Im betreuten Wohnen und im Servicewohnen leben Menschen in der eigenen Wohnung mit Mietvertrag und einem Betreuungs- oder Servicevertrag. Rechtlich ist das in der Regel kein Heim; jeder Bewohner versorgt sich individuell und wählt seine Apotheke frei. Ausnahme: In Hamburg können Servicewohnanlagen unter § 12a Apothekengesetz fallen, wenn das Entgelt für die allgemeine Betreuung im Verhältnis zur Miete nicht nur untergeordnet ist (Merkblatt der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Stand 07/2026). Mehr dazu auf der Seite Seniorenresidenzen und Servicewohnen.
Verblisterung ist auch hier möglich – als Selbstzahlerleistung, die der Bewohner oder seine rechtliche Vertretung mit der Apotheke vereinbart. antares stimmt Rezeptwege und Lieferung mit Bewohnern, Angehörigen und gegebenenfalls dem ambulanten Pflegedienst ab.
Was Mieter im betreuten Wohnen mit antares konkret gewinnen
Im betreuten Wohnen entscheidet jeder Mieter selbst über seine Arzneimittelversorgung. Die Vorteile richten sich deshalb an Bewohner und ihre Familien – und daran, was Anbieter fair weitergeben können.
Kein wöchentliches Stellen am Küchentisch
Wer viele Arzneimittel von verschiedenen Praxen einnimmt, erhält von antares für jeden Einnahmezeitpunkt einen beschrifteten Beutel. Das kann besonders helfen, wenn das Sehvermögen nachlässt oder kleine Tabletten mit den Fingern schwer zu greifen sind.
Auch selbst gekaufte Präparate im Blick
Die pharmazeutische Prüfung bezieht Schmerzmittel, Abführmittel oder pflanzliche Präparate ein, die Sie selbst kaufen und uns nennen. Auffälligkeiten besprechen wir mit Ihnen und, mit Ihrem Einverständnis, mit Ihrer Arztpraxis.
Abholung oder Lieferung nach Vereinbarung
antares verfügt über eigene Lieferfahrzeuge. Ob Sie die Blister in der Kuehnstraße 75 abholen oder geliefert bekommen und an wen übergeben wird, vereinbaren wir mit Ihnen oder Ihrer Vertretung – auch für Tropfen, Säfte und Pflaster.
Abstimmung mit Ihrem Pflegedienst auf Wunsch
Kommt ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen, legen wir auf Ihren Wunsch mit ihm fest, wer Änderungen meldet und wer Rezepte anfordert. Die Servicekraft im Haus muss dann nicht für Aufgaben einspringen, für die sie nicht zuständig ist.
Für Anbieter: informieren statt zuweisen
Anbieter von Servicewohnen können ihre Mieter sachlich über Versorgungsmöglichkeiten informieren oder einen Informationstermin im Haus ermöglichen. Vorteile für Empfehlungen gewährt antares nicht. Was Anbieter tun können
Inhalt dieser Seite
- Warum ist betreutes Wohnen kein Heim – und was folgt daraus?
- Wie sieht die Versorgung im betreuten Wohnen typischerweise aus?
- Welche organisatorischen Schwierigkeiten entstehen?
- Welche Rolle haben Angehörige, Betreuer und ambulante Dienste?
- Welche pharmazeutischen Fragen stellen sich?
- Was kostet Verblisterung im betreuten Wohnen?
- Wie kommen die Blister in die Wohnung?
- Wer entscheidet – und was spricht dafür?
- Welche Einwände und Risiken gibt es?
- Welche Modelle passen?
- Welche Leistungen ergänzen den Blister?
- Wie läuft es ab?
Diese Seite beschreibt die Wohnform und ihre Folgen für die Arzneimittelversorgung. Wie Verblisterung aus Sicht einer einzelnen Person oder ihrer Familie abläuft, erklärt die Seite Privatpersonen und Angehörige. Für Senioren- und Demenz-Wohngemeinschaften gilt die Seite Wohngruppen.
Warum ist betreutes Wohnen kein Heim – und was folgt daraus?
