Vorlage

Vorlage: Information und Einwilligung zur Versorgung mit Blistern

Ein Muster, mit dem Einrichtungen Bewohner, Angehörige und rechtliche Betreuer über die Verblisterung informieren und ihre Entscheidung dokumentieren können – zum Anpassen und rechtlichen Prüfen.
Beschrifteter Blisterbeutel bei der Prüfung
Kurz beantwortet: Wofür ist diese Vorlage gedacht?

Die Vorlage der antares Apotheke ist ein Mustertext, mit dem Pflegeeinrichtungen Bewohner, Angehörige und rechtliche Betreuer über die Versorgung mit patientenindividuellen Blistern informieren und ihre Entscheidung schriftlich dokumentieren können. Sie enthält die freie Apothekenwahl, das Widerrufsrecht, die Kostenregelung, die Datenübermittlung und die Unterschriften – mit Platzhaltern in eckigen Klammern.

Die Bundesapothekerkammer empfiehlt in ihren Empfehlungen zur Versorgung der Bewohner von Heimen, die Einwilligung der Bewohner schriftlich zu dokumentieren. Wie das im Einzelnen auszusehen hat, schreibt kein Gesetz vor; deshalb ist jede Vorlage an das eigene Haus anzupassen.

Mustertext

Vorlage zum Anpassen und Drucken

Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie Varianten, die nicht zutreffen. Die Erläuterungen zu jedem Abschnitt stehen unterhalb der Vorlage.

Information und Einwilligung zur Versorgung mit patientenindividuellen Blistern

[Name und Anschrift der Einrichtung]

Bewohnerin oder Bewohner: [Name, Vorname] · geboren am [Datum] · Wohnbereich [Bezeichnung]

1. Worum es geht

Unsere Einrichtung arbeitet mit der [Name der Apotheke, Anschrift] zusammen. Grundlage ist ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz, den die zuständige Behörde genehmigt hat. Diese Apotheke bietet an, Ihre festen Arzneimittel für jeden Einnahmezeitpunkt in einzelne, beschriftete Beutel zu verpacken (patientenindividuelle Verblisterung). Mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber und bitten um Ihre Entscheidung.

2. Wer Sie versorgt

Apotheke: [Name], verantwortlich für die Verblisterung: [Name, Funktion], erreichbar unter [Telefon, Zeiten]. Ansprechpartner in unserer Einrichtung: [Name, Funktion, Telefon].

Über Ihre Arzneimittel entscheiden weiterhin Ihre Ärztinnen und Ärzte. Die Apotheke prüft die verordneten Arzneimittel pharmazeutisch, verpackt sie und liefert sie an die Einrichtung. Unsere Pflegekräfte kontrollieren jeden Beutel vor der Gabe, reichen die Arzneimittel und dokumentieren die Gabe.

3. Was verblistert wird – und was nicht

Verblistert werden feste Arzneimittel Ihrer Dauermedikation, etwa Tabletten und Kapseln, soweit sie sich dafür eignen. Jeder Beutel trägt unter anderem Ihren Namen, Datum und Uhrzeit der Einnahme, die enthaltenen Arzneimittel mit Chargenbezeichnung und das Verfalldatum. Die Packungsbeilagen werden mitgeliefert. Die Blister werden [Rhythmus, z. B. wöchentlich] geliefert.

Nicht verblistert werden in der Regel Tropfen, Säfte, Inhalationsmittel, Pflaster, Spritzen, kühlpflichtige Arzneimittel, Arzneimittel bei Bedarf sowie Arzneimittel, die sich nach Prüfung der Apotheke nicht eignen. Diese erhalten Sie weiterhin in der Originalpackung. Ändert Ihr Arzt die Medikation, wird bis zum nächsten Blister mit Originalpackungen überbrückt.

4. Ihre Wahl und Ihr Widerruf

Sie wählen Ihre Apotheke frei. Die Teilnahme ist freiwillig; wer nicht teilnimmt, hat dadurch keine Nachteile in der Pflege und Betreuung. Sie können weiterhin von Ihrer bisherigen Apotheke versorgt werden oder sich selbst bzw. über Angehörige versorgen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, am besten schriftlich an [Stelle in der Einrichtung, Anschrift]. Damit vorbereitete Blister und Rezepte geordnet übergeben werden können, braucht ein Wechsel [Vorlauf nach Vereinbarung]. Die bis zum Widerruf erfolgte Versorgung und Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

5. Kosten

Ihre Arzneimittel werden wie bisher über die ärztliche Verordnung abgerechnet. Die gesetzliche Zuzahlung bleibt unverändert; eine bestehende Befreiung gilt weiter.

