen Plan aus der Klinik. Bei ihrem nächsten Besuch sammelt sie alle Packungen ein und geht mit ihm zur Hausarztpraxis, die einen gemeinsamen Plan erstellt. Der Vater unterschreibt eine Vorsorgevollmacht und eine Schweigepflichtentbindung für Praxis und Apotheke. Seitdem bekommt er seine Tabletten als Wochenblister, eine Nachbarin bringt ihn dienstags mit, und die Tochter hat in der Apotheke einen festen Ansprechpartner. An die Einnahme erinnert ihn ein Wecker – denn das kann der Blister nicht.
Was die antares Apotheke beiträgt – und wo nicht
Die antares Apotheke in Hamburg-Jenfeld kann Ihnen einen Teil der Organisation abnehmen. Sie prüft den Medikationsplan auf Doppelungen und Wechselwirkungen, verblistert die geeigneten Tabletten auf Wunsch als Wochenblister und ist für Angehörige ein fester Ansprechpartner – mit Einverständnis Ihrer Eltern auch am Telefon. Die Blister holen Sie oder eine Vertrauensperson in der Kuehnstraße 75 ab; eine Lieferung vereinbaren wir nach Absprache. Gesetzlich Versicherte, die zu Hause leben und mindestens fünf verordnete Arzneimittel dauerhaft nehmen, haben zudem Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung, die die Krankenkasse bezahlt (Medikationsberatung bei Polymedikation).
Was wir nicht leisten: Wir erinnern nicht an die Einnahme, ersetzen keinen Pflegedienst und entscheiden nicht über die Therapie. Den Wochenblister bezahlen Sie selbst. Wenn eine einfache Tablettenbox reicht, sagen wir Ihnen das. Mehr aus Sicht der Familie: Vorteile für Angehörige und Medikamente für zu Hause verblistern lassen.
- § 31a SGB V; Kassenärztliche Bundesvereinigung: Patienteninformation zum bundeseinheitlichen Medikationsplan, 2016.
- § 1358 BGB (Ehegattennotvertretungsrecht), gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026; Sächsisches Staatsministerium der Justiz: „Betreuung und Vorsorge. Ein Leitfaden“.
- gematik: „Auf einen Blick: E-Rezept“, 2023; Verbraucherzentrale Bundesverband: Fragen und Antworten zum E-Rezept, Stand 06.09.2024.
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung der Produktgruppe 52 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses, 30.01.2025.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie, Leistungsverzeichnis Nr. 26 (aktuelle Fassung).
- DAV/ABDA: Leistungsbeschreibung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, Stand 13.06.2022.
Fragen von Angehörigen
Darf ich E-Rezepte für meine Mutter einlösen?
Ja. Sie können mit der Gesundheitskarte Ihrer Mutter in die Apotheke gehen oder den ausgedruckten Rezeptcode mitbringen. In der E-Rezept-App lassen sich Profile für Familienmitglieder anlegen; dafür brauchen Sie selbst eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN.
Brauche ich eine Vollmacht, um mit der Apotheke über die Medikamente meines Vaters zu sprechen?
Für Gespräche über Gesundheitsdaten braucht die Apotheke das Einverständnis Ihres Vaters, am besten schriftlich. Kann er nicht mehr selbst entscheiden, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung. Erwachsene Kinder sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.
Wie bekomme ich einen Medikationsplan für meine Eltern?
Fragen Sie in der Hausarztpraxis. Wer mindestens drei verordnete, im ganzen Körper wirkende Arzneimittel dauerhaft nimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Auf Wunsch kann ihn auch die Apotheke aktualisieren.
Wer erinnert meinen Vater an seine Tabletten, wenn ich weit weg wohne?
Möglich sind Wecker, Anrufe, Spender mit Signal oder ein ambulanter Pflegedienst, wenn die Medikamentengabe ärztlich verordnet ist. Ein Wochenblister oder eine Tablettenbox ordnen die Tabletten, erinnern aber nicht an die Einnahme.
Was mache ich mit alten Medikamenten meiner Eltern?
Werfen Sie nichts vorschnell weg. Nehmen Sie alle Packungen zur Hausarztpraxis oder Apotheke mit, damit geklärt werden kann, was noch gebraucht wird. Wie Sie nicht mehr benötigte Arzneimittel entsorgen, sagt Ihnen Ihre Apotheke.
Kann die Apotheke direkt mit der Hausarztpraxis sprechen?
Ja, wenn Ihre Eltern einverstanden sind. Bei Fragen zum Medikationsplan, etwa zu Doppelungen oder Wechselwirkungen, klärt die Apotheke das mit der Praxis. Die Entscheidung über Änderungen trifft die Ärztin oder der Arzt.
Sie organisieren die Medikamente Ihrer Eltern in Hamburg – vor Ort oder aus der Ferne? Marta Bend und das Team der antares Apotheke besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung passt. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten über das Kontaktformular.
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WeiterlesenSie möchten wissen, ob Verblisterung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist?
Wir beraten Sie persönlich zu Medikationsplan, Einnahmeorganisation und den Möglichkeiten einer individuellen Vorbereitung Ihrer Arzneimittel.