Beim betreuten Wohnen mietet ein Mensch eine eigene Wohnung und schließt zusätzlich einen Vertrag über Grundleistungen, etwa Hausnotruf, Ansprechpartner vor Ort oder Gemeinschaftsangebote. Pflege und weitere Hilfen wählt er frei hinzu. In Hamburg ordnet das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) solche Angebote in der Regel als Servicewohnanlagen ein, für die deutlich geringere Anforderungen gelten als für Wohneinrichtungen der Pflege.
Ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG setzt Heimbewohner voraus. Im betreuten Wohnen versorgt sich jeder Mieter selbst – so wie in jeder anderen Wohnung. Die freie Apothekenwahl gilt uneingeschränkt; der Anbieter des betreuten Wohnens organisiert die Arzneimittelversorgung nicht, und eine Kopplung der Apothekenwahl an den Miet- oder Betreuungsvertrag wäre mit der freien Apothekenwahl nicht vereinbar. Die Einordnung eines konkreten Angebots hängt von seinen Verträgen und seiner tatsächlichen Organisation ab.
Wie sieht die Versorgung im betreuten Wohnen typischerweise aus?
Die Bewohner sind meist älter, viele noch weitgehend selbstständig, einige mit Pflegegrad und ambulantem Pflegedienst. Häufig nehmen sie mehrere Arzneimittel von verschiedenen Praxen ein, stellen sie selbst in einen Wochendosierer und holen Rezepte und Packungen in ihrer Stammapotheke. Solange das gelingt, gibt es keinen Grund, etwas zu ändern.
Ein typischer Wendepunkt: Nach einem Krankenhausaufenthalt kommt ein Bewohner mit sechs geänderten Arzneimitteln nach Hause. Die Tochter lebt in einer anderen Stadt, der Pflegedienst kommt zweimal täglich für die Insulingabe, ist aber nicht für das Stellen beauftragt. Die Servicekraft im Haus wird gefragt, ob sie „mal schauen“ kann – obwohl das nicht ihre Aufgabe ist.
Welche organisatorischen Schwierigkeiten entstehen?
- Unklare Zuständigkeit: Bewohner, Angehörige, Pflegedienst und Anbieter nehmen jeweils an, ein anderer kümmere sich.
- Rezepte: Wer bemerkt, dass eine Packung zur Neige geht, und wer fordert das Folgerezept an?
- Lieferung: Lieferungen müssen den Bewohner erreichen, auch wenn er gerade nicht zu Hause ist.
- Grenzen des Grundservice: Servicekräfte dürfen und sollen keine Arzneimittel richten, wenn das nicht vereinbart und fachlich abgesichert ist.
Welche Rolle haben Angehörige, Betreuer und ambulante Dienste?
- Angehörige organisieren oft Rezepte und Termine. Für Entscheidungen im Namen des Bewohners brauchen sie eine Vollmacht.
- Rechtliche Betreuer handeln im Rahmen ihres Aufgabenkreises, etwa der Gesundheitssorge, und unterschreiben dann Einwilligungen und Vereinbarungen.
- Ambulante Pflegedienste richten und geben Arzneimittel, wenn dies als häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet oder privat vereinbart ist. Sie bemerken Änderungen oft als Erste. Mehr dazu unter Ambulante Pflegedienste.
- Die Apotheke prüft die Medikation pharmazeutisch, verblistert, liefert nach Absprache und klärt Rückfragen mit den Arztpraxen.
Welche pharmazeutischen Fragen stellen sich?
Wer selbstständig lebt, nimmt neben verordneten Arzneimitteln oft auch frei verkäufliche Schmerzmittel, Abführmittel oder pflanzliche Präparate ein, die in keinem Medikationsplan stehen. Gerade hier lohnt der pharmazeutische Blick auf Wechselwirkungen und Doppelungen. Hinzu kommen Arzneimittel, die für ältere Menschen als potenziell ungeeignet gelten, sowie die Frage, ob jemand Tabletten noch sicher teilen, öffnen und schlucken kann. Hintergründe unter Polypharmazie.
Was kostet Verblisterung im betreuten Wohnen?