[Variante A: Für die Verblisterung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.]
[Variante B: Für die Verblisterung wird ein Entgelt von [Betrag] je [Zeitraum] berechnet. Rechnungsempfänger ist [Bewohner, Betreuung oder andere Stelle].]

6. Datenübermittlung und Schweigepflicht

Für die Versorgung erhält die Apotheke von unserer Einrichtung und von Ihren Arztpraxen folgende Angaben: [Name, Geburtsdatum, Wohnbereich, Krankenversicherung, Medikationsplan, Verordnungen, für die Versorgung wichtige Hinweise wie Allergien oder Schluckstörungen – anpassen]. Die Apotheke darf bei Unklarheiten Rückfragen an Ihre Arztpraxen und an unsere Pflegekräfte richten. Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet und über gesicherte Wege übermittelt, zum Beispiel über den KIM-Dienst der Telematikinfrastruktur. Soweit dafür nötig, entbinden Sie die Beteiligten insoweit von der Schweigepflicht.

Information: Seit Juli 2026 dürfen Arztpraxen bei einem bestehenden Heimversorgungsvertrag Verordnungen – auch die Zugangsdaten zu E-Rezepten – nach Absprache sammeln und direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln (§ 12a Abs. 4 Apothekengesetz, befristet bis 31.12.2028). Das betrifft Bewohner, die über diese Apotheke versorgt werden. Ihre freie Apothekenwahl bleibt bestehen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten, etwa auf Auskunft, Berichtigung und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, finden Sie in den beigefügten Datenschutzhinweisen [der Einrichtung und der Apotheke].

7. Ihre Entscheidung

Bitte kreuzen Sie an:

☐ Ich möchte über die [Name der Apotheke] versorgt werden. Meine dafür geeigneten festen Arzneimittel sollen verblistert werden.

☐ Ich möchte weiterhin von meiner bisherigen Apotheke versorgt werden: [Name der Apotheke] – oder ich versorge mich selbst bzw. über Angehörige.

☐ Ich willige in die unter Nummer 6 beschriebene Übermittlung meiner Daten ein und entbinde die Beteiligten insoweit von der Schweigepflicht.

☐ [Optional:] Ich bin damit einverstanden, dass meine Arztpraxen meine Verordnungen direkt an die [Name der Apotheke] übermitteln.

☐ Ich habe eine Kopie dieses Schreibens und die Datenschutzhinweise erhalten.

8. Unterschriften

[Ort], [Datum] ____________________________________
Unterschrift der Bewohnerin oder des Bewohners

oder, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner nicht selbst entscheiden kann:

[Ort], [Datum] ____________________________________
Unterschrift der rechtlichen Betreuung oder der bevollmächtigten Person · Name in Druckbuchstaben: [Name] · Anschrift: [Anschrift] · Nachweis eingesehen: ☐ Betreuerausweis mit Aufgabenkreis [z. B. Gesundheitssorge] ☐ Vorsorgevollmacht

☐ Die Bewohnerin oder der Bewohner wurde in die Entscheidung einbezogen.

Für die Einrichtung entgegengenommen am [Datum] von [Name, Funktion] ____________________

Erläuterungen

Was hinter den einzelnen Abschnitten steht

Die Nummern entsprechen den Abschnitten der Vorlage. Die Hinweise erklären den Zweck und zeigen, wo Sie anpassen müssen.

  1. Worum es geht

    Der Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG wird erst mit der Genehmigung der zuständigen Behörde wirksam. Verteilen Sie das Schreiben deshalb erst, wenn die Genehmigung absehbar ist, und nennen Sie die Apotheke mit vollständigem Namen. Ergänzend kann eine Erklärung in Leichter Sprache helfen.

  2. Wer Sie versorgt

    Der Abschnitt grenzt die Rollen ab: Die Ärztin oder der Arzt verordnet, die Apotheke prüft, verblistert und kennzeichnet, die Pflege kontrolliert vor der Gabe und dokumentiert. Ausführlich: Wer trägt welche Verantwortung?

  3. Was verblistert wird

    Die Kennzeichnungsangaben folgen § 34 Abs. 4 ApBetrO. Welche Arzneimittel ungeeignet sind, legt das Qualitätsmanagement der Apotheke fest; die Liste in der Vorlage ist deshalb mit „in der Regel“ formuliert.