Die Verblisterung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im betreuten Wohnen ist sie eine Selbstzahlerleistung, die der Bewohner mit der Apotheke vereinbart. Die Arzneimittel selbst werden wie gewohnt über die Verordnung abgerechnet, einschließlich der gesetzlichen Zuzahlung. Ob eine private Krankenversicherung oder Beihilfe Kosten übernimmt, ist im Einzelfall beim Versicherer zu klären. Die Konditionen von antares nennen wir im persönlichen Gespräch.
Wie kommen die Blister in die Wohnung?
Abholung in der Apotheke oder Lieferung nach Absprache. Wie und wann geliefert wird und ob eine Übergabe an eine andere Person möglich ist, vereinbaren wir mit dem Bewohner oder seiner Vertretung. Eine Übergabe an das Personal des Anbieters kommt nur in Betracht, wenn der Bewohner das ausdrücklich wünscht und der Anbieter einverstanden ist.
Wer entscheidet – und was spricht dafür?
Entscheiden kann nur der Bewohner selbst oder seine rechtliche Vertretung. Typische Gründe für einen Blister:
- viele Arzneimittel und ein spürbarer Aufwand beim Stellen
- nachlassendes Sehvermögen oder eingeschränkte Fingerfertigkeit
- Angehörige, die aus der Ferne Sicherheit über die Organisation möchten
- ein Pflegedienst, der die Gabe übernimmt, das Stellen aber vereinfachen soll
Welche Einwände und Risiken gibt es?
„Ich möchte meine Apotheke behalten.“ Das ist selbstverständlich möglich. Verblisterung ist ein Angebot, keine Bedingung.
„Ich verliere den Überblick über meine Tabletten.“ Jeder Beutel nennt Inhalt und Einnahmezeitpunkt; ein aktueller Medikationsplan gehört dazu.
Risiko Änderungen: Die Apotheke kann eine Änderung nur umsetzen, wenn sie davon erfährt. Wer meldet, muss vorher feststehen. Wie Änderungen ablaufen, steht unter Medikationsänderungen.
Grenze: Wenn jemand seine Arzneimittel nicht mehr zuverlässig selbst einnehmen kann, ersetzt ein Blister keine Begleitung durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
Welche Modelle passen?
- Wochenblister (Multi-Dose): alle festen Arzneimittel eines Einnahmezeitpunkts in einem beschrifteten Beutel.
- Selbst stellen mit aktuellem Medikationsplan: passt, solange es gut gelingt – besonders bei häufig wechselnder Medikation.
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: eine Leistung der Krankenkasse bei mindestens fünf verordneten Arzneimitteln in Dauertherapie, unabhängig von einem Blister.
Welche Leistungen ergänzen den Blister?
antares liefert auch Tropfen, Säfte, Inhalativa und Pflaster, die nicht in den Blister gehören, berät zu Darreichungsformen bei Schluckstörungen und bietet für Privatpersonen eine Medikationsberatung an. Welche Arzneimittel verblistert werden können, steht unter Geeignete Arzneimittel.
Wie läuft es ab?
Persönliches Gespräch, Übernahme des aktuellen Medikationsplans, pharmazeutische Prüfung, Klärung der Rezeptwege, Verblisterung und Kontrolle, Abholung oder Lieferung. Die Schritte im Einzelnen beschreibt die Seite Privatpersonen und Angehörige.
Was Anbieter von betreutem Wohnen tun können – und was nicht
Anbieter von Servicewohnen sind nicht für die Arzneimittel ihrer Mieter zuständig. Sie können aber viel dazu beitragen, dass die Versorgung gelingt – solange die Entscheidung bei den Mietern bleibt.
Sinnvoll und zulässig
Mieter sachlich über Versorgungsmöglichkeiten informieren, auch über verschiedene Apotheken. Einen Informationstermin im Haus ermöglichen. Kontaktdaten weitergeben, wenn ein Mieter danach fragt. Bei Wunsch der Mieter einen Ort für Lieferungen absprechen. Das eigene Personal klar instruieren, welche Hilfe bei Arzneimitteln zum Service gehört und welche nicht.
Zu vermeiden
Mieter einer bestimmten Apotheke zuweisen oder ihre Rezepte gesammelt an eine Apotheke weiterleiten, ohne dass der einzelne Mieter dies wünscht. Die Apothekenwahl an Miet- oder Betreuungsvertrag knüpfen. Für Empfehlungen Provisionen oder andere Vorteile annehmen. Servicekräfte ohne Vereinbarung und Qualifikation Arzneimittel richten lassen.
§ 11 Apothekengesetz untersagt Apotheken Rechtsgeschäfte und Absprachen – auch mit Dritten –, die die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben. Das erfasst auch Absprachen zwischen einer Apotheke und einem Anbieter von Servicewohnen. Vorteile für die Empfehlung einer Apotheke sind damit ausgeschlossen; versorgt werden nur Mieter, die sich selbst für eine Apotheke entschieden haben.
Abholung oder Lieferung nach Absprache
antares verfügt über eigene Lieferfahrzeuge. Ob die Blister in der Apotheke abgeholt oder geliefert werden, wann und an wen sie übergeben werden, vereinbaren wir mit dem Bewohner oder seiner Vertretung – auch für die nicht verblisterten Arzneimittel.
Fragen zum betreuten Wohnen
Kann unser betreutes Wohnen einen Heimversorgungsvertrag abschließen?
In der Regel nicht, weil die Mieter in eigenen Wohnungen leben und keine Heimbewohner sind. In Hamburg kann eine Servicewohnanlage aber unter § 12a Apothekengesetz fallen, wenn das Betreuungsentgelt im Verhältnis zur Miete nicht nur untergeordnet ist – das klärt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz im Einzelfall. Ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz setzt ein Heim voraus. Bei Häusern mit eigenem Pflegebereich gilt er nur für diesen.
Wer bezahlt die Verblisterung im betreuten Wohnen?
Der Bewohner selbst, denn die Verblisterung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Arzneimittel werden wie gewohnt über die Verordnung abgerechnet.
Darf die Servicekraft im Haus die Blister ausgeben?
Das ist keine Frage der Apotheke, sondern des Anbieters und seiner Verträge. In der Regel gehört das Richten oder Geben von Arzneimitteln nicht zum Grundservice. Wenn Unterstützung bei der Einnahme nötig ist, ist ein ambulanter Pflegedienst meist der richtige Weg.
Können Angehörige alles für den Bewohner regeln?
Sie können vieles organisieren. Für Einwilligungen und Vereinbarungen im Namen des Bewohners brauchen sie jedoch eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung mit passendem Aufgabenkreis.
Arbeitet antares mit dem Pflegedienst des Bewohners zusammen?
Ja, wenn der Bewohner das wünscht. Wir stimmen dann ab, wer Änderungen meldet, wer Rezepte anfordert und wann geliefert wird. Welcher Pflegedienst das ist, entscheidet der Bewohner.
Bekommen Anbieter etwas, wenn sie antares empfehlen?
Nein. Vorteile für die Zuführung von Patienten oder Verschreibungen wären mit § 11 Apothekengesetz nicht vereinbar; antares gewährt sie nicht. Anbieter können Mieter sachlich informieren; die Entscheidung trifft jeder Mieter selbst.
Persönlich beraten oder als Anbieter informieren
Persönliche Beratung
Sie möchten wissen, ob ein Wochenblister für Sie oder einen Angehörigen sinnvoll ist und wie er in die Wohnung kommt.
Zusammenarbeit abstimmen
Sie versorgen Bewohner einer Servicewohnanlage und möchten Rezeptwege und Lieferung klar regeln.
Informationsgespräch
Sie betreiben betreutes Wohnen und möchten Ihre Mieter neutral über Versorgungsmöglichkeiten informieren.
Marta Bend, Apothekerin und Bereichsleitung Ambulante Versorgung und Großkunden, berät Bewohner, Angehörige, Pflegedienste und Anbieter von Servicewohnen.
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Sie möchten wissen, ob Verblisterung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist?
Wir beraten Sie persönlich zu Medikationsplan, Einnahmeorganisation und den Möglichkeiten einer individuellen Vorbereitung Ihrer Arzneimittel.