  4. Ihre Wahl und Ihr Widerruf

    Ein Heimversorgungsvertrag darf die freie Apothekenwahl der Bewohner nicht einschränken (§ 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ApoG). Formulieren Sie die Information sachlich und ohne Druck; die Option „bisherige Apotheke“ muss gleichwertig angeboten werden. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

  5. Kosten

    Die Verblisterung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung; ihre Vergütung vereinbaren Apotheke und Einrichtung. Ob eine Einrichtung Kosten an Bewohner weitergeben darf, richtet sich nach dem Heimvertragsrecht und den Vereinbarungen mit den Kostenträgern. Klären Sie das vor Variante B mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Verband.

  6. Datenübermittlung und Schweigepflicht

    Medikationsdaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Auf welche Rechtsgrundlage Sie die Übermittlung stützen, legt Ihr Datenschutzbeauftragter fest; die Aufzählung der Daten ist auf das Nötige zu beschränken. Ob die Direktübermittlung nach § 12a Abs. 4 ApoG eine gesonderte Zustimmung voraussetzt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Die optionale Erklärung unter Nummer 7 schafft Klarheit, ohne sie als Pflicht darzustellen. Hintergründe: Neuregelung 2026.

  7. Ihre Entscheidung

    Die Ankreuzfelder trennen Apothekenwahl, Datenübermittlung und Direktübermittlung von Verordnungen. Wer bei der bisherigen Apotheke bleibt, wird in Medikationsplan und Lagerung gekennzeichnet, damit die Einrichtung beide Versorgungswege sicher führen kann.

  8. Unterschriften

    Rechtliche Betreuer handeln nur im angeordneten Aufgabenkreis und richten sich nach den Wünschen der betreuten Person. Wer selbst entscheiden kann, unterschreibt selbst, auch wenn eine Betreuung besteht. Hinweise für Betreuer: Einwilligungen rund um Apotheke und Verblisterung.

Praktische Hinweise zur Verwendung

Geben Sie das Schreiben mit ausreichend Vorlauf aus und bieten Sie ein Gespräch an. Knüpfen Sie den Start nicht an einen vollständigen Rücklauf. Legen Sie die unterschriebene Erklärung in der Bewohnerakte ab, händigen Sie eine Kopie aus und dokumentieren Sie einen Widerruf mit Datum. Den Ablauf im Projekt beschreibt die Seite Umstellung auf Verblisterung.

Häufige Fragen

Fragen zur Einwilligungsvorlage

Ist eine schriftliche Einwilligung zur Verblisterung gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Die freie Apothekenwahl muss aber gewahrt sein, und die Übermittlung von Gesundheitsdaten braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage. Die Bundesapothekerkammer empfiehlt, die Einwilligung der Bewohner schriftlich zu dokumentieren.

Dürfen wir die Vorlage unverändert verwenden?

Nein. Die Vorlage ist ein Ausgangspunkt. Sie muss an Ihre Apotheke, Ihren Vertrag, Ihr Kostenmodell und Ihre Datenschutzhinweise angepasst und vor Verwendung durch Ihre Rechtsberatung und Ihren Datenschutzbeauftragten geprüft werden.

Was gilt, wenn ein Bewohner die Erklärung nicht zurückgibt?

Dann wird er weiter wie bisher versorgt. Ohne dokumentierte Entscheidung sollte keine Umstellung erfolgen. Fragen Sie nach und vermerken Sie den Stand.

Porträt Sinah Gaebert
Ihre Ansprechpartnerin
Sinah Gaebert
Leitung Patientenindividuelle Verblisterung · Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sie bereiten die Information Ihrer Bewohner auf eine Umstellung vor? Sinah Gaebert klärt mit Ihnen, welche Angaben zur Apotheke und zum Ablauf in das Schreiben gehören – eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Wie viel einfacher könnte die Arzneimittelversorgung in Ihrer Einrichtung werden?

Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Versorgung und zeigen, ob und wie patientenindividuelle Verblisterung Ihre Abläufe unterstützen kann.

Zertifizierte Qualität und sichere Prozesse

Unsere GDP- und ISO-Zertifizierungen stehen für geprüfte Qualität, verlässliche Abläufe und eine sichere Arzneimittelversorgung. Sie bestätigen unter anderem die fachgerechte Lagerung, Prüfung, Dokumentation und Auslieferung von Arzneimitteln sowie ein wirksames Qualitäts- und Logistikmanagement.

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